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furter VolkshauS sind kläglich ausgefallen; von 1713 berchtigten Ur« Wählern der Stadt hatten sich 282 eingefunden und zwar von den Höchstbesteuerten 151 anstatt 392; aus der zweiten Classe 76 anstatt 374 und von den 947 der dritten Classe nur 55. Daß bei einer solchen Theilnahme die Candidaten der „aufrichtig Constitutionellen", manche sogar doppelt gewählt wurden, versteht sich von selbst.
Dresden, den 12. Jan. — Als Ausgleichung für die Ueber- tölpelung der kleinen Fürsten durch die ungeschwächte Krone von Preußen wird Seine Majestät wieder von den Königen übertölpelt. Baiern hat die segensreiche Hülfe des herrlichen Kriegsheerö bestens accep- tirt, will sie aber nicht bezahlen; Sachsen erklärt jetzt dasselbe. Wenn man'S haben kann, warum nicht.
Dresden, am 13. Jan. — Es verbreitet sich abermals das Gerücht, unser Belagerungszustaud werde bald einmal ein Ende nehmen. Unzweifelhaft haben die Regierungen wieder die nöthige Kraft gewonnen, um auch ohne solche Garantien ihre getreuen Unterthanen gehörig knuten zu können. Der tapfere Prinz Johann und der liberale Hr. v. Biedermann haben gleichwohl in der ersten Kammer den Antrag gestellt, dem Anträge der zweiten (auf Aufhebung deS Belagerungszustandes) nicht beizutreten, sondern daö Vertrauen zu erkennen zu geben, hohe Regierung werde „nach den Umständen" handeln.
Bremen Bremen scheint zn retiriren, oder um burschikos zu sprechen, auf der Mensur deS Dreikönigsbündnisses auSzukneifen. Wenigstens soll das herrliche Einvernehmen mit den schwarz-weißen Intentionen etwas gelockert sein.
Aachen, 12. Jan. (Westd. Z.) — Um einen Begriff zu machen, wie man die Fabrikarbeiter auszusaugen weiß, diene folgendes Beispiel: In einer hiesigen Tuchfabrik befinden sich unter andern zwei Webermeister, welche, da sie keinen Wochenlohn von ihrem Brodherrn erhalten, ein Privilegium haben, was wohl mit Recht unerhört genannt werden darf. ES ist nämlich Jedem eine Zahl von circa 50 Webern angewiesen, welche von jeder Elle 5 Pfennige dem Meister abtreten müssen. (Wofür?) Rechnet man, daß jeder Weber 36 Ellen per Woche anfertigt, so entsteht ein Abzug von 15 Sgr. per Woche, mithin 26 Thlr. aufS Jahr, welche jedem Arbeiter abgezwackt werden, und ein Gehalt der Meister von 25 Thlr. per Woche, macht jährlich 1300 Thlr. Hierzu kommt noch, daß man sich an die Zahl 50 nicht hält und die meiste Zeit sich jeder Meister bis 100 Arbeiter anzueignen wußte. Dieser Skandal besteht über 20 Jahre. Jedoch ist hiermit noch nicht AllcS abgethan. Der Eine hatte bis vor Kurzem einen Tuchladen, worin dem Arbeiter tüchtig Waare aufoktroyirt wurde; der Zweite hat eine Schenkwirthschaft, und um den Tuchlaben zu ersetzen, benutzt er daS Lager in der Fabrik. Es muß nebenbei bemerkt werden, daß sich ein Lager in der Fabrik befindet, wo alle fast unbrauchbare oder verdorbene Lappen liegen, welche für einen Spottpreis verkauft werden. Daß die Leute Waare nehmen müssen, können Sie wohl denken, denn wenn Arbeit mangelt, so werden diejenigen entlassen, welche den Meistern nichts verschulden. Es fehlt also weiter Nichts, als daß die andern Fabrikanten diese Beispiele nachahmten und daß die Meister noch einen Spezereiladcn hielten.
