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ren im Bürgerverein glücklich sind in ihrer Arbeit für die preußische Herrschaft, so werden sie früh genug ihren Lohn dafür erhalten. Das ganze Ländchen mit seinen 9 Bezirken und Unterbezirken würde einen Bezirk ausmachen vom großen Preußen, und von den 6 oder 7 Obergerichten werden mindestens 3 überflüssig, und was sonst noch Alles.
Armer Bürger des Bürgervereins!
(Fortsetzung folgt.)
Bei der Redaction deS Schaumburger Volkâblattes ist zu erfahren, wie man zu einem dicken Fell gegen Hornissenstiche gelangt. Das Fell kann auf Verlangen bis zur Dicke einer Rhinozeroshaut gegerbt werden, und wird unser Recept besonders den Honoratioren in Rinteln empfohlen. $•
(Ein gesandt.) — In der Verordnung vom 11. April (die also Gesetzes - Kraft hat), durch welche die Maturitätsprüfungen eingeführt werden, heißt es §. 3: „Die Urtheile der einzelnen Lehrer über die Fähigkeit desselben (des Geprüften), die Universität mit Nutzen zu beziehn, sind alsbald bei der Vornahme dieser Prüfung zu protokollircn, und falls er dazu tüchtig befunden wird, ist ihm ein Zeugniß der Reife, welches von denjenigen Mitgliedern der Schuldirection oder Schulkommissiou, die der Prüfung beigewohnt haben, sowie von sämmtlichen Lehrern unterschrieben werde» muß, auszufertigen."
In der Dienst-Anweisung zur Abhaltung der Mat. -Prüfnngen vom 30. April 1838 (eine bloße Mi- nisterial - Verfügung) §. 7 dagegen: „Die Prüfung liegt denjenigen ordentlichen Lehrern ob, welche den Unterricht in den betreffenden Gegenständen in Prima ertheilen. Die übrigen haben der Prüfung beizuwohnen."
Verf.-Urk. §. 60 : „ Keine Dienst - Anweisung darf etwas enthalten, waS den Gesetzen zuwider ist."
Dessenungeachtet ist bis jetzt immer nach der Mini- sterial - Verfügung, nicht nach dem Gesetz, verfahren worden, so daß in der Regel wenigstens die Hälfte der Lehrer nur als stumme Figuranten zugegen waren (denn auch unterschrieben wurden von diesen die Zeugnisse nicht), die Mitstimmenden aber größtenteils ganz willkürlich vom Director ausgesucht werden konnten, da diesem die Vertheilung der Unterrichtsgegenstände allein zusteht. Eine absonderliche Prüfungsbehörde, die von dem Vorsitzenden beliebig zusammengesetzt werden kann! Daß im Jahre 1838 von einem kurhessischen Minister eine solche verfassungswidrige Dienst-Anweisung ausging, ist wohl nicht zu verwundern. Was sagt aber daS Ministerium von 1,848 dazu? Hört! Auf meine Weigerung in der in §. 7 der Verf.-Urk. vorgeschriebenen Weise als Puppe anwesend zu sein, ertheilt mir dasselbe einen Verweis, gestützt auf die Verordnung vom 11. April 1820!! Auf die Remonstration gegen diesen und die Bitte, daß die Mat.-Prüf. in Zukunft dem Gesetze gemäß abgehalten würden, indem ich nur so zur Theilnahme verpflichtet sei und anwesend sein würde, erfolgt nichts, als Androhung einer Disciplinarstrafe, also auf eine rechtlich begründete Bitte nicht einmal eine Antwort. Würde wohl ein Ministerium Scheffer so verfahren haben?
Eine deshablb bei Kurf. Gesammt - Staats - Ministerium geführte Beschwerde ist nur theilweise berücksichtigt worden, indem dieselbe, was den Verweis angcht, für ungegründet erklärt worden. Aus die Prüfung der für diesen Beschluß angeführten Gründe will ich hier nicht eingchen, da die Sache zu geringfügig ist. In Bezug auf den Haupttheil der Beschwerde dagegen, den Anspruch auf wirkliche Theilnahme an der Maturitäts- Prüfung betreffend, wird nur gesagt, daß die Prüfung desselben nicht hierher gehöre!
Marburg. H.
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wie unendlich schön, billig und geschmackvoll die Sonnen- und Regenschirme und Marquisen sind aus der Braunschweiger Schirmfabrik von
M. Eisenberg aus Braunschweig.
Während der Messe obere <§arlsstraHe Nr. 7®, im Gewölbe des Steinmetz'schen Hauses.