Die Hornisse.
Zweiter Jahrgang.
M- SS. Kassel, Dienstag, am 27. Februar 1849*
^^ Die „ Hornisse " wird wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, Nachmittags -1 Uhr, (die einzelne Nummer gegen den Betrag von 9 Hlr) und zwar im Hause der Madame Zimmermann, obere Entengasse Nr. 132, neben Hrn. Kaufmann Bachfeld, ausgegeben. Ebenda kann auch auf unser Blatt für das laufende Vierteljahr gegen den Preis von 18 Sgr. abonnirt werden. Auch bei allen Postanstalten Kurhessens kann nunmehr, und zwar entweder für das ganze Quartal, oder auch für die Monate Februar und März (im letzter» Falle zu 12 Sgr.) abonnirt werden. Im erster» Falle werden die bereits erschienenen Nummern nachgeliefert Ausländische Postanstalten können bei den inländischen ihre Bestellungen machen.
Auzeigeu aller Art (abzugeben in der Expedition des Blattes) finden Ausnahme und wird die Spalcenzcile aus der Petitschrift, oder deren Raum, mit 1 Sgr. berechnet. Die Redaction.
An die Wähler des ersten Wahlbezirks in Stadt und Land.
Im Namen des demokratisch - socialen Vereins zu Kassel.
Es ist beschlossen, zu der am l. März statt findenden Wahl eines Vertreters in der Nationalversammlung zu Frankfurt den Doctor Kellner vorzuschlagen.
Mitbürger!
Als zum letzten Mal gewählt wurde, hatten wir Euch denselben Mann vorgeschlagen, den wir Euch setzt empfehlen. Politische Theilnahmlosigkeit, Aengstlichkeit, Halbheit, zum Theil auch verwerfliche Umtriebe, unzurechtfertigende Maßregeln von Seiten unserer Gegner ließen die Wahl auf den Gegencandidaten fallen.
Wir wissen, daß die Ereignisse der letzten Monate nicht spurlos an Euch vorübergegangen sind. Nur die Entschiedenheit der Gedanken, die Unerschütterlichkeit des Charakters, die ungeschwächte Gluth des HerzenS kann Deutschland vor weiterer Schmach, weiterer Unterdrückung retten.
Schließe sich daher Niemand von der Wahl aus, wählt unseren Candidaten
Doctor Kellner.
Unsere Gegner haben den Obergerichts-Anwalt Henkel vorgeschlagen. Es ist derselbe, welcher zu einer Zeit aus der Nationalversammlung zu Frankfurt freiwillig austrat, wo es Pflicht jedes deutschen Mannes gewesen wäre, zu bleiben. Der Obergerichts - Anwalt Henkel ist derselbe, welcher die Ausstoßung der d eutsche n Oesterreicher aus der Reihe der deutschen Völker verlangt! Das genügt!
Mitbürger! Indem wir Euch nochmals dringend auffordern, bei der Wahl nicht gleichgültig zu bleiben, bitten wir Euch zugleich, uns von jeder Unregelmäßigkeit bei dem bevorstehenden Wahlakt Anzeige zu machen. Wir wollen eine freie, ungefälschte Wahl.
Kassel, am 26. Februar 1849.
Muhm. Heise. Dedolph.
Anmerkung. Berechtigt, an diesem Wahlakt Theil zu nehmen, sind alle volljährigen Mannspersonen , d. h. alle, die bereits 22 Jahre alt sind und ihren Wohnort hier haben, sie mögen Ortsbürger oder Beisitzer sein, bereits einen eigenen Haushalt haben oder noch im Hause ihrer Eltern sein.
Ausgeschlossen von der Wahlberechtigung ist nur: 1) wer das 22ste Lebensjahr nicht erreicht hat; 2) in Kost und eines Andern oder 3) unter einem Cuxator steht; 4) im Concurè begriffen ist oder darin begriffen war, ohne daß leme Gläubiger vollständig befriedigt worden sind, oder aber 3) wegen eines entehrenden Vergehens, als: Raub, Dieb-