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Verwerfung des Waffenstillstands von Malmö, — Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, Aufhebung der Familienfideikomisse, — Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — die Untersuchung gegen Schlöffel, Zitz und Simon, — energische Maaßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — volle Preßfreiheit.

11) Hildebrand (8ter kurhess. Wahlbezirk: Landgericht Marburg, Treis, Wetter, Kirchhain 2C.)

fehlte bei 15 Abstimmungen (bei 7 mit Entschuldigung), stimmte ßcflcn einen unverantwortlichen Reichsver­weser , — die Vermehrung des deutschen Heeres, — vollkommene Trennung der Kirche vom Staate, — die Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung , — die Untersuchung gegen Zitz, Schlöffel und Simon von Trier, — absolutes Veto der Reichs­regierung, — den erblichen Kaiser.

stimmte für einen verantwortlichen Präsidenten in der Person Gagerns, — Abschaffung des Adels, — Aufhebung der Todesstrafe, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Zulassung HeckerS, — Verwerfung des Waffenstillstands von Malmö, — Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — Aufhebung der Familienfideikommisse, — energische Maaßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — das Einkammersystem der Reichsvertretung, — allge­meines Waffenrecht, — Abschaffung der Titel und Orden, — volle Preßfreiheit.

.12) Rühl (10ter kurhess. Wahlbezirk: Landgericht Hanau, Bergen, Bockenheim, Nauheim re.)

fehlte bei 27 Abstimmungen;

stimmte gegen den unverantwortlichen Reichsver­weser, — Zulassung Heckers, — vollkommene Tren­nung der Kirche vom Staate, — die Untersuchung geaen Zitz, Schlöffel und Simon von Trier, — das Einkammersystem der Reichsvertretung, — absolutes Veto, — den erblichen Kaiser!

stimmte für einen verantwortlichen Präsidenten, — Abschaffung des Adels, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Verwerfung des Malmöer Waffenstill­stands , — Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, — Aufhebung der Jagd­gerechtigkeit ohne Entschädigung, — Aufhebung der Familienfideikommisse, — energische Maaßregeln in Oe­sterreich und Preußen Seitens der Centralgewalt, — Ab­schaffung der Titel und Orden, — allgemeines Waffenrecht.

13) Schwarzenberg, Philipp, (6ter kurhess. Wahlbezirk: Melsungen, Spangenberg, Witzenhausen re.)

fehlte bei 3 Abstimmungen.

stimmte gegen die Unverantwortlichkeit des Reichsverwe'sers, — Vermehrung des deutschen Heeres, — vollkommene Trennung der Kirche vom Staate, — die Aufhebung der dinglichen und persönlichen Lasten ohne Entschädigung, die Untersuchung gegen Zitz, Schlöffel und Simon, — das Einkammersystem der Reichsver­tretung, - den erblichen Kaiser!

stimmte für den verantwortlichen ReichSverweser Johann, — Abschaffung deS Adels, — Aushebung der Todesstrafe, — Amnestie der politischen Verbrecher, — Zulassung Heckers, — Verwerfung deS Malmöer Waf­fenstillstandes , — Aushebung der Familienfideikommisse und der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung, — euer« gische Maßregeln der Centralgewalt in Oesterreich und Preußen, — Aufhebung der Titel und Orden, — all­gemeines Waffenrecht, — absolutes Veto der Reichsgewalt.

Facta loquuntur!

Für einen unverantwortlichen Johann stimmten: Bernhardi, Jakoby, Ludwig Schwarzenberg sen., Wip­permann.

Für einen erblichen Kaiser: Bernhardi, Baumbach- Kirchheim, Cnyrim, Jakoby, Jordan, Werthmüller;

Für absolutes Veto: Bernhardi, Baumbach, Jakoby;

Für eine verantwortliche provisorische Reichs­gewalt: Cnyrim, Förster, Hildebrand, Rühl, Schwar­zenberg jun., Werthmüller.

Gegen den erblichen Kaiser: Förster, Hildebrand, Rühl und Schwarzenberg (zugleich allein die 4 kurhes- sischen Deputirten, welche mit nach Stutt­gart gegangen sind).

Bernhardi und Jakoby waren demnach die größten Reak­tionäre, zu ihnen gesellte sich v. Baumbach-Kirchheim.

Dann kommen: Wippermann, Ludwig Schwarzenberg und Jordan.

Etwas radikaler: Cnyrim, Werthmüller.

Fast links: Philipp Schwarzenberg.

Links: Hildebrand, Förster und Rühl.

Der zukünftige Landtag und die Land­tagswahlen.

in.

Die Advocaten der früheren Landtage haben wenig Rück­sicht auf die gew erblichen Interessen des Landes genommen. Es ist nicht unrichtig, daß im Ganzen das Landvolk in mate­rieller Beziehung größeren Nutzen von den Ständekammern ge­habt hat, wie der Städter, namentlich durch das Ablösungs­gesetz. Aber selbst die Vortheile dieses Gesetzes zerfallen fast in Nichts, da durch die Ablösung das Steuerkapital der Grundstücke und damit die Grundsteuer erhöht wird. Es bleibt für Stadt und Land noch eine ungeheuere Arbeit, wenn neben politischer Freiheit zugleich von der Wohlfahrt deS Staa­tes die Rede sein soll.

Im Augenblick aber ist die politische Freiheit selbst in Frage gestellt — durch die innere Gesetzgebung, durch ein ganz undemokratisches Wahlgesetz, und von Außen durch den Zwang der preußischen OktroyirungSgelüfte.

Die Wohlfahrt eines Staates kann niemals fest gegründet werden, bevor nicht die allgemeine politische Freiheit auf star­ken Grundpfeilern errichtet ist. Der erste Grundpfeiler der Freiheit aber ist allgemeines Wahlrecht, allgemeines Vollbür­gerrecht für jeden Volljährigen. Auf diesen Grundpfeilern ruht alle Freiheit, ruht die Möglichkeit einer gleichmäßigen Berück­sichtigung aller gerechten Forderungen der einzelnen Klaffen der Gesellschaft, auf ihnen beruht allein die Möglichkeit eines ge­rechten Steuersystems, einer vollkommenen Verfassungsrevision und einer tüchtigen Organisation der gewerblichen Zustände.

Es bedarf also für den nächsten Landtag nur solcher Män­ner, welche den Muth und die entschiedene Absicht haben, eine solche Grundlage der Freiheit und Wohlfahrt, ein rein de­mokratisches Wahlgesetz uns erkämpfen zu wollen. Wer das nicht will, ist unbrauchbar. Er wird unter die Flick­schneider des Alten gehören, nicht unter die Baumeister der Neuzeit.

Die Gewerbtreibenden namentlich müssen darauf aufmerk­sam gemacht werden, daß sie in ihrer Ungeduld, die gewerb­lichen Zustände auS ihrer Anarchie zu erlösen, nicht blos ihre Blicke auf Gewerbtreibende richten, nicht blos an die Erledi­gung gewerblicher Fragen denken.

Solche Fragen darf der nächste Landtag gar nicht ent­scheiden, höchstens nur provisorisch; er soll uns zuvor die