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„Nau», Ihr Herren, dem Flügetschlag Tiner freien Keele!"
B 120 Kassel, Dienstag, den 9. October 1849*
Aus Bayrhoffer's Vertheidigungsrede
des wegen Majestätsbeleidigung angeklagten Conrad Thielemann vor dem Schwurgerichte 311 Marburg *).
„ Aber auch angenommen, Thielemann habe solche Aeußerungen — die Fürsten seien Spitzbuben — auS sich selbst •— und nicht auS der Hornisse — gethan, so ist doch in diesen allgemeinen Sätzen: die Fürsten find alle Spitzbuben, werden alle fortgesagt und dergleichen, noch lange kein Angriff auf die Person deS Kurfürsten enthalten. Denn solche Sätze sind nurErfahrungS-Regeln,Meinungen über gewisse Klassen derGesellschaft, und schließen Ausnahmen keineswegs aus. Wie wenn einer z. B. sagte: die Advokaten sind alle Blutsauger, und eS wollte einer der letzteren ihn wegen Beleidigung seiner Person zur Rede stellen, so würde derselbe ihm sagen: Lieber Freund, dich habe ich nicht gemeint, du bist mir ja ein vortrefflicher Mann. Oder wenn einer sagte: die Einwohner dieser Stadt sind alle Spitzbuben , so würde er damit nur gemeint haben, daß sehr viele Spitzbuben darunter seien, was nicht ausschließen würde, daß er Manche als treffliche Leute anerkennt. In unserem Falle ist um so weniger anzunehmen, daß der Angeklagte auch den Kurfürsten darunter gemeint habe, indem sa der letztere der Nationalversammlung und Reichöverfaffung sich ganz untergeordnet hatte. Ueberhaupt ist so eine allgemeine Aeußerung nur eine Ansicht über das Wesen der Fürsten überhaupt, und kann niemals als Beleidigung einer bestimmten Person genommen werden.
Bedenklicher scheint sich die Sache allerdings zu gestalten, wenn die zweite specielle Thatsache eine genügende Begründung fände. Denn zwei Zeugen (von dem dritten verstorbenen will ich nicht reden, da derselbe nicht nur unvereidigt, sondern auch harthörig und ein Trinker war, welcher sogar am deli- rimn tremens oder dem Säuferwahnsinn gelitten haben soll) — zwei Zeugen also sagen allerdings aus, Thielemann habe unter Andern geäußert: „der Kurfürst ist ein Spitzbube, weil er fet,n Wort nicht gehalten hat."
Zunächst aber kann dennoch diese Angabe in Zweifel gezogen werden. Denn der dritte Zeuge hat nicht nur anders gehört, nämlich: die Fürsten sind alle Spitzbuben, sondern hat auch bezeugt, der Angeklagte habe nach Entfernung deS
*) Wir bitten den Berfasser wegen dieses Nachdrucks um Entschul- l0Un9- Die Red.
GenSdarmen Weiß geäußert: der Kurfürst ist ja ein braver Mann. Es ist auch allerdings möglich, daß die andern Zeugen sich verhört, oder in unrichtiger Weise zusammengefaßt haben. Hegen Sie aber, meine Herren Geschwornen, an der vollen Richtigkeit der Zeugenaussagen de» geringsten Zweifel, so müssen sie frei sprechen, weil wir niemals einen Menschen, dessen Schuld unö nicht gewiß ist, ver- urthrilen können.
Aber auch vorausgesetzt, Sie hegten die bestimmte Ueberzeugung von der Richtigkeit der Angabe jener beiden Zeugen, und Thielemann habe diese specielle Aeußerung gethan, so fragt sich immer noch: Waö hat derselbe eigentlich sagen wollen? Hat er die Absicht gehabt, den Kurfürst zu beleidigen? Denn ohne Absicht gibt es keine Beleidigung.
DaS Wort an sich entscheidet nicht. Denn ich kann sagen: Ei, du bist ja ein rechter Spitzbube, oder: Du kleiner Spitzbube, und meine damit nur einen pfiffigen, klugen Menschen und Jungen. Ich kann Jemandem vorwerfen, daß er sein Wort nicht gehalten hat, und will ihn doch nicht beleidige»; der Vorwurf kann auch wahr sein. Auch kann ein Ausdruck in der Aufregung und Uebereilung gebraucht werden, ohne daß man gegen Jemanden eine besondere böse Absicht hat.
WaS nun Thielemann betrifft, so sprach derselbe offenbar diese Worte, wenn er sie sprach, nur im Zusammenhang seiner allgemeinen Aeußerungen über die Fürsten auS. Er wollte sagen: die Fürsten machen eS alle so. Sie machen den Völkern in Zeiten der Volksmacht oder in einer guten Stunde Versprechungen, an welche sie sich später nicht für gebunden erachten, wie denn die KreuzzeitungSpartei in Berlin geradezu meint, die Fürsten könnten heute dieses, morgen jenes versprechen, das komme auf die Zeiten an, welche auch darüber entscheiden sollen, ob ein Fürst sein Wort zu halten brauche. Thielemann ging offenbar von solchen Betrachtungen auS, wie sie die Hornisse in den erwähnten Artikeln *) aufstellt, wie die deutschen Fürsten z. B. in den Jahren 1813 — 1815 so vieles versprachen, z. B. die Preßfreiheit, Religionsfreiheit u. s. w., waS sie doch nicht hielten. So, meint Thielemann, machen sie es alle, auch der Kurfürst, meint er, pat schon Dinge versprochen, die er nicht erfüllt hat, der hat auch schon sein Wort nicht gehalten. Er hat damit vom Kurfürsten gar nichts Besonderes aussagen, ihn gar nicht speciell verletzen, sondern ihn nur von dem allgemeinen Wesen der Fürsten nicht ansnehmen wollen. Und in der That, alle Menschen sind
•) Nr. 51 und 54 der Hornisse.