Hannover, den 15. Jan. — Der Antrag der Regierung : „Wir tragen darauf an, daß die allgemeine Ständeversammlung mit Rücksicht auf die über daS provisorische Schiedsgericht und über die Competenz desselben am 26. Mai 1849 getroffenen Verabredungen der Regierung die Autorisation ertheile, für die weitere Entwickelung des Instituts unter Ausdehnung seiner Wirksamkeit über ganz Deutschland in Gemeinschaft mit den übrigen Regierungen die geeigneten Schritte zu thun", ist mit 61 gegen 9 Stimmen zurückgewiesen. Hr. Stüve war über diese Unhöflichkeit sehr entrüstet.
Schwerin, 12. Jan. (Demokr. Zeit.). — So eben geht fol- gendeS Gerücht durch die Stadt, das wir als zu wichtig mitzuthei- len unS beeilen. „Von der BundeSkommission in Frankfurt a. M. „ soll eine Note eingetroffen sein, welche von der Negierung dringend „verlangt, sie habe mit dem Vorschreiten in der Verfassungsangele- „genheit nunmehr inne zu halten und erwarte die BundeSkommission, „daß die Regierung der Ritterschaft den nach dem Gesetze vom 28. „November 1817 gebotenen Rechtsweg nicht länger vorenthalte. Für „den Fall, daß die Regierung diesem Befehle nicht Nachkomme, so „ würde auf dem in der BundeSexekutions - Ordnung vorgeschriebenem „Wege weiter vorgeschritten werden." DaS Ministerium soll geantwortet haben, es erwarte die Gewalt.
Cvtn, den 16. Jan. — Hr. Brüggemann ist noch immer über die königliche Botschaft und den Brüggemann'schen RechtSboden echaufsirt. Die Constitution dieses Mannes muß ausgezeichnet sein. Seit wenigen Jahren sich in 6 verschiedene RechtSboden einzuwurzeln und jedesmal wieder auögewurzclt zu werden, — das ist hart. Aber Hr. Brügge- mann weiß, daß Gehorsam die allererste Bürgcrflicht ist. Wenn'ü
auch hart angeht, Hr. Brüggemann unterzieht sich dem Unvermeidlichen, natürlich mit einigem Gestöhn, mit einigem Fluchen und Versicherungen, daß dieser Lakaiendienst sein letzter sei. Hr. Brüggemann erklärt — die Annahme der königlichen Botschaft sei ihm unmöglich, sie gehe gegen seine Ehre und gegen die Ehre deS konstitutionellen Systems. (Wenn die Ehre des Hru. Brüggemann nicht schwerer wiegt, als die Ehre des konstitutionellen Systems, so wird er die Last tragen können.) Hr. Brüggemann beschwört, daß er die Forderungen der Botschaft niemals, niemals, niemals---nein, daö gerade nicht, aber daß er Manches nicht eher annehmen will, bis Garantien für die Garantien der Verfassung und die Möglichkeit gesunder Fortentwickelung gegeben seien! — Man sieht, Hr. Brüggemann, der Vater der Cölrerin, ist auf dem besten Wege, in den neuen RechtSboden einzulenken. Er verlangt bereits Garantien für die Garantien. Solcher Blödsinn ist ein Zeichen der nahe bevorstehenden „traurigen Nothwendigkeit" ! „Es geht nicht anders!"
„Jetzt muß es sich zeigen, weß Geistes Kinder unsere Kammern sind!" ruft der Cölner Heiland am Schlüsse. Allerdings! Vor allen Dingen aber wird sich in der Kürze zeigen, weß Geistes Kind Hr. Brüggemann uud seine gesammte konstitutionelle Partei ist.
