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In der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 4. d. Mts. Hat dessen Revisions-Ausschuß auf den Antrag des Großherzoglich Hessischen Gesandten ein Gutachten über die Einwirkung der deutschen Regierungen auf die Beschlüsse der konstituirenden Versammlung eingereicht, und die Bun­desversammlung hat beschlossen, dasselbe den Regierungen zur Berücksichtigung zu empfehlen.

In diesem Antrag sind Ansichten und Grundsätze ent­halten, welche dahin deuten, als wolle die Bundesversamm­lung den deutschen Regierungen den Versuch anrathen, das Wesen und die wahre Bedeutung der konstituirenden Na­tionalversammlung zu vernichten; denn das Vorparlament hat dieser Versammlung der freigewählten Volkvertreter die Aufgabe gestellt, die Konstituirung der Verfassung des Deutschen Vaterlandes einzig und allein zu berathen und zu beschließen und sie deßhalb eine konstituirende genannt.

Diese Verkündigung ist von dem gestimmten deutschen Volke mit Jubel begrüßt und angenommen und von allen deutschen Regierungen durch die nach den Bestimmungen des Vorparlaments getroffene Anordnung der Wahlen ge­billigt worden. Sie besteht daher zu recht und ein Ver­such von Seiten der deutschen Regierungen, diese Bestim­mung durch einseitige Deutung außer Kraft zu setzen, würde die traurigsten Folgen haben. Schon die Hinwir­kung hierauf, welche dieses Separatprotokoll 411 beabsichti­gen scheint, hat die größte Aufregung in allen deutschen Gauen hervorgerufen, hat von Neuem das Mißtrauen im deutschen Volke erregt.

Wir finden Uns daher dringend aufgefordert zu bitten: »Kurhessisches Gesainmt-Staasministe- »rium wolle scheunigst offiziell erklären, »daß es die in dem fraglichen Protokolle »ausgesprochenen Ansichten und Grund- »sätze mißbillige, und dies um s0 mehr, »als das Kurhessische Gesammt-Staats- »ministerium darin überhaupt nur eine »Rechtszuständigkeit des Volkes sehen »werde.«

Respektsvoll beharren

Kurhessisches Gesammt-StaatSministerium ergebenste Bürger und Einwohner. (Folgen die Unterschriften.)

Hanau, den 18. Mai 1848.

Diese Eingabe wird durch die von der Regierung er­folgte Erklärung und den darauf erstatteten Bericht in der Ständeversammlung, so wie durch den Beschluß derselben erledigt ftin.

Den Kontributionen, welche Seitens der Privatschul- Anstalten den Eltern der Schulkinder noch neben dem ausbedungenen Schulhonorar auferlegt werden und be­rüchtigten Andenkens unter den Titeln: zum Geburts­tag des Vorstandes, zum Geburtstag für diesen oder jenen Hülfslehrer, für diese oder jene Hülfslehrerin, zum Neujahr für die Stubenmagd, zum Stiftungsfest rc. nur allzusehr bekannt sind, nur allzuoft empfunden und beklagt werden, wünscht man ein seliges Ende! Können die Schul­vorstände diese Beisteuern nicht entbehren, so mögen sie

lieber ihre Honorare erhöhen, damit Jedermann seine Schul- Rechnung sich stets selbst und vorgängig stellen könne. Zu diesem Zwecke müßten sie freilich auch dem steien Wechsel der Schulbücher Einhalt gebieten. Warlich! es ist Luxus, wenn das AB 6 in diversen »pädagogischen Schrif­ten« und ebenso die Lese-Uebungen crerzirl werden, das Kind­lein aber von keinem »Kursus« die ersten paar Seiten über­schreitet. Auch dürfte daralif hinzuwirken sein, daß die »Kinderbücher« auf haltbarem Papier gedruckt würden, damit sie Hännschen nach seinem ältern Bruder Peter auch noch benutzen könnte. Aber die Industrie?!

sollte nun gar der »Geist der Zeit« die Herzen »gewisser« Schulmänner erweichen, sollte es möglich werden, daß ein Theilchen der »allzuvielen Pädagogik« ersetzt würde durch wahre Liebe zu den Kindern, durch die einfache Lehre von dem Unterschiede zwischen Kindern von 6, 8, 10, 12 und mehr Jahren; sollte besorgten Eltern der Trost zu Theil werden, daß »gewisse« Schulmänner sich bestreben werden, stets eingedenk dessen zu seyn, daß sie nicht allein Lehrer und Schulrichter (böse Zungen sagen »Schultyrannen« und leiten diesen Titel von der permanenten Jnquisitorsmiene, . von der Konsequenz im Strafverfahren her), sondern und vorab auch Menschen- und Kinderfreu n d e sein und wäh­rend der Schulstunden die, die Kinder »liebenden« Eltern vertreten, mithin die Eharaktere der ersteren und die Ver­hältnisse beider würdigen lernen sollen; sollte man künftig­hin nicht mehr beklagen müssen, daß die Behandlung der Schüler mit dem Stand und Ansehen ihrer Eltern, mit den Neben - Vortheilen der Lehrer im Zusainmenhange stehe; sollten demnächst keine solchen Schulzeugnisse mehr vom Sta pel laufen, welche Leichtfertigkeit und Pflichtvergessenheit der Lehrer dokumentiren, aber auch wohl irre leiten; sollten »manche Lehrer« endlich auch die Erfahrung machen, daß ein Lob zu seiner Zeit, wenn auch nur halb verdient, daß eine nachsichts- und liebevolle Ermahnung oftmals mehr wirkt, als immerwährender Tadel, ein Ueberstürzen in der Aus­übung der Funktionen eines Schul-Inquisitors, Kriminal­richters und Strafvollstreckers rc. rc.; dann würde einer der »frommsten Wünsche« unserer Tage, Betreffs der alle Blätter füllenden »Schulreform«, freudig und segens­reich in Erfüllung gehen.

Tages-Chronik.

In Böhmen fordern die Bauern namentlich die Chalupner und Häusler, die in der tiefsten Armuth leben, und welche, obwohl sie außer ihrer halb verfallenen Hütte gar kein Feld oder sonstiges Eigenthum besitzen, dennoch ihrer Obrigkeit wegen dem kräftigen Schutze (gegen wen?) den sie von ihrer Herrschaft erhalten, Handarbeit leisten müssen vollständige Robotfreiheit und zwar ohne Ent­schädigung oder Ablösung im Gelde. Da der gütige Monarch im Rescripte vom 23. d. die Robotfreiheit bewil­ligte, und solche mit dem L März 1849 ins Leben zu treten hat, so ist es jetzt an den schützenden Obrigkeiten, ihren beschützten Unterthanen ein höchst nothwendiges Opfer zu bringen, um die sehr gefährliche Gährung unter dem Landvolke zu besänftigen.

Kassel. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: S. Hahndorf. Druck der Estienne'schen Buchdruckcrei.