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regeln entgegenzusetzen. — Hr. Minister Eberhard: Leider bestätigt sich das nur zu sehr, was eben angeführt wurde. Noch vor wenigen Wochen erhielt ich die Nachricht, daß vollkommene Ordnung herrsche und man einen Wiederausbruch der Unruhen nicht zu befürchten habe, so daß ich auch glaubte, es würden dergleichen Auftritte, wie sie früher vorgekommen, sich nicht wieder ereignen. Nach den neueren Unruhen sind die kräftigsten Mittel angewendet worden, um dem Gesetze die Achtung zu verschaffen, es sind militärische Kräfte und das wohl in hinlänglichem Maaße entwickelt worden und der Justiz die nöthige Aushülfe geleistet, um die Untersuchung mit gehöriger Schnelle und mit allem nothwendigen Ernst die Sache zu betreiben. — Hr. Lederer: Ich habe schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß es sich anderwärts sehr bewährt hat, an solche Orte Männer des Vertrauens zu senden, die mehr gewirkt haben als Truppensendungen — Hr. Ne belthau: Der Nahrungszustand ist an diesem Orte zu sehr herunter und es müssen auch Mittel ergriffen werden, diesem Gelegenheit zu geben, sich aufzuhelsen, denn aus diesem Zustand entspringen ebenwohl Unruhen. —Hr. Minister Eberhard: Auch hierzu wird sich Gelegenheit bei der neuen Einrichtung der Verwaltung ergeben. —
Hr v. Trott II. berichtete Namens des Desiderien- Aüsschusses über 46 Eingaben vieler Stadt- und Landge- nuinten, verschiedene Desiderien betreffend. Viele Deside- rien gehen auf Herabsetzung der Preise für Walderzeugnisse. — Der Antrag des Ausschusses geht dahin, der hohen Staatsregierung unter Mittheilung der einschlagenden Eingaben zu ersuchen, eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Verwerthung der Forstnutzung vorzunehmen. — Dieser Antrag führte eine lange Diskussion über die Nothwendigkeit der Herabsetzung der Holzpreise herbei, worauf Hr. Knobel besonders antrug. — Nachdem die HH. Kaiser, Pfeiffer, Thon, Lederer, v. Münchhausen, Scheffer I. sich geäußert, der Hr. Landtagskommissar aber auseinandergesetzt, daß im Verhältniß zum Auslande die Holzpreise nicht zu hoch seien und auch bedacht werden müsse, daß der Holzhauerlohn sich außerordentlich gesteigert habe, ward der Antrag des Ausschusses genehmigt, der Antrag des Hrn. Knobel verworfen, dagegen der von Hrn. v. Trott II. gestellte Antrag: eine Ermäßigung der Holzpreise für die ärmste Klasse, namentlich der Gewerbetreibenden eintreten zu lassen, angenommen. — Hinsichtlich der Desiderien wegen Abschaffung der Hutegerecht- same rc., stellte der Ausschuß den Antrag: hohe Staatsregierung zu ersuchen, wiederholt in Ueberlegung zu nehmen, ob dem bisherigen Verkoppelungsgesetze der Grundsatz der Provokation und Nöthigung nicht zu unterlegen sein mochte. Dieser Antrag ward genehmigt. — Eingaben, das Schulwesen betreffend , wurden der Staatsregierung zur etwa geeigneten Berücksichtigung übergeben. — Eine Menge Desiderien kön- nen wir, wegen Mangel an Raum, nicht alle hier mitthci- len — Die Eingaben wegen Abänderung des Wahlgesetzes wurden zu einer besonderen Berichterstattung Vorbehalten, die in nächster Sitzung schon erfolgen soll. — Schließlich stellt der Ausschuß noch den Antrag: man möge hinsichtlich derjenigen Desiderien und Reklamationen, welche lediglich Privatverhältnisse betreffen und hinsichtlich deren die Nachsuchenden noch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wege eingeschlagen haben, zur Tagesordnung übergehen. —
