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Der kurhessische Landtagskommissar und das Interim.
„Und ich habe Ihnen schon einmal gesagt, ich weiß nix von der Geschichte." Das war die ärgerliche Antwort deS pi- kirtcn Hrn. Wiegand auf die Interpellation deS Hrn. Coster, die Aktenstücke über die neue Centralgewalt betreffend.
Der Hr. Wiegand hat schon einmal gesagt, daß er nir vom Interim wisse, — kann es nun für eine deutsche Knüp- pelspringerversammlung eine größere Taktlosigkeit geben, alS abermals über die Sache zu interpelliern? Mehr als taktlos ; es ist eine Frechheit, ein Raub an der Ambition des Hrn. Landtagskommissarö.
WaS man nicht weiß, macht einem nicht heiß. Die kurhessische Negierung segelt in ihrer respektiven Unwissenheit so sorglos dahin, wie eine venetianische Gondel, wie ein heimziehender Kranich.
„ AlS ich noch im Flügelkleide „In die Mädchenschule ging."
DaS waren allerdings schöne Tage und man sehnt sich zuweilen, wenn auch nicht in die Mädchen-, doch in die Jungenschule zurück. Aber Hr. Wiegand ist nun einmal Landtagskommissar und Hr. Eberhard ist nun einmal StaatSminister. Als Landtagökommissar darf man keine Ansprüche mehr auf ein gemüthliches dolce far niente, auf vollständige GemüthS- schonung machen. Hr. Wiegand darf nicht eher wegen einer unangenehmen Anfrage pikirt und verletzt werden, bis er auf dem Tische deS Hauses einen Physikatsschein niederlegt, wonach seine Konstitution dermalen keine Aufregung, keinen Aer- ger rc. vertragen kann. Unter solchen Umständen kann eine patriarchalische Versammlung allerdings Rücksichten nehmen.
Aber zur Sache. Die kurhessische StaatSregierung weiß bis dato noch nicht, daß Preußen und Oesterreich eine Centralgewalt formirt haben? Oder weiß sie es doch? Allerdings, aber sie weiß eö nicht ofßciell, sie will die Sache erst einmal an sich kommen lassen, wie einen Bullenbeißer.
Sie setzt sich gewiß schon in Position, vermuthlich zum Baren, Boren, mit Säbel und Basonett.
Die vffieielle Mittheilung läßt laijße auf sich warten. Die neue Centralgewalt besteht bereits seit circa 4 Wochen, die andern Staaten verhandeln bereits wegen der Zustimmung, der Reichsverweser, der freilich eben noch einmal ein paar tausend Thaler gepumpt hat, wartet sehnlich, daß auü der Sache ein Ende gemacht wird, daß er in seine Alpen ziehen kann, — der kurhessische Landtagökommissar weiß nir von den Geschichten, die Centralgewalt eristirt gar nicht für ihn.
Um endlich einmal zu einem von den „ vielberühmten Rechtsboden" zu kommen, wär'ö doch wohl wünschenswerth, wenn sich die kurhessische Regierung selbst in Bewegung setzte, in der Sache die Initiative ergriff. Es ist zuweilen vortheilhast, einen Bullenbeißer nicht an sich kommen zu lassen, sondern ihm cntgegcnzugehcn. ^er die kurhessische StaatSregierung ist sogar verpflichtet, sich über die Centralgewalt in's Klare zu setzen. Warum? Weil die Centralgewalt nicht etwa biö setzt nur ein Gerücht, eine ungeheizte Lokomotive ist, die still und behaglich unter'm Schoppen steht, sondern weil die Centralgewalt sich bereits durch die Verhandlungen im Verwaltungsrathe hindurchzieht, auf diese Verhandlungen bereits Einfluß hat, weil unser Herr Pfeiffer in Berlin dieselbe bereits berücksichtigen muß.
Der Herr Landtagökommissar weiß aber nir. In Kurhessen scheint man in gewissen Dingen überhaupt sehr wenig zu wissen, beziehungsweise wissen zu wollen.