Frankfurt a. M , 13. Jan. — Folgendes ist die landesväterliche Composition des Reichsgerichtes. An seiner Spitze steht ein Präsident, den Seine „inspirirte" Majestät von Preußen ernennt. 6 der Reichsrichter erkieset daö Fürstenkolleg, 3 das StaatenhauS, und 3 das Volköhaus. Konsequenzen des konstitutionellen Systems!
Ungarn.
Pesih, 8. Jan. — Oie standrechtliche Verfolgung der Tagesblätter dauert fort. Heute ist folgender militärischer Herzenserguß erschienen : „Nachdem das allhier ansgegebene politische Tageblatt »gi= gyelinezö « seit einiger Zeit es sich zur besonderen Aufgabe gestellt zu haben scheint, durch allerlei böswillige und die Maßregeln der Regierung verdächtigende Artikel eine stete Unruhe zu verbreiten, und hierdurch die wohlthätigen Früchte des wieder hergesteUten Friedens zu gefährden; nachdem dasselbe auf solche Weise die durch das veröffentlichte Programm übernommenen Verpflichtungen gänzlich hintenansetzt, und nachdem endlich mehrfache diesfällige Erinnerungen und Warnungen völlig unbeachtet geblieben, so sieht man sich veranlaßt, das weitere Erscheinen dieses Blattes bei dessen offenbar bedenklicher Tendenz hiemit einzustellen.
Pesth, am 8 Jänner 1850.
Vom k. k. Militär- Distrikts -Commando."
Uebrigens nimmt die Erbitterung der Magyaren allmählich eine sehr bedenkliche Gestalt an. „ Eijen Kossuth!"
Das Lottericspiel in Kurhefsen.
Alle Hazardspiele, zu denen unbedingt auch die Lotterie, wie wir sie in Hessen hatten und in vielen Staaten noch haben, gehört, gereichen, wie allgemein bekannt, in finanzieller und moralischer Beziehung zum Ruin des Volkes. Jeder, der nur etwas auf das Leben spielender Individuen und Familien geachtet hat, weiß: daß der materielle Bankerott stets die erste Folge dieser Leidenschaft ist. Da der eifrige Spieler gewöhnlich alle seine Hoffnungen auf den AuSgang deS Spieles setzt, mithin Lust und Liebe zu jeder Thätigkeit verliert, so kommt als zweite Folge der moralische Untergang hinzu. Ja, oftmals zeigt es sich, daß der Gewinn, welchen ein Individuum erhält, den Untergang einer ganzen Gemeinde nach sich zieht! Die Leidenschaft wird angestachelt; Jeder glaubt ourch einen geringen Einsatz ebenfalls große Summen erobern zu lönnen und weiß oder bedenkt nicht, daß nach der durchschnittlichen Berechnung 25 “ des eingesetzte» KapitaS schon verloren sind. — Von der Zudringlichkeit der Kollekteure überlaufen und mit der eitlen, thörichten Hoffnung getröstet: „das nächste Mal oder einmal muß es doch einschlagen", vergessen die Bethörten schnell den ersten Verlust; stetS wird von Neuem der Wahn angeregt, bis der letzte Kreuzer verspielt ist. DeS häufig vor- kominendcn Betrugs, dessen sich die Kollekteure bei Unwissenden schuldig machen, sei hier gar nicht gedacht.
ES ist aber die Pflicht des StaateS, sowohl daS materielle, wie daS moralische Wohl der Staatsbürger zu überwachen und zu befördern. Vernünftige Staaten müssen daher alle kleinen und großen Ha- zarbspiele verbieten, also auch daS Lotteriespiel. — Die kleinen Ha- zardspicle wurden von der ReichSgewalt aufgehoben — das Lotteriespiel wurde 1848 auch in Kur Hessen „suspendirt". Es geschah hauptsächlich deswegen, weil bereits die Lotterie ohne großen Gewinnst betrieben worden und weil man fürchtete, daß daraus Verluste werden wurden in einer Zeit, wo die Geister sich einer edleren Beschäftigung zage-