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Verwerfung des Waffenstillstands von Malmö, — Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, Aufhebung der Familienfideikomisse, — Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — die Untersuchung gegen Schlöffel, Zitz und Simon, — energische Maaßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — volle Preßfreiheit.
11) Hildebrand (8ter kurhess. Wahlbezirk: Landgericht Marburg, Treis, Wetter, Kirchhain 2C.)
fehlte bei 15 Abstimmungen (bei 7 mit Entschuldigung), stimmte ßcflcn einen unverantwortlichen Reichsverweser , — die Vermehrung des deutschen Heeres, — vollkommene Trennung der Kirche vom Staate, — die Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung , — die Untersuchung gegen Zitz, Schlöffel und Simon von Trier, — absolutes Veto der Reichsregierung, — den erblichen Kaiser.
stimmte für einen verantwortlichen Präsidenten in der Person Gagerns, — Abschaffung des Adels, — Aufhebung der Todesstrafe, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Zulassung HeckerS, — Verwerfung des Waffenstillstands von Malmö, — Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — Aufhebung der Familienfideikommisse, — energische Maaßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — das Einkammersystem der Reichsvertretung, — allgemeines Waffenrecht, — Abschaffung der Titel und Orden, — volle Preßfreiheit.
.12) Rühl (10ter kurhess. Wahlbezirk: Landgericht Hanau, Bergen, Bockenheim, Nauheim re.)
fehlte bei 27 Abstimmungen;
stimmte gegen den unverantwortlichen Reichsverweser, — Zulassung Heckers, — vollkommene Trennung der Kirche vom Staate, — die Untersuchung geaen Zitz, Schlöffel und Simon von Trier, — das Einkammersystem der Reichsvertretung, — absolutes Veto, — den erblichen Kaiser!
stimmte für einen verantwortlichen Präsidenten, — Abschaffung des Adels, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Verwerfung des Malmöer Waffenstillstands , — Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, — Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — Aufhebung der Familienfideikommisse, — energische Maaßregeln in Oesterreich und Preußen Seitens der Centralgewalt, — Abschaffung der Titel und Orden, — allgemeines Waffenrecht.
13) Schwarzenberg, Philipp, (6ter kurhess. Wahlbezirk: Melsungen, Spangenberg, Witzenhausen re.)
fehlte bei 3 Abstimmungen.
stimmte gegen die Unverantwortlichkeit des Reichsverwe'sers, — Vermehrung des deutschen Heeres, — vollkommene Trennung der Kirche vom Staate, — die Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, die Untersuchung gegen Zitz, Schlöffel und Simon, — das Einkammersystem der Reichsvertretung, - den erblichen Kaiser!
stimmte für den verantwortlichen ReichSverweser Johann, — Abschaffung deS Adels, — Aushebung der Todesstrafe, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Zulassung Heckers, — Verwerfung deS Malmöer Waffenstillstandes , — Aushebung der Familienfideikommisse und der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — euer« gische Maßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — Aufhebung der Titel und Orden, — allgemeines Waffenrecht, — absolutes Veto der Reichsgewalt.
Facta loquuntur!
Für einen unverantwortlichen Johann stimmten: Bernhardi, Jakoby, Ludwig Schwarzenberg sen., Wippermann.
Für einen erblichen Kaiser: Bernhardi, Baumbach- Kirchheim, Cnyrim, Jakoby, Jordan, Werthmüller;
Für absolutes Veto: Bernhardi, Baumbach, Jakoby;
Für eine verantwortliche provisorische Reichsgewalt: Cnyrim, Förster, Hildebrand, Rühl, Schwarzenberg jun., Werthmüller.
Gegen den erblichen Kaiser: Förster, Hildebrand, Rühl und Schwarzenberg (zugleich allein die 4 kurhes- sischen Deputirten, welche mit nach Stuttgart gegangen sind).
Bernhardi und Jakoby waren demnach die größten Reaktionäre, zu ihnen gesellte sich v. Baumbach-Kirchheim.
Dann kommen: Wippermann, Ludwig Schwarzenberg und Jordan.
Etwas radikaler: Cnyrim, Werthmüller.
Fast links: Philipp Schwarzenberg.
Links: Hildebrand, Förster und Rühl.
Der zukünftige Landtag und die Landtagswahlen.
in.
Die Advocaten der früheren Landtage haben wenig Rücksicht auf die gew erblichen Interessen des Landes genommen. Es ist nicht unrichtig, daß im Ganzen das Landvolk in materieller Beziehung größeren Nutzen von den Ständekammern gehabt hat, wie der Städter, namentlich durch das Ablösungsgesetz. Aber selbst die Vortheile dieses Gesetzes zerfallen fast in Nichts, da durch die Ablösung das Steuerkapital der Grundstücke und damit die Grundsteuer erhöht wird. Es bleibt für Stadt und Land noch eine ungeheuere Arbeit, wenn neben politischer Freiheit zugleich von der Wohlfahrt deS Staates die Rede sein soll.
Im Augenblick aber ist die politische Freiheit selbst in Frage gestellt — durch die innere Gesetzgebung, durch ein ganz undemokratisches Wahlgesetz, und von Außen durch den Zwang der preußischen OktroyirungSgelüfte.
Die Wohlfahrt eines Staates kann niemals fest gegründet werden, bevor nicht die allgemeine politische Freiheit auf starken Grundpfeilern errichtet ist. Der erste Grundpfeiler der Freiheit aber ist allgemeines Wahlrecht, allgemeines Vollbürgerrecht für jeden Volljährigen. Auf diesen Grundpfeilern ruht alle Freiheit, ruht die Möglichkeit einer gleichmäßigen Berücksichtigung aller gerechten Forderungen der einzelnen Klaffen der Gesellschaft, auf ihnen beruht allein die Möglichkeit eines gerechten Steuersystems, einer vollkommenen Verfassungsrevision und einer tüchtigen Organisation der gewerblichen Zustände.
Es bedarf also für den nächsten Landtag nur solcher Männer, welche den Muth und die entschiedene Absicht haben, eine solche Grundlage der Freiheit und Wohlfahrt, ein rein demokratisches Wahlgesetz uns erkämpfen zu wollen. Wer das nicht will, ist unbrauchbar. Er wird unter die Flickschneider des Alten gehören, nicht unter die Baumeister der Neuzeit.
Die Gewerbtreibenden namentlich müssen darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie in ihrer Ungeduld, die gewerblichen Zustände auS ihrer Anarchie zu erlösen, nicht blos ihre Blicke auf Gewerbtreibende richten, nicht blos an die Erledigung gewerblicher Fragen denken.
Solche Fragen darf der nächste Landtag gar nicht entscheiden, höchstens nur provisorisch; er soll uns zuvor die