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Dritte Auslage.

D i e Hornisse.

Zeitung für hessische Biedermänner.

U- 16. Cassel, am L November 1848.

g^ DieHornisse" erscheint wöchentlich zweimal, und kann jeden Mittwoch und Sonnabend Mittag gleich nach dem Erscheinen bei dem Derleger gegen den Betrag von 9 Hlr. in Empfang genommen werden.

J. C. J. Baabé & Comp., Auch- und Kunsthändler.

Steinweg Nr. 190.

Verordnung vom 2S Oktober 1848.

(Gesetzblatt Nr. 18,700, Seite 800,000.)

Wir Horniß S., der Gutmüthige, von Gottes Gnaden Fürst der Hummeln, Wespen rc.

verordnen hiermit auf den Wink Unserer regierenden Herren Minister, Excellenzen, und auf den vereh- rungöwürdigen Befehl Unserer Allergnädigsten Landstände, Allergehorsamst wie folgt: '

1) In Betracht, daß Unser Beiwortvon Gottes Gnaden" noch nicht deutlich genug ausdrückt, wie Wir nur der Langmuth des Himmels und der Erde Unseresogenannte" Herrschaft verdanken und wie Wir nicht den geringsten Anspruch darauf machen, durch Unser Allerunterthänigstes Verdienst dazu gelangt zu sein, noch auch Allergehorsamst ein Recht beanspruchen auf Unseresogenannte" Würde: In Betracht dieser und vieler andern Gründe nehmen Wir von heut' den Titel an:

Wir H orniß I., der Gutmüthige, durch GotteS erstaunliche Gnade und die unendliche Lang- muth Unserer Herren Oberthanen- Staatsbürger Liebden, Fürst der Wespen, gewesener souve- räner Graf der Hummeln, Bienen und Drohnen; ehemalig freiwilliger Vertilger der Verfaf- sung, jetziger gezwungener und derohalb gebildsäulter Wiederhersteller derselben; zukünftig Weg- gejagtwerdenkönnender."

2) Anö denselben Gründen legen Wir Unserm Thronfolger Hornissel, dem Schlaukopf Liebden, den Titel bei: Durch Gottes Mitleiden und durch die Nachsicht der Herren Oberthanen, Erbfürst re. Jetziger gezwungener Erhalter der Verfassung, späterer freiwilliger und deshalb ebenfalls gebildsäultwer- dender Vertilger derselben; Allerzukünftigst Weggejagtwerdendürfender."

3) Um Unsere Allerunterthänigste Ohnmacht ganz zu erkennen zu geben, verordnen Wir ferner:

Jeder Staatseinwohner (Oberthan) nimmt den TitelMajestät" an, wogegen Wir den Titel Ohnmacht" und die Anrede:

Allerunterthänigster Fürst,

Allerohnmächtigfter Fürst und Unterthan !"

Allergehorsamst anzunehmen geruhen.

Wonach sich Jeder nach Allergnädigstem Selbstbelieben zu achten.

Urkundlich Unseres beigestochenen Stachels gegeben zu Schloß Weöpenburg. t t t

Daß diese drei Kreuze daS eigenhändige Handzeichen Sr. Ohnmacht sind, bezeugen:

Krummstich, Minister des Innern. Faulstich-Einstich, Finanzminister. Hohlstich, Justizminister. Von und Zu Drrraufstich, Kriegsminister.