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D t e Hornisse.

M* 6

Cassel, Sonnabend, am 13. Januar

1849

Die Hornisse " wird wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, Nachmittags 4 Uhr, (die einzelne Nummer gegen den Betrag von 9 Hlr.) und zwar im Hause des Buchbinders Stief am Marställerplatz, ausgcgeben. Ebenda kann auch auf unser Blatt für das laufende Vierteljahr gegen den Preis von 18 Sgr. abonnirt werden. Für die Möglichkeit eines gleichen Abonnements durch die Post ist Sorge getragen.

Anzeige» aller Art (abzugeben in der Expedition des Blattes) finden Aufnahme und wird die Spaltenzeile aus der Petitschrift, oder deren Raum, mit 1 Sgr. berechnet, Die Redaction.

Die verehelichen Abnehmer derHornisse" werden ersucht, das Blatt vom künftigen Dienstag den 16. Januar an in der obern Entengasse Nr. i32, im Hause der Madame Zimmermann, neben Herrn Kaufmann Bach­feld, abzuholen.

Zugleich machen wir bekannt, daß Hr. Bamberger, Schuhmachermeister zu Marburg, die Agentur derHornisse" für die dortige Gegend übernommen hat und daher Bestellungen auf das Blatt annimmt.

Die Expedition derHornisse".

Das erste Schwurgericht in Caffel

Ein Geschworuengericht, ein öffentliches Gericht, ein politischer Prozeß, ein Tendenzprozeß, eine Anklage ohne allen -Halt und Boden, eine Anklage der Anklage wegen, bei der nichts zu verwundern ist, als daß sich ein Staatsanwalt gefunden hat, der sie auf feine Schultern nahm--und Alles das in Cassel, in der Stadt der Polizei und Schutzwache, der Spießbürger und Nechtspraktikanten, der Pfarrer und Schulmeister, was Wun­der, daß der erste öffentliche Prozeß eigentlich kein Prozeß, sondern nur eine gute Absicht war?

Versuchter Hochverrath, Aufruhr, Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Heeres, die ganze Hexenküche der politischen Verbrechen, an einem Tage, in einer Sitzung! ein pikanteres Schauspiel konnte nicht gege­ben werden; es war eine Komödie, eine Hetzjagd, eine Komödie ohne Geld, es wäre Verschwendung gewesen, wenn ein Familienvater seinen Jungen nicht in'S Gericht gesandt hätte.

DaS erste Schwurgericht eine Komödie! Begreift nun hohes Ministerium feinen Irrthum? In einer Stadt, die seit Jahrèn geknechtet, versumpft, vertrocknet war, in einer Stadt der Kleinstädterei, der Neugierde, der Schaulust der erste öffentliche Prozeß ein Prozeß ohne Ernst, ohne Würde, ohne Ernst und ohne Würde aus dem einfachen Grunde, weil eine Anklage ohne Verbrechen, ein Nichts vorlag, und diese Anklage doch eine politische war! Viel Lärmen um Nichts, eine Fastnachtspoffe!

Man hatte keinen Prozeß, sondern ein Hazardspiel arrangirt. Die Geschwornen waren noch Neulinge in