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wenn das Beste — Männer-Gesindel hinterdrein über seine eigenen Schurkenstücke hohnlacht, wenn sein Troß über Das Gelingen seines Verraths, über die neue Verknechtung, die abermalige Schmach der Deutschen Nation in die Hände klatscht. Die besten Männer mögen nicht zu früh lachen. Die Eristenz des Jnlerims reicht hin, um ihnen mit dem Erfurter Reichstag das Genick zu bitten. Die Revolution ist auf offenem Felde untergegangen, die besten Männer werden untergehen, wie sie gelebt haben, in der verschnittenen Wuth über ein paar gleichgültig angehörte, beziehungsweise. mit Fußtritten beantwortete parlamentarische Redensarten. — — —
„Wo ein Held, ein Herrscher kommen soll, da ruft'8 Natur mit tausend Stimmen." Die Jnstallirung der Bundeöcommission hat auch ihre begleitenden Erscheinungen:
Der Stuttgardtcr Landtag ist aufgelößt.
Der großherzoglich - hessische Landtag lößt sich von selbst auf, indem Die Regierung die demokratischen Dcputir- ten einfangen läßt.
Der Halbkreis der österreichischen Truppen in Deutschland macht unheimliche Bewegungen.
Eine B e fte-M ri n » er-Z o it« n ^ (!!!) bringt die Nachricht, die erste That deS Interims werde die Auflösung aller constituirenden Versammlungen in Deutschland sein.
Wir unsererseits trauen dem Intel im Alles zu. Jedenfalls werden wir ganz andere Ausnahmegesetze erhalten, als in den dreißiger Jahren. Herr v. Radowitz hat seine eigenen besonderen Ansichten vom Staate und von ständischer Vertretung. Daß er eine Repräsentativ - Monarchie für doctrinâren Blödsinn hält, versteht sich von selbst.
Jubelt also!
gliedern — etwa den Herrn Vogt, Weibezahn und Heraus — ausschießen, welche mit dem Herausgeber der ncuhcssischen Zeitung — also mit Hrn Oetker — „hinsichtlich der Leitung und Richtung der Neuhessischen in fortdauernde Verbindung" zu treten haben. Die Neuhessische unter Leitung des Demokraten Henkel, oder des Fabrikanten Vogt, oder des Practicanten Heraus! Glück zu. Es wird ergötzlich sein zu sehen, wie Hr. Henkel, der hessische Gagern, seinen ehemaligen Feind. den Hrn. Soiron — Pfaff zur raison plätscht, oder wie sich Hr. v. Schenk iu dieser Rolle ausnimmt.
Wir begrüßen den Weßverein als ein abermaliges, wenn schon letztes „Rettungsmittel" der neuhessischen Zeitung, und als das geeignete Jnterpretationsmittel für die räthsclhaste Anzeige, wonach die Neuhessische im nächsten Jahre mit frischem Muthe, — soll heißen: nach glücklich überstandenen Geld- nöthen - „und neu vermehrter Kraft", — soll heißen: unter Aufstcht der dreispännigen Unterstützungs-Commission — „fortbe- steh n soll "
Im klebrigen wird der Preßverein nicht viel verfangen. Die Spießbürger versammeln sich wohl noch einmal in „größerer Anzahl" , indessen haben sie einen ziemlichen Widerwillen gegen milde Gaben in „ größerer Anzahl. " Die Neuhessische thut wohl, sich unter der Hand bei sicheren Leuten Umsehen, etwa bei — — —.
So ein Deficit von monatlich 100 Thalern und etlichen Doppelthalern bei gänzlicher Resignation auf Korrespondenten k. ist schon ein ganz ansehnlicher Vorwurf für einen spießbürgerlichen Tendenzbcutcl.
S t â n d e s i tz u n g
vom 22. December.
Der knrhessifche Preßverein.
