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Wir konnten uns mit dieser Ansicht der Dinge, welche wir für unvereinbar mit der Stellung der Ständeversammlung, so wie mit den verfassungsmäßigen Rechten des kurhessischen Volkes hielten, durchaus nicht vereinigen und wurde von unserer Seite zunächst der Antrag auf Vorlegung genügender Aktenstücke über die dahin einschlagenden Ver- Handlungen, sowie über das Verhältniß des DreikönigSbündniffes zu den nicht beigetretenen oder wieder abgetretenen Staaten und zu der neu zu errichtenden Centralgewalt gestellt, welche Vorlegung auch später wirklich erfolgte, und in welcher wir nur die actenmäßige Bestätigung unserer Ansichten fanden.
Ein weiterer Antrag ging dahin, die VerfassungS- und Gesetzmäßigkeit des Anschlusses an das Bündniß zu untersuchen. Er war zunächst hervorgerufen durch eine Verordnung der kurhessischen Regierung vom 25. Oct. v. I., die sich auf daS Bundesschiedsgericht bezog und worin ebenwohl der Anschluß als geschehen und gesetzlich gültig angenommen wurde. Gesetze können aber nur mit Zustimmung der Landstände gegeben werden und Verordnungen sind nur Ausführungen der auf diese Art gegebenen Gesetze. Wir betrachteten daher diesen Schritt der Regierung als verfassungswidrig; aber auch das ganze Bündniß betrachteten wir von dieser Seite, insofern es seinem ganzen Wesen und seinen einzelnen Bestimmungen nach auf die verschiedenste Weise in unser verfassungsmäßiges Leben eingreift, dieses stört oder aufhebt. Die Verfassung aber ist, so lange Kurhessen als Einzelstaat besteht, sein einziger Schutz gegen Willkür und unrechtmäßige Gewalt, an welcher daS Volk daher festhalten muß. Wir hielten uns verpflichtet, dieS in seinem Namen zu thun. — Nicht minder beeinträchtigt der Anschluß an jenes Bündniß unser Verhältniß zu Deutschland überhaupt, daS als Staatenbund fortbesteht, so lange man die NeichSverfassung nicht anerkennt. Die Staatsregierung hatte bei dem Anschluß weder daö Eine noch das Andere gewahrt; nicht einmal die in der Adresse
aufgenommene Clausel, die Wahrung verfassungsmäßiger Rechte betref- send, hatte man berücksichtigt.
Indessen vermochte die Majorität der Kammer in ihrem Eifer für daS Bündniß nicht, sich auf diesen Standpunct zu stellen; sie zog den Antrag nicht einmal in Erwägung und gab so unsere Verfassung fremder Willkür preis. Hiergegen haben 17 Mitglieder der Linken für das kurhessische Volk feierliche Verwahrung eingelegt und sich für alle Zeit Schritte zur Wiederherstellung deS verfassungsmäßigen Zustandes vorbehalten. (Schluß folgt.)
Ich sehe mich veranlaßt, die Redaktion d. Bl. zu ersuchen, zu erklären, daß nicht ich der Verfasser deS Artikels in Nr. 152 d. Bl. vom vor. Jahre bin, welcher eine Abhandlung über den Antrag deâ Abgeordneten Hildebrand auf Aufhebung der oberen Finanzbehorde enthält *).
Zugleich bemerke ich, daß auch sonst eine Betheiligung bei dieser Sache von meiner Seite durchaus nicht Statt gefunden hat, was von Solchen vermuthet und auch wohl verbreitet wird, die mich schlecht kennen. Kassel, am 1- Januar 1850.
Rippe, Obersinanzkammer - Probator.
•) Diese Erklärung wird hiermit der Wahrheit gemäß ertheilt.
Die Red.
Ernennungen rc.
Dem Obersten Weiß, Commandeur des dritten Infanterie- Regiments, ist die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von dem Großher- zog von Hessen verliehenen militärischen Comtyur - Kreuzes zweiter Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen ertheilt.
Der Bezirksdirektor Siegmund Ungewitter zu Marburg ist in gleicher Eigenschaft zu der oberen Verwaltungsbehörde des L>zirks Fritzlar versetzt, und dem Dr. med. Amandus Rehm zu Kirchhain ist die ärztliche Praxis mit dem Wohnsitze daselbst gestattet.
Kekanntmachungen.
"" Der Hessenbote.
CS” Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Hessenboten. Der Preis des Blattes, welches wegen der Anwesenheit dcâ^HerauSgeberS am Landtage
vorläufig wöchentlich nur zweimal,
Mittwochs und Sonnabends, erscheint, beträgt vierteljährlich 10 Sgr.
Die Richtung desselben bleibt, die sie bisher war: die demokratische.
Alle Postämter nehmen Bestellungen an.
Neu zugehende Abonnenten erhalten die Nummern vom Tage der Bestellung an bis zum 1. Januar 1850 umsonst
Die Einrückungsgebühren für Bekanntmachungen aller Art betragen 8 Hlr. für die klein- gedruckte Zeile oder deren Raum. HerSfeld, Dezember 1849.
Die Expedition.
