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Aw eite Auslage.

D i e Hornisse.

Zeitung für hessische Biedermänner.

15 1« Cassel, am 30. September 1848.

Die „Hornisse" erscheint wöchentlich einmal und kann gleich nach dem Erscheinen für I Sgr. die Nummer bei Hrn. Buchhändler I. C. I. Raab« S Comp., Steinweg Nr. 190 in Kassel, in Empfang genommen werden. Unbemittelte können sich das Blatt durch bemittelte Personen kaufen lassen. Alles, was Stachel hat, wird ersucht, Beiträge zu liefern. An Honorar ist freilich nicht zu denken; es ist nur der Ehre wegen. Auszüge aus der „Neuen Hessischen Zeitung" und der „freien Presse" werden indessen gut bezahlt. Die „Kasseler Zeitung" schreibt der Redacteur selbst ab, weil er sich diesen Genuß nicht versagen mag. Aus „dem Henkel" wird nichts ausgenommen.

Die Reiehsjnstiz.

DaS Reichsministerium der Justiz, oder das Mini­sterium der Reichsjustiz, hat alle Justizministerien Deutsch­lands aufgefordert, für Überwachung der Presse, der Ver­sammlungen und Vereine Sorge zu tragen und namentlich zu verhindern, daß Beamte rc. nicht, wie es bisher geschehen, angegriffen und dadurch an ihrer Autorität geschmälert würden. Da haben wir's. Was Herrn v. Peuker nicht gelingen wollte, das gelingt vermuth­lich in der sichern Mitte eines hunderttausend Bajonette starken Quarre's einem Hrn. v. Mohl. Und gegen diese neue Polizei, gegen diese neue Unmündigkeitserklä­rung des gutmüthigen , unschuldigen deutschen Volks er­hebt sich keine Stimme der Anklage, keine Stimme der Entrüstung? Nein! War doch die Presse so feig, so kriechend, so speichelleckend, daß die Verfügung des Hrn. v. Mohl wie eine Satyre klingt, wie sollte sie auf ein­mal die Courage haben, einen obersten Beamten, den Herrn Reichsjustizminister in Angriff zu nehmen, jetzt, nachdem die Beamten, die Stellvertreter unserer selbst, wieder in den Nimbus göttlicher Macht gehüllt, den Augen der Sterblichen entzogen werden sollen!

Also eine neue Polizei, eine Polizei von Beamten für Beamte ins Werk gesetzt, eine Polizei, welche nicht etwa daS Volk, nicht etwa dessen Machtvollkommenheit, sondern sich selbst, ihre eigene Ehre, ihre eigene Ambi­tion zu schützen beauftragt wird, eine Polizei, deren geist­reiche Auffassung gehaltener Reden und geschriebener Worte noch hinlänglich in unserm Gedächtniß ist, eine Polizei, deren zartes Gewissen die Democraten schnell genug hinter Schloß und Riegel, schnell genug in die Hölle des Vorarrests bringen wird. Fortan ist also Hr. Polizerdirector Mathy, fortan ist Hr. v. Mohl, Hr.

v. Wrangel, Hr. v. Pfuel, fortan ist wieder jeder Zoll- und Steuererheber, jeder Polizeiknecht, jede Heb­amme heilig und unverletzlich, denn, sollte auch die or­ganische Verordnung des Hrn. v. Mohl nicht gleich in gehörigen Gang gebracht werden können, ihrer Zeit wird sie schon ihre Dienste thun. Glücklicher Deutscher, deine Büreaukraten wären dir also wieder gesichert.

Und diese Verfügung, deren letzte Konsequenz die freie Presse, das freie Versammlungsrecht mit einem Schlage vernichtet, — denn einem freien Manne ist eS zum Ekel, in jesuitischer Manier die Worte zu wählen, um zwischen der Scylla und Charybdis der Behörden hindurchzuschlüpfen, er hört lieber auf zu schreiben! — und diese Verfügung wird mit eben so gleißnerischen Worten eingeleitet, wie die alten verfluchten Bundes- tagsbeschlüffe, auch sie beginnt und schließt mit der Ver­heißung der ungeschmälerten Preß- und sonstiger Frei­heit. Wem das nicht die Schaamröthe ins Gesicht treibt, der hat keine Schaam. Und schämten wir unö nicht über die Anmaßung des TonS, wahrlich wir schämten uns über die Feigheit des ReichSjustizministerS, seinen friedlichen Erlaß uns auS einem Heerlager zuzusenden.

Die Verfügung geht gegen die Republikaner. Die Constitutionellen haben ja nebst Hrn. v. Mohl und seinen Helfershelfern nichts mehr zu klagen — es hat also Ni e m a n d mehr zu klagen! Die Republikaner sind eS, welche trotzdem gegen die Heuchelei unserer Zustände die Stimme erheben und die Forderung gestellt haben, auch den letzten Heller einzukassiren, den letzten Titel deS Gesetzes zu erfüllen, die Republikaner sind es, welche den wollwarmen, eigennützigen, von dem Glanz des Re­giments geblendeten Bürgerbeamten das „Wehe, wehe! " zurufen, die Republikaner sind es, die Verhaßten, Aus- gestoßenen, die vogelfreien Wühler, gegen welche kein Gesetz barbarisch, keine Barbarei scheußlich genug ist. —