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Beilage zu Nummer 45 der „Hornisse".
„Armes Volk! „Der Henkel" muß dich retten, sprach „der Henkel". Wähl' mich nach Frankfurt, ich will dir einen Kaiser machen, einen Schutzengel bescheeren, ich allein!"
Auch die Bürgervereinler wollten den Kaiser, und die alten Feinde Oetker und Henkel vereinten sich in unnatürlichem Bunde, um nur den Demokraten, den Reichsfeinden, wie Henkel sich in seiner plumpen Manier auszudrücken beliebt, um nur den gemeinsamen Gegner aus dem Felde schlagen zu können. Der Bürgerverein benutzte ihn, und er war so blind, sich herzugeben. Nur durch förmliche, jetzt in Untersuchung befindliche Wahlumtriebe und behauptete Fälschungen war eine Majorität für ihn erlangt worden.
Henkel reiste mit dem Bewußtsein nach Frankfurt, daß der Volksmann in ihm eine gräßliche Niederlage erlitten, und seine verletzte Eitelkeit brachte ihn dahin, wohin er bis jetzt noch nicht gekommen war, den Versuch zu machen, seine Gegner durch eine ihn tief entwürdigende Weise mit altem, in Wirthshäusern rc. zusammengelescnem Weibergeklatsch auS dem Felde zu schlagen Er schrieb in seine Kurhessische Volkszeitung einen Artikel „Warnung", worin er einzelne Führer und Nichtführer der demokratischen Partei auf so weibisch alberne Art verklatschte, daß man über solch' eine Henkelsche Polemik in allen Kreisen als etwas ganz Neues erstaunt war, daß Mancher seiner Wähler an ihm irre wurde; zugleich aber waren dabei so ordinäre Verdächtigungen eingeflochten , Fragen nach Erwerbsquellen u. dergl., daß selbst ein ehrlicher Feind sich in die Seele dieses sonst vielbewährten Mannes hineinschämen konnte.
Ein komischer Stand seiner „Weltanschauung" ging aus diesem Geklatsche hervor. Wer nicht verheirathet ist, sollte deswegen als unselbständig gelten, wer zufällig in demselben Hause mit seinen Eltern wohnt, ebenfalls; von dem er zufällig kein Wirthshaus - Geklatsch gehört hatte über Leistungen in diesem oder jenem Fache, der hatte nichts gelernt, und weiß Nichts. Was konnte sich Herr Henkel um anderweitige nicht juristische Fächer bekümmern, was konnte er sich um diese oder jene Wissenschaft bekümmern, er, der Gesetzfabrikant von Kurhessen, der überhäufte Praktikus? Wer kein Jurist ist, ist kein Mensch! Wer nicht im Staatsdienst ist, oder kein zünftiges Gewerbe treibt, ist ein Mensch ohne Erfahrung, und dergl. komische Ideen mehr, die ebensowohl einem eingerosteten Juristen, wie einer von Selbstgefälligkeit aufgeblasenen Seele zur vollkommensten Ehre gereichen.
Seine Zeitung ist jetzt in die Hände Hahndorfs überge- gangen, (nachdem die freie Presse aufgchört hat), der ihm, dem Vorgänger, die Aufnahme der Fortsetzung seiner närrischen „Warnung" versagt haben soll. Wenn daS wahr ist, so hat Hahndorf mehr im Interesse Henkels gehandelt, als dieser selbst.
Wenn Henkel von Frankfurt zurückkehrt, mag er versuchen, ob seine kindischen und weibischen Schriftstellereien genützt oder geschadet haben, er mag versuchen, ob er jetzt noch einen Rest c,”er âkspartei für sich hat; er wird allein stehen, wie es eitel» Mannern stets in der Welt zu gehen pflegt.
(Fortsetzung folgt.)
Sitzung der Ständekammer vom 13. April.
Noch immer nicht die letzte. Das Wahlgesetz ist heute pu- blicirt.
Auf der Ministerbank befindet sich Niemand. Man erzählte sich privatim von einem kleinen Rencontre zwischen Sr. kön. Hoheit und dem Minister des Innern.