Die Politik unserer Negierung ist deutlich, so deutlich, daß sie Seine königliche Hoheit, der allerguädigste Kurfürst, zwei- selöohne ebenfalls begreift. Wenn sie der Herr Deputirte
Cöster nicht begreifen will, so ist daS seine Sache. Wenn Hr. Cöster mit der Erklärung deS Landtagskommissars, daß er nir wisse, so sehr zufrieden ist, daß er ganz einfach sich mit dem Gedanken begnügt: „wo nir iS, hat der Kaiser sein Recht, d. h. der Herr Coster das Jnterpellationârecht verloren", so ist daS wiederum seine Sache; wir aber erlauben unS die Frage:
„Hat unsere StaatSregierung in ihrem Preußenenthu- siaSmuS vielleicht Kurhessen schon dahin gebracht, daß eS in der Reihe der deutschen Staaten gar nicht mehr zählt, daß es nur noch alS Gnadenbrod eine Stimme im preußischen VerwaltunaSrath und im preußischen Schiedsgerichte genießt? Wie?"
Die Politik der gelehrten Herren fängt mir an, grauenhaft zu werden. Aber sie hilft nichts. Der alte Bund lebt doch wieder. „Stirbt der Fuchs, so gilt der Balg."
Kurfürst, Sie sind gerettet! „DaS Gewicht einer vollendeten Thatsache " wird sie auch diesmal nicht geniren.
H. Heise.
Die konstitutionellen Zeitungen wischen sich den Schweiß von der Stirn. „DaS war ein schrecklicher Augenblick, ein entsetzlicher, fürchterlicher Moment." Der konstitutionelle StaatSwagen rollte dicht, ganz dicht am Abgrunde her, die liberalen Tölpel wagten kaum noch zu athmen, die nächste Minute konnte ihnen den Tod bringen.
Die Krisis ist vorüber. Das preußische Ministerium hat sich noch einmal mit Hrn. v. Beckerath und Consorten ausgesöhnt, vertragen, Hr. v. Manteuffel streichelt den wimmernden Schulmeistern die Wangen und sagt ihnen sehr herablassend: „Ihr seid doch gute Jungen."
Die guten Jungen wischen sich die Thränen auS den Augen, winseln wie ein getretener und wieder zu Gnaden aufgenommener Hund und versichern, daß sie daS Geschehene vergessen, die Ohrfeigen verwinden wollten. Recht so!
Daß die gelehrten Herren über ein paar Ohrfeigen keinen besonderen Scandal machen würden, verstand sich von selbst, daß sie aber in dieser ihrer Feigheit, in dem auf die Ohrfeige folgenden Händedruck die Rettung des konstitutionellen Prinzips erblicken, versteht sich nicht im Allgemeinen, sondern nur bei dem entschiedenen Wahnsinn dieser Menschen von selbst.
Die Rettung des konstitutionellen Princips ist Gnadensache des Hrn. v Manteuffel. Die manteuffel'sche Rettung besteht darin, daß der Minister der konstitutionellen Partei den Mund verbietet, sie en Canaille behandelt, und ihr dann, — gewissermaßen nur um zu sehen, bis zu welcher Höhe die Gesinnungslosigkeit , Feigheit, Niederträchtigkeit der Professoren gehe, gewissermaßen, um sich an der Erbärmlichkeit dicseS Menschenschlags, wie am Aportiren eines Pudels zu ergötzen, — wieder ein paar Brocken vom absolutistischen Tische vorwirft. Die konstitutionelle Partei betrachtet jede Erniedrigung, bei der sie daS Leben davon trägt, als eine Rettung deâ konstitutionellen Princips. Als ob nicht in diesen Schindluderspielen, in diesem Verweigeren und Geben", eine größere Bekundung des Absolutismus lag, als in dem Absolutismus selbst! Als ob man seine Herrschaft über Leib und Leben nicht besser durch eine Abwechselung im AuShungern und Mästen , als durch direkten Todtschlag beweise. Die konstitutionelle Partei findet in dem ,, car tel est mon plaisir! eine Rettung ihres Princips. Bravo!
Hr. v. Manteuffel behandelt den konstitutionellen Blödsinn, wie der Kaiser Nikolaö die Türken, wie Fallour den MonsieUx Napoleon , wie ein Tyrann seine Maitresse behandelt. Dr^ konstitutionelle Partei schlägt nach feder neuen Prostitution ein Jubelgeschrci, ein Hosiannah an. Hr. v. Manteuffel sucht die Partei der liberalen Schreihälse immer mehr zu discredi- tiren, zu compromittiren, immer verächtlicher, lächerliche»,