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die Entschädigung nicht gezahlt, unter dem spitzfindigen Vorwande, das Jagdrccht habe durch die Grundrechte nicht beseitigt werden können, weil es ein- für allemal beseitigt fei, lasse der Staat fortwährend das Jagdrecht ausüben. Das sei ungesetzlich.

Und diesem Anträge tritt die konstitutionelle Partei unserer Kam- mer gegenüber, sie vertheidigt die Gewaltshandlung der Forstbeamten, welche trotz der Aushebung der Jagd die Jagd fortexerziren, um die Grundbesitzer zu einer Entschädigung zu zwingen. Dieselbe Partei, die für das Reich, die Grundrechte, die Verfassung schwärmte, oppo- nirt sich jetzt gegen die Folgen dieser Schwärmerei, sie vernichtet «ufere Gesetze, verleugnet ihre eigenen Grundsätze, verdreht ihre eige­nen Worte. Jetzt, wo es gilt, durch ein einfaches Festhalten an dem klaren Worte, an dem unbezweifeltcn Sinn des Jagdgesetzes, an den eigenen Behauptungen und Rechtsausführungen, dem Volke die Wohl- that der unentgeldlichen Aufhebung der Jagd zu Theil werden zu lassen, jetzt wird auf einmal mit einer Spitzfindigkeit und einem JesuitiSmuS, der zu bewundern wär, wenn er nicht zu erbärmlich wäre, die Be­hauptung aufgestellt, die Grundrechte hätten auf unsere Jagdverhält' Nisse keinen Einfluß mehr üben können, weil weil die Jagd nicht blos für ablösbar, weil sie bei unS schon früher für auf­gehoben erklärt worden sei. DaS ist die hessische Anwendung der Grundrechte. Derselbe Henkel, welcher cs für ganz unzweifel­haft hielt, daß in unserm Gesetz nur die Ablösbarkeit angeordnet sei, für so unzweifelhaft, daß er geradezu erklärte, wer nicht ab- löse, behalte die Jagd, daß er geradezu aussprach, wer nicht ab- löse, bekäme vielleicht die Jagd nach dem Reichsgesctze umsonst, derselbe Hr. Henkel erklärt jetzt mit dem Ausschuß der Ständekammer, von einer bloßen Ablösbarkeit sei keine Rede, an eine Anwendung der Grundrechte sei in dieser Hinsicht nicht zu denken, das Jagdrccht auf fremdem Grund und Boden existire nicht mehr, eS existire nur noch zur Sicherstellung der zu fordernden Entschädigung alö ein Retentions­recht, ein antichretisches Pfandrecht, d. h. als ein nicht existirendes, eo ipso aufgehobenes Jagdrccht. Derselbe Hr. Henkel versteckt also sein Jagdgesetz vor den Grundrechten, um eS nach beseitigter Gefahr wieder hervorzuholen, er leugnet das Jagdrecht, um das Jagdrecht beibehalten zu können. Das ist die Charaktertreue, Ehrlichkeit und Con- sequenz dieser Herren, das ist die Volksbeglückung, mit der sich diese Herren zu tragen belieben. JedeS Mittel, jede Waffe gegen das Recht des Volks ist den Herren genehm, die konstitutionellen Vater- landsfreunde halten es sogar nicht für einen Frevel, Zeugniß gegen ihren eigenen Geist, gegen ihre eignen Worte abzugeben, ihre eigne Vergangenheit zu verleugnen, ihrer Ueberzeugung Lebewohl zu sagen. Der Zweck heiligt die Mittel."