Der Land tag ökom missar erklärte auf die gestrigen
Anträge in Betreff der deutschen Verfassungsfrage: „daß die „ Negierung die Verfassung des deutschen Reiches anerkenne, „ und eine Abänderung derselben nur auf dem in der Verfassung „ gegebenen Wege zulässig halte, die Zustimmung zu der Kai- „serwahl auch nur unter dieser Bedingung ertheilen, und bei „allen anderen Regierungen auf gleiche Anträge hinwirken „werde."
Endlich hat man das famose Jagdgesetz ans der Tagesordnung, das in seinen verschiedenen Paragraphen Bestimmungen enthält, die direkt oder indirekt auf so und so viel Freiheiten mit Jagdknitteln losprügeln.
Das voreilige, vom Gesetzfabrikanteu H en kel mitverfaßte Jagdgesetz vom 1. Juli 1848 ist allerdings durch den §. 37 der Grundrechte in wesentlichen Bestimmungen modifizirt; man muß ein neues Jagdgesetz haben, wenn man sich auf den Boden dieses Paragraphen stellt, wonach „die Ausübung deS JagdrechtS aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls" durch die Landesgesetzgebung zu ordnen bleibt.
Aber die jetzige Ständekammer ist durchaus inkompetent, irgend ein organisches Gesetz zu erlassen, da sie für kein Gesetz mehr kompetent zu achten ist, für keine Erklärung im Namen deS Landes und Volkes; moralisch auf keinen Fall, mögen die Rechtsverdreher auch daS Gegentheil behaupten.
Der Gesetzentwurf ist außerdem so, daß seine Urheber gesteinigt werden müßten, was ihnen hoffentlich früher oder später noch passiren wird; nur alte Jagdjäger und Jagdjunker können die Verfasser sein; keiner, der weniger als 100 Acker hat, soll auf eigenem Grund und Boden jagen dürfen, nur Verpachtungen zu 2000 Kasseler Ackern sollen stattfinden dürfen, die Feldjagd ausgenommen (ein Schmaus für Se. Königl. Hoheit); Arme dürfen keine Waffen tragen; wer wegen politischen Vergehn in Haft war, darf 5 Jahre lang kein Gewehr in die Hand nehmen.
Ist das ein Jagdgesetz, oder ist es ein Aufruhrgesetz?
Ist daS ein Gesetz zum Schutz vierbeiniger, oder zweibeiniger, wilder oder zahmer Hasen?
Die Debatte darüber war im Ganzen so matt und saftlos, wie die ganze Ständegesellschaft schon längst.
Knobel erwähnte den Unfug mit den Kommandojägern, die ihm eine politische Stellung einzunehmen scheinen; einige haben ihm gedroht.
Theobald, Rauh, Bayrhoffer und Knobel griffen das saubere Machwerk an.
Bayrhoffers Antrag:
„ In Betreff, daß das Gesetz im Paragraph der Grund- „rechte zwar veranlaßt sei, aber die Ständekammer „nach Erlaß deS Wahlgesetzes nunmehr incompetent „ sei, den Gesetzentwurf Seitens der Regierung zurück-
„ zuziehen"
ging endlich mit 28 Stimmen gegen alle Kraut-Hasen-Juuker durch.
Bei der Abstimmunqsfrage war wieder kein Präsident zu hören und zu sehen; Jeder gab Anordnungen; Alles sybelte durcheinander; Knobel nennt im Eifer den Vicepräsidenten Nebelthau Vicebürgermeister , bis der eigentliche Bürgermeister, der Präsident, endlich sich sammelt und mit der Abstimmung zu Stande kommt.
Die richtigste, wahrscheinlich unfreiwillige, Aeußerung hörte man von Herrn von Ditfurth: die Ständekammer könne kein vernünftiges Gesetz zu Stande bringen. ,
Zum Schluß der Sitzung erhielt T Heo bald zu einer Interpellation das Wort, wegen Verbots der Entfaltung rother