Der hohen Staatsregierung ward eine anderweitige Organisation der Forstbehörde mit Beseitigung der Zwischenbehörde (der Oberförstereien) dringend zur Berücksichtigung empfohlen. — Da nach der heutigen Mittheilung hoher Staatsregierung das sehr ehrenwerthe Mitglied des Oberappellationsgerichts v. Dehn-Rothfelser beseitigt worden ist, wodurch demselben die außerordentliche Ehre erzeigt wurde, einen bleibenden Namen in den Akten der Stände Kurbessens zu erhalten, so nahm nunmehr die Ständeversamm- lung das Gesetz: die Besetzung des Oberappellationsgerichts betreffend, in geheimer Abstimmung gegen eine Stimme an. — Hr. v. Dehn-Rothfelser wird nunmehr seine ganze Thätigkeit der chinesischen Mission zuwenden können , und nöthigenfalls das Geschäft an Ort und Stelle betreiben, was wir am wünschenwerthsten halten. Vielleicht würde derselbe seinen außerordentlichen Einfluß dahin ausüben, noch einige andere Herren mit über zu siedeln, um daselbst ein Neuhassia zu gründen. Der Entlassung aus dem Unterthanenverband steht kein Hinderniß entgegen.
Rechtfertigung.
Mit tiefem Schmerze habe ich seit einigen Tagen leider die traurige Erfahrung gemacht, daß ich das seit längeren Jahren von den hiesigen Bürgern, resp. Bewohnern genossene Vertrauen und Zuneigung verloren habe. — Schmerzlich ist es gewiß für jeden fühlenden Menschen, das Zutrauen seiner Mitmenschen zu verlieren; aber noch schmerzlicher ist es, wenn man unverschuldet verkannt, ja sogar verachtet wird; — da dieses nun bei mir der Fall ist, so finde ich mich zu meiner Rechtfertigung veranlaßt, folgende Erklärung abzugeben:
Polizeiunterbediente zu sein, ist gewiß kein beneidens- werthes Loos! Das Polizeiunterpersonal ist, wie auch das Militär, an strenge Ausführung gegebener Befehle verpflichtet; das menschliche Gefühl muß oftmals bei dem Polizeisystem schweigen; — ja, ich gestehe eS, durch die Denunciantengebühren ist der Unterbediente der Polizei vielleicht verleidet zu immoralisiren; aber dieses konnte doch nur von nicht Edeldenkenden geschehen, wenigstens kann dies in Wahrheit von mir nicht gesagt werden;— und daß das Spionieren mit in dem bisher bestandenen Polizeisystem lag, ist nicht zu läugnen, dennoch aber habe ich mich diesem System nicht hingegeben, war aber verpflichtet, den Befehlen meiner Vorgesetzten nachzukommen. So war es auch der Fall in den letzten Tagen; ich wurde nämlich von meinem Vorgesetzten beordert, aus dem Theater meine Dienstpflicht (auf gesetzliche Ordnung zu sehen) in der Bierwirthschaft des Hrn. Peiler t fortzusetzen; es entstanden daselbst Reibereien, welche, wie ich vermuthete, leicht zu Thätlichkeiten führen konnten; ich glaubte dieses schuldigst der Bürgerwache melden zu müssen, welches ich auch that; nur dies ist alles, was von mir bei dieser Sache geschehen, und darum wird man mich doch in Wahrheit keinen Spion nennen können. — Daß ich zweitens die Schrift: »Was wir wollen« cingezogen habe, war ebenfalls Befehl meines Vorgesetzten, welcher nicht allein mir, sondern sogar einem Hrn. Polizeikommissar zu Theil wurde; — es wäre gewiß Dienstverletzung gewesen, wenn ich dem Befehle nicht nachgekommen wäre; und daß ich endlich gesagt haben soll: »die Kas- selaner Jungen wären Taugenichtse« ist eine Lüge