Bei solchen Advokatenkniffen, bei solchen Taschenspielerkünsten, bei solcher Gewandheit, sich zu einem andern Glauben zu bekehren, die Rechte des Volks weg zu eskamotiren, über die Anwendung eines Gesetzes hinauszukommen, unterlag eS keinem Zweifel, daß der Antrag des Ab- geordneten PeterS verworfen wurde. Nach der Ausführung deS Hrn. Henkel, nach dem Gesetze und den Grundrechten ist es freilich unzwei­felhaft, daß der Staat kein Recht mehr hat, seine Jagd auf fremdem Grund y und Boden auszuübcn, daß sein Entschädigungsanspruch ge­fallen ist, daß der Grundbesitzer, beziehungsweise die Gemeinde das Recht hat, die Beamten deS StaatS, welche ein nicht bestehendes Recht auS- üben wollen, nölhigenfalls mit Gewalt daran zu verhindern, bte konstitutionelle Partei der Kammer ist aber der entgegenstchenden Ansicht, ihrer Meinung nach kann der Staat fortjagen, bis an sein seliges Ende, oder bis sich die Gemeinden zur Zahlung von einer Richt-Schuld verstehen werden. Das Jagdrecht ist todt, cs lebe das Jagdrecht! Hr. Henkel, Mitglied des Ausschusses, der die Ver­werfung des PeterS'schen Antrags e in st im m ig beantragte , Hr. Hen- rel näselt auch hier ein pater peccaxi, sagt sich gründlich von sei- nem -Laib = und JagdkommuniSmuS loö und Waö bedeu- ? ch t e? Der König von Preußen hat andere

rc $ V ttC9'rt' und der Dcputirte Henkel betet zum neuen Baal. un'Pr.nzrp.en Gewissen und Ehre sind Kleider, die man des TagS nicht ein-, sondern zehnmal wechseln kann.

Es fragt sich, ob unsere Gerichte mit der wetterwendischen Au- gendienerei, mit der feilen Gesinnungslosigkeit, mit der Wortverdre- hung und Spitzfindigkeit der konstitutionellen Chorführer einverstanden sind. Wenn auch die StaatSregierung sich gegen die Grundrechte gegen ihren eignen Commissar und für die Wiederherstellung der Jaad auf freiem Grund und Boden erklärt - und zwar gerade dadurch daß sie komischer Weise vorgibt, dieses Jagdrecht sei ein- für allemal aufgehoben! dw Gerichte werden mehr Achtung vor einem ge- gebeuen Worte, einem Gesetze deS Landes haben. Hoffcu wir daè!

Kassel,

am 8. Jan. Schon vor dem neuen Jahr hat sich Vo kspartei Kurhessens ein CentralauSschuß konstituirt

dahier für bte

zur Leitung der Nichtwahl nach Erfurt, zusammengesetzt aus Ver­tretern der HauptlandeStheile, die im Augenblick als Ständedeputirte in Kassel anwesend sind und aus zwei Komitèmitgliedern des hiesigen demokratisch-sozialen Vereins. ES sind Bayrhoffee, Berlit, Förster, Heise, Kellner, Loth, Theobald, Weinzierl Sie haben bereits einen Aufruf an die Volkspartei KurhessenS in die­sem Blatt erlassen nnv denselben in Tausenden von Exemplaren im Lande verbreitet. Sie werden späterhin die Statistik der zukünftigen

