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Zweiter Jahrgang.

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Die Hornisse.

Raum, Ihr Herren, dem /lügelschlag Liner freien Keele!"

ME 133

Kassel, Donnerstag, den 8. November

1849.

Die neuen Gesetzvorlagen der Regierung über Grundsteuer, Bier- und Branntweinsteuer.

Die StaatSwirthschaftâlehre ist die K ö n i g i n d e r S t a atü- wissenschaften, sagt Zachariâ. Wo eS mit dieser schlecht bestellt ist, steht die Verfassung und die Ruhe deö Staateü auf dem Spiele.

Der Despotismus und die Staa wirth sch aftSlehre sind zwei unversöhnliche Feinde. Stehende Heere, Kriege, Belagerungszustände, Bestechungen im In- und Auslande, Verschwendung des Hofs und seines Trosses, Verschleuderung an die Kamarilla und ihre Geschöpfe, Kassendiebstahl, Wu­cher mit Staatslieferungen und Privatspekulationen mit Staatâ- geldern und Papieren, alles daü sind Titel, die in dem rich­tigen System der Staatswirtschaftslehre nicht Vor­kommen.

An denselben Uebeln, wie der despotische Staat, leidet der scheinkonstitutionelle. Falsche Budgets, Titel für geheime Ausgaben, Ueberfchreitungen der verwilligten AuSgabengelder, außerordentlicher Etat, verschwiegene Profite rc. sind hier die geschmeidigen Formen, unter welchen daö Volk geplündert und getäuscht wird, und der Glanz der Krone erhalten.

ES eristirt kein konstitutioneller Staat, der nicht mehr oder weniger vom Manteuffel'schen ScheinkonstitutionaliSmuâ in sich trüge, der Keim dazu ist stets vorhanden. Der immer wieder auflebende Kampf feder Krone mit dem Volk für absolutistische Zwecke findet Statt unter dem Schein und in den Formen der gegebenen Konstitution.

Die Unversöhnlichkeit der Grundsätze der Staatswirthschaftâ- lehre mit der Monarchie überhaupt ist die beste Siegesgarantie der demokratisch-sozialen Republik. Auch unter der aristokra­tischen Spießbürgerrepublik kann niemals eine gerechte und einfache Slaatswirthschaft Platz greifen.

Der despotische Militärstaat Rußland, und Oesterreich, sein Vasalle, daü scheinkonstitutionelle Preußen und die Erfah­rungen unserer eigenen konstitutionellen Vergangenheit liefern uns die unwiderleglichsten Beweise.

Zu den Lehren der Vergangenheit sollen wir fetzt noch neue erhalten. Wir müssen sie erhalten, damit auch daü ver- trauungSvollste Gemüth, auch der kurzsichtigste Verstand die Täuschungen konstitutioneller Verfassungen fühlt, wenn ihm auch an Kraft fehlt, sie zu erkennen, oder an Muth, zu gestehen.

Die Regierung der vormärzlichen kurhessischen Periode hat uns eine bittere Erbschaft hinterlassen; eine furchtbare Civil- liste, einen enormen Militäretat und eine überthenre Verwal­

tung , dabei die Darniederlage deü Handels, der Fabrika­tion und der Gewerbe, die Entwehrtung der Grundstücke und die Verarmung der Kapitalisten durch die unverantwortliche Verzögerung der Eisenbahnbauten, und eine Abgabenlast, die durch die Einführung der Klassensteuer bis in die untersten Schichten der Gesellschaft ihren lähmenden Einfluß äußerte.

Der Antizipationen und der direkten Entfremdungen, deren man sie beschuldigte, die aber unbewiesen sind, gar nicht zu erwähnen.

Hierin liegt der Keim der Märzrevolution; hierin liegt der Sturz jenes Finanzoperateurâ v. Motz und seiner Helfers­helfer, und hierin liegt ebenso der Keim der permanenten Re­volution und der Sturz aller Finanzmänner und Steuermacher (imposteurs), die blos nehmen, wo sie finden, ohne zu wis­sen , wo die Organisation der Staatsverwaltung am Kern an­zupacken ist, oder ohne zu wagen.

Der gemeine Mann beurtheilt mit Recht den Werth einer Verfassung nach dem Maaße der Abgaben, die sie ihm auferlegt. Eine wahrhaft freie Verfassung ist mit dem Wohle Aller, ist mit der Wohlfeilheit der Staatsverwaltung und mit einem gerechten, gleichmäßigen Besteuerungssystem Ein und Dasselbe. DaS Gegentheil ist von einer unfreien Verfassung unzertrennlich.

Eine unfreie Verfassung aber ist eine solche, wo nicht jeder Staatsangehörige seine Stimme erheben kann bei der Berathung über die Staatsverwaltung und also auch über die Steuern, die er selbst zu zahlen hat, wo bestimmte bevor­zugte Stände daâ StaatSruder und die Gesetzgebung in Hän­den haben, oder da, wo die Unverantwortlichkeit der Execu­tive alle Volkssouveränetät zu Richte macht.

Die Erbschaft, welche unS von dem Ministerium Motz- Koch-Scheffer hinterlassen wurde, haben unsere Märzmi­nister nicht auSgeschlagen, sondern angetretc», ja mit liebender Sorgfalt gehegt und gepflegt *). Die Civilliste des Kurfür­sten ist dieselbe, der Militäretat ist gestiegen, die Anleihen häufen sich und neue Steuern sollen dazu kom- men, neue Steuern, die durch ihre Vertheilung und durch die Gegenstände, die sie betreffen, gerade die arme Klaffe treffen und schlagen. Die höchstbesteuerten Landstände haben Nichts dagegen.

Es ist wahr, wir haben neue nothwendige Ausgaben ge­habt. Die Einrichtung des öffentlichen Gerichtswesens wird jetzt vielleicht 200,000 Thlr. betragen rc.; aber ist nicht schon längst mit Fingern darauf gewiesen, woher außerordentliche Ausgaben zu decken sind. Statt dessen behält der Kurfürst

*) Zn einer der nächsten Nummern folgt eine Uebersicht über Staats- Einnahme und Ausgabe rc. seit dem Jahre 1830.