— A2 —
Thränen kenntet. Das ist der Fluch verknöcherter Seelen, daß sie den Frühling nicht ahnen, und wenn selbst die Lerchen über ihren Häuptern schwirrten, die Blüthen über ihren Augen hingen! Was das Gericht acht Tage früher verbrochen hatte, das mußten die Zuhörer acht Tage später büßen. Das Volk ist immer der Sündenbock, die hohen Herrn prügeln ihre Knechte, wenn sie mit einem Katzenjammer, mit einem Moralischen, aufwachen! Hr. Endemann plaidirte nicht für das Geschwornengericht, für daö heilige, unentweihbare Volksgericht, er plaidirte für seinen Vorgänger. Heilige, unentweihbare Büreaukratie!
Unter dem Schutze des Hrn. Eggena, Frederking, Rothamel rc. forderte Hr. Endemann das Volk nicht auf, aus dem ersten Prozesse zu lernen, daß eine neue Zeit gekommen sei, die Zeit des lebendigen Rechtes, daß der gefesselte Gott der Gerechtigkeit aus der „Häuser engen Banden", aus den geheimen Gerichts- säälen auserstanden sei und sich an die Herzen fühlender Menschen gerettet habe, — nein! Hr. En.de mann forderte auf zu einem anständigen, gottwohlgefälligen Benehmen! Hübsch ordentlich, hübsch ordentlich, sollst du als Knabe sein! Hr. Endemann drohte nicht mit dem niederdrückenden Gefühl, die schwererrungene Freiheit geschändet, ihre Jungfräulichkeit verrathen zu haben, Hr. Endemann drohte mit Räumung des Localö! — eine ganz unnütze Drohung gegenüber 130 Menschen unter der Hut einiger hundert Büchsen!
Der Hr. Präsident erklärte: ich werde Schuldige wie Unschuldige mit gleicher Lauge waschen! — und nun, meine Herren, pointiren Sie! Die polizeiliche Muse verließ Hrn. Endemann während der ganzen Verhandlung nicht. Die polizeiliche Muse ist nicht immer gerecht, — nein! Wir wollen Hrn. Endemann keinen Vorwurf machen, wir wissen, daß Hr. Endemann ein unparteiischer Richter ist, Hr. Endemann hatte aber gleichwohl nicht den Tact des eigenen Gefühls, sondern den angelernten. Wesentlich zur Einleitung der Verhandlungen gehörte die Ermahnung an alle Parteien, in ihren Vorträgen Maas und Ziel zu halten, sich nicht, weder auf der einen, noch auf der andern Seite, von ihren Gefühlen, ihrer Leidenschaft hinreißen zu lassen, die Ermahnung mußte an den Staatsanwalt so gut, als an die andere Partei gerichtet werden. Hr. Endemann unterließ das, vielleicht, weil er es als selbstverstanden betrachtete. Es war ein Fehler. Der Präsident mußte ein Programm geben, wie er die Debatte zu leiten gedachte, — sonst konnte er eintretenden Falls als polizeilich-ungerecht erscheinen. Die Delicatesse, die Sorgfalt für seine eigene Stellung, mußte ihm die einleitende Ermahnung dictiren. Oder war es tactvoll, dem Vertheidiger, Hrn. Bayrhoffer, ehe derselbe ein Wort gesprochen hatte, Anstand! — hübsch ordentlich re. — anzuempfchlen, während er vor der Rede deS Hrn. Büff nicht eine Sylbe sprach? Oder gehört Hr. Büff mit in den Kreis der geheiligten Büreaucratie? „Daran erkenn' ich den gelehrten Herrn, Was ihr nicht tastet, steht euch meilenfern!" Hr. Endemann hat Hrn. Professor Bayrhoffer in den Augen des Publikums iujuriirt ! War diese Empfehlung des Anstands an entert Mann, der auch nicht den geringsten Grund dazu gegeben hatte, nicht mehr, so war sie wenigstens geschmacklos. Die Polizei hatte sich Hinreißen lassen. „Aber nur drauf!" hatte die Hessische gerufen, Hr. Endemann schlug drauf. Ich bewunderte die Ruhe des Hrn. Bayrhoffer.
Die polizeiliche Thätigkeit des Herrn Präsidenten richtete sich auch gegen Dr. Kellner, meinen Vertheidiger. Der Vertheidiger des Angeklagten hat einen weiteren Spielraum als der Ankläger. Es gilt, den Unschuldigen von der Strafe zu retten. Wiederholte Ordnungsrufe an den Vertheidiger, — Wenn sie nickt dringend bcariindct sind, — sind nicht allein ein Fehler, sie sind mehr, eine Parteilichkeit gegen den Angeklagten. Wiederholte Ordnungsrufe können endlich den Vertheidiger in Verwirrung bringen, die Geschwornen gegen den Angeklagten einnchmen, die Vertheidigung illusorisch machen. Der Ankläger steht aus einem andern Standpunkt, auf einem objectiven; er ist kein GenSdarm, sondern er weist einfach den Bruch des Rechts nach. Der Vertheidiger hat die ganze Geistes- und Seelenerscheinung des Angeklagten zu enthüllen, er ist subjectiver, persönlicher, er vertheidigt nicht daö Gesetz als solches, sondern eine Persönlichkeit in ihrem individuellen Verhalten zum Gesetz. Hr. Endemann scheint diese Auffassung der Stellungen nicht zu theilen. Ob seine Ordnungsrufe begründet waren oder nicht, davon sprechen wir im dritten Theile dieses' Artikels.
Wenn wir hier die Absicht hätten, den Proceß nach allen Seiten zu critisiren, und nicht lediglich nach der einen Seite hin, wo die Angeklagten und ihre Anhänger in Betracht kommen, so könnten wir den Herrn Präsidenten fragen, ob er sich denn genügen lassen dürfte, daß der Mitangeklagte Raabe meine Antworten hinsichtlich der incriminirten Artikel substituirte? Daö Hazardspiel ist für ?c. Raabè gut ausgefallen es hätte aber bei der vorliegenden Behandlung eben so gut schlecht auSfallcn können. Der Herr Präsident hätte den Mitangeklagten alsbald auffordern müssen, statt der Substitution meiner Antworten die Antworten selbst zu geben, be- HehUngsweiss die meinigen zu wiederholen. Es war die einzige Gelegenheit, wo die Geschwornen sich über die innere Schule oder Unschuld deö Mitangeklagten, über seine moralische Beiheiligung am vermeintlichen Verbrechen ern Aares ^ild verschaffen konnten. Oder war die Unschuld deS rc. Raabe von vornherein erwiesen? Sie war es, rückzewic-en h't' ^' trarum ter Criminalsenat des Obergerichts die Klage gegen ihn nicht zu-
Aber genug! Ueber das gezogene Besinne des Herrn Präsidenten, über manches Andere schweigen wir! ES