^H Einladung zum Abonnement
auf die „Freie Zeitung",
Drgan der Demokratie, nbi8iIt von J. Oppermann, für das erste Quartal (1. Januar bis Ende März) 1850. •
.©« "Freie Zeitung" erscheint täglich, mit Ausnahme deâ Montagâ, dreispaltig in Folio- Format, und kostet vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 fr., auswärts mit mäßigem Postaufichlage. Die Bestellungen wolle man bei der zunächst gelegenen Poststelle machen.
Zur Empfehlung der „ Fre i en Z e it u n« " ^waS zu sagen, halten wir für überflüssig. Die Zeitung har sich j^t der kurzen Zeit ihres Be-
Kassel. — Verantwortlich, Herz
stehens schon einen so ausgedehnten Leserkreis erworben, daß dies als der beste Beweis für die Gediegenheit des Blattes gelten mag. — Namentlich in neuerer Zeit hat die „Freie Zeitung" sich eines ungewöhnlichen Beifalls zu erfreuen, und ist eS daS eifrige Streben der Redaction, sich diese Anerkennung auch fernerhin zu erhalten, und namentlich durch gediegene leitende Artikel den Werth deS BlatteS stets zu erhöhen. Inserate jeder Art werden ausgenommen, und genießen solche bei der starken Auflage namentlich in Nassau die größte Verbreitung. Der Raum einer äspaltigen Petitzeile wird mit 3 kr. oder 1 Sgr. berechnet.
Wiesbaden, im Dezember 1849.
Die Expedition.
(14) 3 u vermiethen!
Ein an der Mohnbach, dem neuen Todtenvof gegenüber liegender Garten mit Häuschen und Mauer. Wo? sagt die Expedition d. Bl
(15) LK- Ich bitte, auf Briefen u. dergl. in Zukunft
weine« Vornamen
stets anzugeben. Meines Zunamens gibt es Mehrere; so aber wird Verwechselungen, die dem einen, wie dem anderen Theile, zuletzt nur unangenehm sein können, vorgebeugt. Marburg, den 1. Januar 1850.
Dr. Daniel Fenner v. Fenneberg.
(16) Stadtgerichts - Urtheil
in der Strafsache
wider den Metzgermeister Adam Hildebrand dahier, wegen Beleidigung durch die
Auf den Grund des Verhandelten,
m Erwägung:
daß Angeschuldigter durch den geständigermaßen von ihm h-rrührenden Artikel vom 5. Dezember •849, Rr. 916 der „ Bekanntmachungen" in Nr 1,5 der Zeitschrift „die Hornisse" den- Privaiankläger dadurch beleidigt hat, daß er ibn beim Publikum verdächtigt, daß er in seinem
' H. Heise u, Dr, Kellner. —
Geschäfte unredlich verfahre, und das Publikum Betrug bei ihm zu befürchten habe,
daß Angeschuldigler nicht zu erweisen vermocht hat, daß das bezeichnete Fleisch kein zum Verkauf geeignetes gewesen sei,
daß das fragliche Fleisch nach den Verhandlungen ebensowenig confiscirtes gewesen ist, daß auch die vom Angeklagten beantragt» Abhörung der benannten beiden Zeugen darüber, daß das Fleisch entweder an das Militär oder an das sonstige Publikum verkauft sei, vorliegend unerheblich erscheint,
daß An ceschuldiater wkgen der bezeichneten Beleidigung nach Maaßgabe des PreßqcsetzeS vom 2'i August 1848, bezw. nach richterlichen» Ermessen zu bestrafen, und dabei zu berücksichtigen ist, daß der Beleidigte zugleich verdächtigt wird, seinen Dienst als Ober-Revisor der Fleisch- hcllerabgabe zu jenen unredlichen Handlungen benutzt zu haben, wird Angeschuldigler wegen Beleidigung durch die Press« in eine Geldstrafe von vier Thalern, eventuell zu einer Gefängnißstrafe von zwei Tagen, und in die Kosten verurtheilt. V. R. W.
Und wird zugleich die öffentliche Bekanntmachung dieses Uri Heils in Gemäßheit des §. 116 der Verfassungsurkunde mit Berücksichtigung des Antrages deS Beleidigten, jedoch nur in der oben bezeichneten Zeitschrift verfügt.
Erkannt Cassel, am 18. Dezember 1849.
Kurfürstliches Stadtgericht. [ge;.] Klingelhöfer, [gej] Wedekamm, Stadtgerichsassessor. Sekretär, k. A-
Für die Richtigkeit der Ausfertigung unter Bescheinigung der Rechtskraft Wedekamm, Sekretär, k. A.
Dieses Urtheil wird nunmehr nach beschrittener Rechtskraft bekannt gemacht.
Cassel den 3». Dezember 1849.
Die Staatsbehörde. Schotten, k. A.
Für die Kinder Kinkels ist eingegangen: $bk. S».
Ucbertrag: . 2 17 1
Von der Gesellschaft „Melpomene" gesammelt am Sylvesterabend, abgegeben durch J . . . . 2 6 8
Nachträglich abgegeben durch I. . . — 8 —
Die «rprdilion der Hornisse.
der Estienne'schkn Bnchdrnckerti.