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gewirkt, auch von den kurhess. Bevollmächtigten zu Frankfurt gegen diesen Kongreß Protest eingelegt werde;

5) daß der gesandtschaftliche Verkehr mit den Regie­rungen, welche die Neichsverfaffung nicht anerkannt haben, abgebrochen werde;

G) daß die preußischen Beamten bei dem Telegraphen ent­fernt und dieser selbst unter Staatssiegel gelegt werde;

7) daß auf Staatskosten sofort eine allgemeine Landes­bewaffnung zur Durchführung der Neichsverfaffung organisirt werde, insbesondere auch an die Bürgergarden sofort Geschütze mit Munition verabfolgt werden;

8) daß der Antrag auf Einberufung der Ständeversamm- lnng noch auSzusetzen sei, bis das Ministerium sich erklärt hat;

9) daß die Staatâregierung ersucht werde, bei der Na­tionalversammlung, der Neichsgewalt und insbesoudere den deutschen Staaten, welche die Neichsverfaffung anerkannt haben, dahin zu wirken, daß alsbald daS gesamnite Volk in Masse zu den Waffen ausgerufen, ein Reichsheer aufgestellt, und den deutschen Volksstämmen, welche sich für die Reichsverfassung erklären, gegen jeden Angriff, von welcher Seite er komme, die schleunigste Hülfe, nöthigen Falls durch bewaffnete Macht zugesandt werde;

10) daß ein Aufruf an die deutschen Volksstämme erlassen werde, welche im Kampfe für die Neichsverfaffung begriffen sind, auszuharren bis zum endlichen Siege;

11) daß eine Redaktionskommission von 5 Mitgliedern ernannt werde für die Adresse an daS Ministerium und den Aufruf;

12) cs werden die HH. Bayrhoffer, Cöster, Kellner, L. Schwarzenberg und Pfaff in diese Kommission gewählt;

13) cs soll ein Ausruf an daS kuihessische Volk zur sofor­tigen Bewaffnung alsbald erlassen werden;

14) morgen früh 10 Uhr soll die nächste Sitzung zum Zwecke der Vorlage der abzufassenden Schriftstücke gehalten werden.

Beschluß der National -Versammlung vom 1 0. M a i.

1) Dem schweren Bruche des Neichsfriedens, welchen die preußische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreich Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten.

2) Neben Aufrechthaltung der öffentliche» Ruhe und Sicher- heit sind diejenigen Bestrebungen deS Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig be- schloffenen Neichsverfaffung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen."

Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufordern.

Der Reichâverweser wird durch eine auâ der Mitte der Nationalversammlung gewählte Deputation von 12 Mitglie­dern von dem heutigen Beschluß in Kenntniß gesetzt und ersucht, sich darüber zu erklären, ob er geneigt sei, Angesichts der dringlichen Sachlage, sobald als irgend möglich, ein Ministe­rium zu bilden, welches sich der Ausführung des heute gefaß­ten Beschlusses unterzieht.

Die Nationalversammlung erklärt sich permanent bis zur Antwort.

Die Preußen in Dresden geben kein Pardon, sie stoßen Alles nieder! Jeder, der mit den Waffen in der Hand ergriffen wird, wird erschossen. Der kommandirende General macht ganz besonders bekannt, daß die Preußen keine Gefangene machen. Ich glaube, selbst die Kroaten in Wien machten Gefangene, d. h. betrugen sich menschlicher. O Deutschland! Deutschland! O Parlament! Parlament!

Korrespondenz. Hr. v. W. in M. a M. Das Eingesandte ist nicht geeignet zur Ausnahme, Anderweitiges deswegen nicht zurUckgewiescn.

Zur Nachricht. Nächsten Sonntag oder Montag wird in einem Extrablatt der Hornisse (was für die Abonnenten frei zu beziehen ist) der stenographische Bericht über die gehaltenen Sitzungen der versammelten Deputa­tionen ausgegeben.

^F Auf mehrfache Anfragen diene zur Nachricht, daß bei den Postbehörden nur Bestellungen für ein Vierteljahr angenommen werden. Abonnements für die Monate Mai und Juni (u 12 Sgr.) müssen daher in der Expedition d. Blattes, obere Entengasse Nr. 132, bestellt werden.

Kekanntmachungen.

(202) Ein Logis in der 4ten Etage des Hauses Nr. 181 der Wilhelms- straße ist auf Johannis zu vermiethen. Das Nähere darüber in Nr. 35 der Frankfurter Straße.

Benachrichtigung

für

Auswanderer nach Nord-Amerika.

Kermit zur Anzeige, daß wir regelmäßig am lsten und fettes bis zum Schluffe der Schifffahrt schone kupfer-

migen Zwischeâ^ Schiffe erster Klasse, mit hohen geräu-

New- York, Baltimore, Philadelphia» und zur geeigneten Jahreszeit auch nach

New-Orleans

abfertigen.

~ DwMigen die zur Auswanderung entschlossen sind und sich unserer BermUtklung bedienen wollen, belieben sich an unsere nachbenannten Herren Agenten zu wenden, die über die Bedingungen, sowie die auf's billigste ge­

stellten Ueberfahrtspreise gern Auskunft ertheilen und durch uns zur Abschlie- fiung bündiger Uederfahrts - Verträge ermächtigt sind , nämlich die Herren : Konrad Göpfert in Cassel, CaSp. Bohn in Lengsfeld ,

Heinrich Frank in Fritzlar, D. Arens in Münden, Eduard Dithmar in Homberg , J. K. Götze in Allendorf, A. Seidler M Ziegenhain, H. Rückert, Postmeister in Vo­kalst Brann, Bürgermeister in Icinhal,

Neustadt, Fried. Renbert in Kpangenb erg ,

S. Adr. Trost in Frankenberg, Konrad Wittich in Vacha, . Sommer in Notenourg, J. Wertheim in Lipsenhausen.

Schließlich bemerken wir noch, daß wir bei genügender Anmeldung von Passagieren auch nach

San Francisco in Kalifornien

zu dieser Reise besonders geeignete Schiffe erpediren, und dürfen sich alle diejenigen, die sich an unsere Herren Agenten oder an uns selbst wenden, einer prompten Beförderung versichert halten.

Bremen, im April 1849.

V. Kuttel & Ktisser,

Schiffseigner und Schiffsbefrachler.

Auf vorstehende Anzeige Bezug nehmend, will ich im Interesse und zur Beruhigung sämmtlicher Auswanderer nur noch bemerken, daß die Her-