Einzelbild herunterladen
 

38 —

ehe der eine oder der andere sein letztes Achtgroschenstück aus der Tasche langt. Ein vornehmes Spiel! Man konnte die ganze Maschinerie beobachten, die Schweißtropfen auf der Stirn der Hazardirenden zählen, - man konnte mit aller Wollust der Wollust die Freude genießen, wie der Körper der Angeklagten entblößt auf die Folter gespannt wurde, wie das Manöver wiederholt wurde, das man sonst nur auf Sclavenmärkten zu beobachten pflegt. Ein nobles, wollüstiges Spiel!

Wahrlich, das öffentliche Gericht ist eine Errungenschaft, aber eS ist ein Fluch, eine Entwürdigung, wenn nicht zu gleicher Zeit öffentliche Ankläger errungen werden, die es sich zur Ehrensache machen, den traurigen Prozeß des Zergliederns und Secirens, deS öffentlichen Befühlens und Schröpfens nicht um der Wollust des Zer­gliederns willen, sondern nur um des Friedenbruchs, um der gekränkten Menschlichkeit willen zu arrangiren. Das öffentliche Gericht ist kein Bordell, sondern ein Gotteshaus, die Klage ist keine Einladung zu einer Komödie, son­dern eine Klage des Schmerzes, ein Schrei um Gerechtigkeit, um Hülfe, um Wiederherstellung des gebrochenen Gotteöfriedens. Der Spruch der Geschwornen ist die Wiedereinweihung des befleckten Tempels.

Aber der Saal? Der Saal hat also ausgereicht. Ein Geschwornengericht, ruft die hessische Zeitung, ist keine Volksversammlung, die Oeffentlichkeit des Gerichts besteht nicht darin, daß Leute zuhören, sondern daß Leute zuhören könnten — vorausgesetzt, daß ein Local da wär. Denunciantenblatt! Wo war hier daS Ge­schwornengericht? Hier war ein Hazardspiel, eine Borerpartie, ein englisches Wettrennen. Wär's Sommer ge­wesen, so hätte man den Bowlengreen, den Friedrichsplatz znm Spielplatz nehmen, so hätte man Zelte aufschlagen und Wetten proponiren, so hätte man Musik bestellen müssen, um nach jedem Stoß, bei jedem Angstruf, bei jedem Rippenkrach einen Tusch zu blasen, so hätte man die Schuljugend freigeben müssen, um ihr durch den Gegensatz einen Begriff von den klassischen Prügeleien bei Delphi beizubringen. Ein Geschwornengericht? Als ob's dazu genügte, ein paar Leute plaisirswegen auf die Bank der Angeklagten zu setzen, 12 Männer aus dem Volke plai- sirswegen eine Stunde ins Conclav zu schicken und ein paar Compagnien Bürgergarde um einen Krug Bier und ein fröhliches Mahl zu versammeln!

Ein Geschwornengericht ist keine Volksversammlung. Nein! Denn eine Volksversammlung ist nach der An­sicht der Hessischen ein Ding, wo Hr. Adam Pfaff oder sonst wer seine politische Weisheit dem hungernden Volk vorwirst, wo das Manna von irgend einer Tribüne regnet und die gesättigten Mitglieder deS Bürgervereins ein leiseS, anständiges, parlamentarisches Geräusch mit den Händen bewerkstelligen, gleich als wenn Jemand nach einem komfortablen Abendessen sich das Fett vom Munde putzt und mit dem Zahnstocher handwerkt. Das ist eine Volksversammlung! Alles andere ist keine Volksversammlung. Wenn daS deutsche Volk in der bekannten Mühle, worin alte Weiber jung gemahlen werden, aus dem wurmstichigen Hausrath des Frankfurter „ Römer" einen jungen Kaiser zur Welt bringen will, dann freilich! dann gibt eS Volksversammlungen! — wenn aber so ein paar unbedeutende Menschen ihren Freunden vom Herzen hinweg hazardirt werden sollen, wenn man einen Freund, der nichts, gar nichts verbrochen hat, als seine Stimme für die Ehre und Freiheit seiner Brüder zu erheben, wie einen Mörder zu behandeln gedenkt, wenn man so ein kleines, gemüthliches Spiel mit der Freiheit, der Gesund­heit, dem Leben eines Bruders beabsichtigt, — dann, — - mein Gott! was geht das dem Volke an waö geht das den Brüdern, den Freunden an? Eine Volksversammlung trägt ja den Charakter deS Spectakels an sich; eine stumme, zitternde, theilnehmende, lauschende, in Herz und Seele ergriffene Volksversammlung ist der Neuhessischen ein Unding; nach der Neuhessischen ist eS ein Wahnsinn, eine parlamentarische Geschmacklosigkeit, wenn jeder und jeder Freund hören und sehen will, ob er sich im Freunde getäuscht, ob er seine Liebe, seine Treue an einen Schurken verschleudert hat, wenn jeder auch das geringste Wort, das leiseste Zucken in den Mienen des An- geschuldigten beobachten möchte, um daraus vielleicht den Trost, den traurigen, elenden Trost schöpfen zu können, daß der einstige Freund nicht auf ewig verloren ist, daß er vielleicht geirrt hat, aber doch nicht ein Bube ae- worden ist.

Die Neuhessische kennt keine Liebe, keine Brüderlichkeit, die Neuhessische kennt nur sich und ihre Perfidie. Mög' es ihr wohlgehn.

Nach unserer Ansicht ist nirgends eine größere Oeffentlichkeit nothwendig, als beim Geschwornengericht. Ein freies Feld, ein offener Platz, der Markt der Stadt, -- das wäre der Ort, wo die Geschwornen einen Bürger aus der Mitte der Mitbürger wie einen Verpesteten ausstoßen, wo sie ihn von der Gasse deö Lebens in das Grab deS Kerkers werfen sollten. Wer das nicht begreift, der begreift nichts, als die Lieblosigkeit, den Ei- gcnnutz, die Jcsmtenstreiche und Banditenstöße der alten Inquisition. Und selbst diese Inquisition war nur in der letzten Zeit so schamlos und meuchelmörderisch, von der Zeit an, wo sie die Wahrheit dieser Oeffentlichkeit durch Beseitigung deö „hochnothpeinlichen Gerichts " leugnete. Die Neuhessische setzte den Meuchelmord fort! Sie forderte die Regierung auf, mit Bajonetten und Kvlbenschlägen die Freunde von ihrem Freund zu trennen daS Herz, die Liebe, die Anhänglichkeit wie einen Straßenräuber abzuwehren, sie war begierig nach dem doppelten Schauspiele, die zum Theil durch ihre Denunciationen vor Gericht geschleiften Angeklagten auf der Folter und die