Die constitutionellen Grasmücken, deren einzige Aufgabe ist, Guckuckseier auszubrüten, haben eS vor Jahresschluß für nöthig gehalten, noch eine That auszuführen. Nachdem sie gefunden haben, daß die Presse durch Mißbrauch und Entartung „Freiheit und Bildung zu untergraben drohe", und daß es auch nicht an der Zeit sei, alle nickt geradezu speichelleckerischen Blätter re., alle Organe der Opposition zu verbieten, nur das hündische Gewinsel der Hofschranzen allergnädigst zu gestatten, nachdem sie sich ferner überzeugt haben, daß Gott in seinem Zorne cs noch immer duldet, wenn sich Leute vermessen, „die Vorzüge der constitutionellen Staatsform zu leugnen" und „die Verfechter der constitutionellen Staatsform zu beseitigen1, nachdem sie dieses und nebenbei noch einiges andere, z B. einige Defecte in der Tasche der neuhessischen Zeitung, entdeckt haben, haben sie am Listen sich „in größerer Anzahl" versam- mell, „die Bildung eines Vereins beschlossen, ihn für constituirt erklärt" und folgenden Ausschuß gewählt:
Henkel, HeräuS, Weibezahn, Nebelthau, Vogt (Fabrikant), v. Schenck, Pfeiffer (Staatsprocuratvr), Philippi, Luck. Hardt (Buchhändler).
Dicw 9 Personen halten es nun für ihre erste „Pflicht, alle Mitglieder in Stadt und Land zum Anschlusse an den Verein einzuladen." Die Aufgabe der Mitglieder ist: „für Verbreitung des vom Ausschüsse bestimmten Vereins- Organs nach Kräften zu sorgen", d. h. drr Ne». Hessische» unter die schlotternde» Arme zu greifen und zu dem Ende monatlich eine milde Beisteuer zu geben Dieser Aufgabe haben sich die Mitglieder lediglich ein Kalenderjahr zu unterziehen, d. h. bis anno 185 1, wo die Neu- Hessische wieder in besseren Umständen, mit Hülfe der fortschreitenden Contrerevolution, — zu sein hofft.
Der Ausschuß wird aus sich eine Commission von 3 Mit-
Hr. Hillebrand: Vor der weiteren Berathung des Prü- gelgesetzes möge sich Die Stänveversammlung für den baldigen Erlaß eines Volksschulgesetzes erklären. Hr. Eberhard: DaS betreffende Gesetz liege schon in einem gewissen Stadium der Bearbeitung. Es sei übrigens keine Kleinigkeit. — Die Regierung wird um Vorlage ersucht.
Folgt die Berathung über die rentablere Forstbenutzung. Der $. 8 des Gesetzes wird angenommen. Er lautet:
„Soweit nicht die Bestimmungen in den M I, 4, 5, 6 dieses Gesetzes oder besondere Berechtigungen entgegenstehen, sollen alle dem Staate zustehende Forsterzcugniffe, namentlich wenn sämmtliche gleichbegründeten Bedürfnisse aus dem Ertrage der be. treffenden Staatswaldungen zu decken stehen, nach einer dem örtlichen Werthe entsprechend, nach Anhörung der betreffenden Be- zirksräthe von der oberen Forstb ehörd e mit Genehmigung Unseres Finanzministeriums zu bestimmenden und gehörig bekannt zu machenden Lokaltare, welche zugleich den Holzhauerlohn und alle Gebühren mitbegreift, und nur ausnahmsweise mittels öffentlichen Verkaufs verwerthet werden."
Der Entwurf enthielt statt der Worte „ von der oberen Forstbehörde" die Fassung: vom Ober Forstcollegium, und stellte cs frei, daS betreffende Holz öffentlich zu verkaufen oder auch nach einer Tare zu verwerthen.
Die $$. 9 und 10 haben folgende Fassung erhalten:
§. 9. „ Wenn öffentlicher Verkauf cintritt, kann dennoch der Brennholzbedarf des StaateS, der Nothholzmagazine und der Wohlthätigkeitsanstalten, sowie derjenigen Staats- und Gemeinde- diener, denen bei dem öffentlichen Verkauf zu bieten untersagt ist, in der Lolaltare nach Maßgabe des Ertrages der Staatswaldungen verabreicht werden."
§. 10. „Das zur Nutzung kommende Eichen-, Nutz' und Brennholz soll zu möglichster Gewährung ves Bedarfs für die vaterländischen Gerbereien, wo es nach forstwissenichaflUchm Grundsätzen irgend thunlich ist, in der Saftzeit gefällt werden. Bei dem Verkäufe der Rindenertrâge sind auswärtige Konkurren-