Die freie Presse.
Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und.Volksleben.
R- L«. Dienstag, den 27. Juni 1848.
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Bemerkungen zu Nr. 43 d. Bl. über, das Presigesetz und seine Gegner, â
Sl^lte,^wohl mMMcr Antrag des Dep. Henkel: »bte auf das .getichllicu^Derfahren bezüglichen Bestimn^lngen aus dem PreßaüMr«wegznlassen« mißverstanden worden kin? T^er an^â^rfj’^ßjrvnb , daß die allgemeine E^/üh-- rung^ivcs auf Schwurgericht gegründeten ®trafveffal)= rens1zuMrn^*tm«sei, ist nämlich dahin zu erläutern, OaH • dicke Erwartung nächstens in Erfüllung gehen wikv, da die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu diesem Gesetz M beauftragte Kommission ihre Arbeit bereits voltzudet hat unb, vielleicht nur noch wenige Lage mit der Redaktion desselben ^schäftigt sein wird. Warum bei Preßvergehen eip andereâVerfahren, einzüführen sei, ist nicht einzusehen? dir sieZemGbefondere Gattung von Vergehen bilden. Die Presse ist nur das Werkzeug, mittelst dessen , wie durch das Orgay der Sprache, Vergehen und Verbrechen verübt werden können. JRocb weniger aber ist einzusey^n,. warum man Bestjmwüngen in ein Gesetz aufnehmen wollte, welche voraussichtlich allernächstens schon einer Abänderung unterliegen werden. O
Gegen den §. 2 des Regierungsentwurfs erhebt sich das Bedenken, ob man nicht an das Lächerliche Hinstreifen wür^^wenn man alle durch die Presse begangenen Belei- dlguld^' ""H tt)enn fte niir eine Geldstrafe oder vielleicht nur eine öffentliche Ehrenerklärung zur Folge haben könnten, zum Gegenstand ' der feierlichen Verhandlungen vor dem Geschwornengericht' machen wollte? Meines Erachtens ist dieses Verfahren auf die in dem Nachsatz des §. 3 q. a. O. genannten Verbrechen zff beschränken. Daß aber hinsichtlich dieser, gerade wegen der dermaligen Beschaffenheit unserer StrafMtzHbhrMünd wegen der hieraus entspringenden RcchtsünsicherheiUdie schleunigste Verwirklichung der landesfürstlichen Zusag'âvom 7. März d. J. das dringendste Bedürfniß der freien Presse sei, hat Hr. Henkel gewiß eben so wkiiig in^lbrede stellen wollen, als irgend Jemand
solches in Abrede stellen wird, der es gut meint mit seinem Vaterlands Man denke nur z. B. an die noch immer mit harten'Strafen bedrohte Aufforderung zum Aufruhr durch frechen Tadel von Regierungsmaßregeln, worüber sich ein Jeder seine eigne Definition machen kann *).
______ Hahn.
Landtagsangelegenheiten.
Sitzung vom 24. Juni.
- Hr. Bergk berichtete über verschiedene Eingaben wegen Abänderung des Wahlgesetzes. Der Ausschuß trägt darauf an: da die Revision der Verf. - Urk. nothwendig sei, diese aber erst den Schlußstein der neuen Gestaltung unseres gesammten Staatslebens bilde, solche der nächsten Ständeversammlung überlassen bleiben müßte. Es erscheine aber durchaus nothwendig, daß Männer von anerkannter Tüchtigkeit, Männer, die das volle Vertrauen deS Volkes, besitzen, über diese hochwichtige Angelegenheit entscheidens' damit durch ihre Bemühungen ein Werk geschaffen werde, welches des hessischen Namens würdig, die wahre Freiheit
*) Gerade um deswillen können wir kein Preßgesetz ohne Schwurgerichte brauchen; und wenn wir die Aussicht haben, daß morgen dies Institut allgemein, heute aber bas Preßgesetz ohne dasselbe eingeführt werden soll-,' so sagen wir, wir wollen das Preßgesetz nicht auf diese Weise haben. Zudem als ein Strafprozeßbuch in aller Kürze nicht in Aussicht steht. Wenn die Herren Juristen diese Ansicht nicht theilen, dann mögen sie uns erst die Verordnung vom 14. Febr. 1795 vom Hals schaffen, die wie ein Gespenst im Hintergrund steht Und auf Beute lauert. Bis zum Jahr 1839 wußte man gar nicht, daß sie in der Welt eriftirl. Selbst ganz tüchtige Juristen leugneten damals im ersten Augenblick ihr Vorhandensein, bis sie sich achselzuckend durch den Augenschein vom Dasein überzeugt hatten. Sie ist seit dieser Zeit die Teufelsbrücke gewesen, deren Pfeiler auf Menschengebein ruhen, über welche mancher junge, eben von der Universität kommende Mann den Weg an den grünen Lisch und noch weiter sich angebahnt hat. Wir haben keine Lust, nochmals für Andere die Kastanien aus dem Feuer zu holen und uns dabei die Finger zu verbrennen, und hinterdrein noch verhöhnt zu werden, wenn die Herren V. R. W. darunter setzen; was wohl nichts anders heißen soll, als dir ist dein Reckt widerfahren, warum warst du so dumm, mir aber falls wohl bekommen. D. Red.