Minoritätöwahlen im Land sammeln und veröffentlichen. Ueber den Tag der Wahl ist man endlich unterrichtet eS soll den 16. Januar gewählt werden; die Ortsbürgermeister wur­den klugerweise zur Belehrung an die Herren Bezirksräthe B e i n - Hauer und Kehr gewiesen, Männer, die auf Seiten der Gothaer stehn. Die Steuerklassen selbst sind dem Verstand des Volks völlig unbegreiflich. In Kassel gehören zu der Klasse der Höchstbestcuerten Alle, die über 2 Thlr. 10 Sgr. monatliche Steuer zahlen, dagegen in Eschwege, HerSfeld und Marburg die über 1, 10, in Fritzlar und Rinteln die über 1 25, in Fulda die über 1 Thlr. und in Hanau schon die über 25 Sgr. bezahlen. Die Sätze d e r Mittelbesteuerten sind für Kassel und Fritzlar 20 Sgr., für Hersfeld, Fulda, Marburg und Rinteln 15 Sgr., für Eschwege nur 10 Sgr. und für Hanau gar 7| Sgr. Zu den Mindest- besteuerten gehören Alle, die in den verschiedenen Bezirken darunter steuern. So hat man denn das ergötzliche Schauspiel, daß in allen Bezirken dieselbe Steuer (z. B. 26 Sgr.), die in Hanau schon die Previlegien eines Höchstbesteuerten gewährt, nur zu der Ausnahms­stellung eines Mittelbesteuerten berechtigt, daß ebenso Steuersätze, die in Hanan die 2te Klasse bilden, in allen andern Bezirken die 3te Klasse machen. Außerdem aber geht die Ungleichheit auch mit den übrigen Bezirken inS Spassige. Das ist das Prinzip der oktroyirten Gerechtigkeit. Handgreiflicher kann man den Unsinn nicht haben! Diese Steuersätze sind gebildet nach den §§. 9, 10 und 16 deS Er­furter Wahlgesetzes vom 10. Dez. 1849, wovon wir namentlich den 8- 10 als OberkonfusionSparagrapH hervorheben. Er heißt:Behufs Ermittelung der Steuersätze, nach welchem die Bildung der Klassen der Urwähler erfolgt, ist für jeden Wahlkreis die Ge sammt steuer der in demselben entrichteten direkten Steuern festzustellen und in drei gleiche Theile zu zerlegen. Hierbei ist die Steuerveranlagung vom ersten Semester dieses Jahres zu Grunde zu .legen. Alsdann wird berechnet, blö zu welchem Steuerbetrage herabgegangen werden muß, damit daS erste Drittheil der Gesammtsumme durch die höchsten, das zweite durch die nächst niedrigeren und das dritte durch die übrigen wirklichen Stcuerbeträge der einzelnen Steuerpflichtigen alâ aufgebracht sich darftelle. Die Urwähler, welche zur Zeit der Wahl mindestens denjenigen geringsten Steuerbetrag, welcher hierbei noch auf daö erste Drittheil der Gesammtsteuersumme fällt, an direkten Staats­steuern überhaupt monatlich entrichten, gehören als Höchstbesteuerte zur ersten Klasse, ebenso Diejenigen, welche mindestens den zu dem zweiten Drittheil der Gesammtsteuersumme gehörenden geringsten Steuerbetrag zahlen, alö Mittelbesteuerte zur zweiten Klasse; die dritte Klasse wird durch sämmtliche Urwähler als Minderbe- sieuert e gebildet."

Wahrscheinlich hat Hr. Henkel bei oder vor der Berathung über diesen ägyptisch-chinesischen Kastenparagraphen daS Motto, dem er seine innigste Zuneigung geschenkt zu haben scheint sein Gold- zörnlein aus Faust betreffend: Mühlrad im Kopf herum!" un­vermerkt miteinfließen zu lassen.

Staffel, 8. Jan. Die Neuhessische bringt heute Morgen fol­gendes naive Selbstbekenntniß. Sie sagt:

»DieHornisse" schließt daS Jahr 1849 mit dem Beweise, daß die konstitutionelle Partei völlig besiegt sei und der von Vilmar in Marburg redigirte Volköfreund" beginnt das neue Jahr mit dem entscheidenden Ausspruche, daß die konsiitutionelle Partei vollständig ruinirt sei. Wenn so die entgegenstchenden Meinungen übereinstimmen, dann muß eS wohl wahr sein und der armen ruinirten Partei wird am Ende nichts übrig bleiben, alö ihr Bündel zu schnüren und schnur­stracks entweder in das Lager der Demokratie überzugehen und die rothe Hahnenfeder auf den Hut zu stecken (NB. so lange Jemand die Demokratie blos in der rothen Hahnenfeder sicht, wird er in diesem Lager keinen dauernden Zutritt haben), oder sich dem rettenden Ab­solutismus in die Arme zu werfen und mit dem schwarzen Kreuze der Ncupreußischen" die Brust zu schmücken, (^ü. auch dazu gehört mehr Kraft, als ein Konstitutioneller aufzuwenden hat.) ES ist nur schlimm, daß die Wahl so schwer ist. Wie wäre es, wenn die Konstitutionellen