771 —
werden, bis unser ReichâverfaffungSzustand in Kurhessen thatsächlich aufgelöst sein würde.
Demnach steht die Sache fetzt so: jeder Grundeigenthümer hat als solcher auf seinem Grundeigenthum daö daraus abfließende Jagdrecht. Für den Zuwachs dieses früher nicht besessenen JagdrechteS braucht er mithin keine, und ausnahmsweise nur dann eine Entschädigung an den früheren Besitzer herauszuzahlen, wenn dieser sein Jagdrecht für Geld oder Geldeöwerth erworben hat. Einzutreten hat also überhaupt eine Entschädigung da, wo die Gemeinden vor dem 17. Januar dieses Jahres in Folge deS Gesetzes vom 1. Juli vorigen Jahreâ abgelöst haben, und wo der sonstige frühere Jagdberechtigte einen gewichtigen Erwerbstitel nachweisen wird.
Die Ausübung deâ JagdrechteS steht hiernach jedem einzel- uen Grundeigenthümer auf seinem noch so großen oder noch so kleinen Grundeigenthume und in der Luftsäule darüber zu, insofern sie nicht einer nach Absatz 4 deS §. 37 der Grundrechte gestatteten Beschränkung unterliegt. Solche Beschränkung mag sich auf die Art und Weise und Mittel beziehen, auch bereits früher bestanden haben, oder erst noch Partikulargesetz« lich vorgeschricben werden. Als bereits bestandene Beschränkung betrachte ich rechtlich nicht allein die im §. 11 deS Gesetzes vom 1. Juli 1848 angegebene (Hetzen, Schlingenlegen, Zerstören der Nester rc. verboten), sondern auch die noch frü» her bestandene, z. B. analog in Beziehung auf Gift. AlS erlaubte Mittel erscheinen daher außer dem Feuergewehre im Falle der polizeilichen Erlaubniß, dasselbe zu tragen, für den Liebhaber die ganz gewöhnlichen, in gewisser Beziehung dagegen wieder sehr ungewöhnlichen, z. B. Greifen mit den Händen, Erschlagen mit einem Stocke rc.
Auf dem Wege der am 17. Juli v. J. gesetzlich garan- tirten freien Bereinigung können nun d i e e i n z e l »e n Grund- b e si tz e r nach Belieben zu solcher Jagdaasübung sich verbi», den, welche nach bestehenden Gesetzen als nicht verboten zu betrachten ist, wohin auch die frühere Schießzeit gehört, die also durch Privatübereinkommen wieder abgemessen werden kann.
Insbesondere können die einzelnen (Grundbesitzer einer Gemeinde zusammentrelea und verpachten, waS ihnen an Jagd zuftehr.
Dazu hat aber die Gemeinde als solche das Recht frei, lich nicht. —
Schließlich bemerke ich, daß die Ansichten über unser gegenwärtiges Jagdrecht sehr verschieden sind.
Kassel, am 28. Nov. 1849. K o m p e.
Ernennungen.
Der zu der erledigten Pfarrei Harmurbsachsen, in der Klasse Waldkappel , präsentirte Eandidat der Theologie, Wilhelm Schüler aus Allendorf a d. Werra, ist beftati.it — Der Wundarzt ir Klasse, Ludwig Koch zu Fcielendo.f, ist zum Amrswundarzte für das Amr 9i.u»of provisorisch bestellt. — Der bisherige zweite Repentent an der Stipenditen - Anstalt zu Marburg, Lie theoi. Friederich Wilhelm Haßenkanip, ist zum ersten — und der außerordentliche Pfarrer G. Lindenkobl, zu Riede-raufuugen, zum zweiten Repetenten an der genannten Anstalt ernannt — Der Landkra... kendaus - Rentmeister Ignaz Schwank, zu Fulda, ist auf sein desvaibiges Nachsuche.i in den Runestand versetzt. — Der Rechlspraktikant Joseph Rübsam in Rauschenberg ist zum Zecretaraebülfen beim Obergerichte in Marbura vcovisorisch ernannt. — Dem Major von Sturmfeber im Generalstabr und dem Hauptmann von Ende vom Regiment Leibgarde ist die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deè denselben von dem König von Preußen verliehenen rothen Adler-Ordens vierter Klâffe mit Schwertern ertheilt. — Ler Hofdame Fräulein Ernestine von Osterhausen ist btt nachgesuchte Entlassung von ihrer Stelle bewilligt.
Kekannt machungen.
Ul o, um U-. W —J !AJ .l^müRJl« m ■ — - - - ^-«-———"— ^-»^».o-âs-VE
|M>''sffe55 ^K ÄX^K^jS^Si ^jSAx^JC^jvviMC^Kw^liT^y^'X"«^ k ^ )t x^)? ^ #"v^X -w^M ^)ixr- z; ^)» -«L x x^ä ä (857) Großer, außerordentlich billiger Aus^ekEttU^ zu noch nicht dagewcftnen â Preisen, worunter sich viele zu Weihnachtsgeschenken passende Artikel befinden, in ? der billigen Modewaaren- und Leinenhandlung von % $ I. Schönfeld s Wittwe, £ untere Schloßstruße (Graben) Nr. 770. ä^rt^ri^^^rv^rk^rt^rr^rt^rt^rt^^^ x^-^^x^ <^ rr^^^^ ^^^^rr^E^rr-^'t^ ^ |
^ Chr. Hoffmann in Cassel, Fischstraße Nr. £62, empfiehlt sein erstes und alleiniges Depot der auch schon auf hiesigem Platze und dessen Umgegend vorlheilhoft bekannten und erprobten Goldberger'schen K. K. patentirten
Galvnnoetect rischen Rheumatismus- ^ e tte n,
a Stück mit Gebrauchs-Anweisung 1 Thlr., stärkere I Thlr. 15 Sgr. und einfache Sorte 15 Sgr., welche das bis jetzt bewährteste und vorzüglichste Heilmittel gegen nervöse, gichtische und rheumatische Uebel aller Art sind, worüber ich viele Hundert atteflirte Erfahrungen und günstige Zeugnisse geachteter Aerzte und giaudwürdlaer Plivatpelsonen vorzulegen im Stande bin. Jed« ächte Golvberger'sche Rheumatismus - Kelte ist in einem Kästchen wohl verpackt, das auf der Vorderseite die Firma „I. £ Goldberger" und auf der Rück,eire den K. K. öfterreich. Adler und das Wappen der freien Pergstadt Tarn-witz trägt, worauf genau zu achten bitte, da die Golober- ger'schen Ketten bereits vielfach nachgebildet und anderweitig angekUndigt werden.
(881) Puppenköpfe und Puppengestelle empfing in großer Auswahl
____________Friedr, Carl Stolz*
(890) Aufforderung.
Auf mehrseitiges Verlangen von Mitgliedern deS „ demokratisch, sozialen Vereins" wird gewünscht, eine neue Sektion unter dem Namen „Washington" und zwar im Lokale
deS Wirths George Heine, Köllnischcö Thor Nr. 15 (s. g. Spitze), zu gründen. Zu diesem Zwecke ergeht an alle Diejenigen, welche gesonnen, gedach ter Sektion belzutceten, die Einladung, sich Sonnabend, den f• Dezember, Abends 7s Uhr, in dem oben genannten Lokale einzufinden.
Kassel, den 23. November 1848.
Mehrere Mitglieder deS „demokratisch- v sozialen Vereins".