Zweite Auslage.
D t e Hornisse.
Zeitung für hessische Biedermänner.
M'--13. Cassel, am 14. October 1848.
Die „Hornisse" erscheint wöchentlich einmal und kann gleich nach dem Erscheinen für I Sgr. die Nummer bei Hrn. Buchhändler I. C. I. Raabë St Goinp., Steinweg Nr. 190 in Kassel, in Empfang genommen werden. Unbemittelte können sich das Blatt durch bemittelte Personen kaufen lassen. Alles, was Stachel hat, wird ersucht, Beiträge zu liefern. An Honorar ist freilich nicht zu denken; es ist nur der Ehre wegen. Auszüge aus der „Neuen Hessischen Zeitung" und der „freien Presse" werden indessen gut bezahlt. Die „Kasseler Zeitung" schreibt der Redacteur selbst ab, weil er sich diesen Genuß nicht versagen mag. Aus „dem Henkel" wird nichts ausgenommen.
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Meine Preßproeesse
(Fortsetzung.)
Jetzt zur Sache! Nach Erscheinen der Nummer 9 dieses Blattes wurde der Staatsanwalt von verschiedenen Seiten angegangen, Klage gegen mich zu erheben. Derselbe gab indessen zuvörderst sein Urtheil dahin ab, er als Privatperson sei zwar überzeugt, der Versaffer des unter dem Titel: „Mein Deutschland" erschienenen Artikels — er kenne den Standpunkt des Mannes — habe so etwas wie Revolution im Auge gehabt, bei einer vernünftigen Interpretation des Aufsatzes müsse man aber doch wohl stillschweigen. Dagegen enthalte der Artikel: „die CiviÜiste deS Kurfürsten" so ziemlich einen auS dem Gesetze von 17 9 3 zu erweisenden Hochverrath und der unter der Ueberschrist: „Wo sind die Waffen?" eingerückte Aufsatz B e l e id ig u n g e n des gesummten M i l it ä rsta n d s, der Nationalversammlung, der Landstände und Gott weiß wessen sonst. Außerdem wimmele das Blatt so zu sagen von Injurien. Was aber die Hauptsache bleibt, ist die Erklärung des Staatsanwalts, daß trotz alledem und alledem die Einleitung eines Processes mißlich sei, um so mißlicher, weil die Regierung doch — Anstandshalber? — im ersten öffentlichen Preßprocesse nicht gleich unterliegen dürfe. —
Der Rath des Staatsanwalts ist vorläufig nicht beachtet worden. Das Ministerium hat eö für rathsamer gefunden, dem Kinde bei Zeiten die Glieder zu brechen, die junge Preßfreiheit wo möglich in der Wiege zu ersticken. Das Ministerium war so erpicht auf einen jener Processe, welche die frühere Negierung gestürzt haben, so erpicht auf die Anwendung eines mehr als fünfzig Jahre alten Gesetzes , d. h. desselben Gesetzes, welches von den Koryphäen der Freiheit in den Tagen ihrer Erniedrigung verschrieen, als barbarisch, unsinnig, unsittlich verschrieen wurde, desselben Gesetzes, nach welchem über Jordan die Jahre des @e* sängnisses verhängt werden sollten, nach welchem die Duzbrüder der gegenwärtigen Regierungen in den Kerkern schmachteten, so erpicht war das Ministerium auf einen Parteiproceß, daß es selbst das gewöhnliche, vom Staatsanwalt hervvrgehobene Dissein außer Acht ließ, das Dissein nemlich, mit dem ersten öffentlichen Proceß, zumal einem solchen, bei dem man sich höchstens den Dank der Lakaien verdienen kann, vorsichtig zu sein, auS dem ersten öffentlichen Preßproceß als Sieger hervorzugehen. Das Ministerium der Justiz fertigte die Genehmigung zu einer gegen mich zu erhebenden Klage wegen Majestätsbeleidigung, das Ministerium des Kriegs den Auftrag zu einer dito Klage wegen Beleidigung des Militärstandcs, und Gott weiß Wer? den Auftrag zu etlichen weiteren Klagen aus.
Also Majesilätsbeleidig«nq! Siehst du, mein Volk, das ist die Erndte deiner Revolution, das ist der Dank für deine Langmuth, deine Mäßigung, daß du einen heiligen, unantastbaren, göttlichen Menschen an deiner Spitze, daß du einen Gott auf deinem Throne sitzen hast, daß du deine Majestät, die einzige, welche eristirt, in das hochfürftliche Pfandhaus getragen, daß du deine Ebre, deine Größe, deine eigene Unantastbarkeit wieder verschachert hast. Das ist der Lohn für deine Treue, daß du von denselben Männern, welche mittelbar oder unmittelbar die Heiligkeit des Fürstenregiments untergraben, die Fürsten mittelbar oder unmittelbar zu »4»