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dichtet halten, wenn sie nicht früher durch den Druck bereits veröffentlicht wäre. Sie verdient aber insofern Beachtung, als sie einen Beitrag zur Charakterisirung unserer Zustände liefert, und als bestimmte Personen namhaft gemacht wor­den, um den Haß ihrer Mitbürger gegen sie zu provociren. Der wahre Wohlstand kann nicht unter dem Senscnmänner- regiment, sondern nur unter der Herrschaft der Gesetze ge­deihen. Es sei die Aufgabe der Regierung, daß alle verfassungs­mäßigen Rechte aufrecht erhalten werden. Niemand wird unter uns sein, der der Regierung nicht gern die Hand zur Unter­stützung biete, denn auch die Mehrheit der Bürger haben noch den wahren Sinn für Gesetzlichkeit; doch ist derselbe einigermaßen durch Mangel an Energie untergraben. Es bedarf nicht blos der Worte, sondern der Thaten zur Wie­derherstellung des Ansehens der Gesetze; insbesondere seien die Beamten anzuweisen, mit Strenge und Energie über deren Aufrechthaltung zu wachen. — Hr. König: Die Eingabe ist von 86 Proletariern unterzeichnet, darunter auch der Professor Bayerhoffer; wie derselbe sich hierzu zählen könne, sei ein Räthsel, da er 600 Thlr. aus der Staats­kasse bezieht; man müßte denn einen Proletarier des Geistes oder literalischen Proletariats unterstellen. Zu beklagen ist es, daß die Hegelsche Philosophie so große Mißverständnisse hervorgerufen. — Der Antrag des Ausschusses ward ein­stimmig angenommen. — Der Hr. Präsident bemerkte, gewiß sei Jeder mit den beherzigenden Worten des Hrn. Bergk einverstanden, doch werde das von Interesse sein, wenn es besonders ausgesprochen würde. — Der Hr. Landtagskommissar erinnerte bei dieser Gelegenheit das vorgelegte Polizeigesetz. — Die Stände erklärten sich mit der Ansicht des Hrn. Bergk einverstan­den. — Die HH. Suns el und Lederer begründeten ihre oben angegebenen Anträge, eben so begründete Hr. Bierner einen Antrag, wegen Erlaß eines Auswande­rungsgesetzes.

In der gestrigen Volksversammlung wurde der Schluß der Debatte über den zweiten Gegenstand der Tagesordnung so stürmisch und so bald verlangt, daß nicht einmal Zeit übrig blieb, etwas zur Vertheidigung der Angeklagten vor­zubringen. Dieses Verfahren ist, meiner Ansicht nach, durch­aus unparlamentarisch. Waren die Mitglieder der Versamm­lung durch die lange Dauer derselben so ermüdet, daß sie diese aufgehoben zu sehen wünschten, so wäre es in der Ordnung gewesen, die Beschlußnahme bis zur nächsten Ver­sammlung auszusetzen, nicht aber solche zu einer Zeit zu verlangen, wo hauptsächlich nur die anklagende Seite gehört worden war.

Einsender dieses gehört zu denen, die noch um das Wort gebeten hatten. Da derselbe aber nicht dazu gelan­gen konnte, so nimmt er Veranlassung dasjenige, was er zu sagen hatte, hier der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Zuvörderst muß die Ansicht berichtigt werden, daß die Veranlassung zu der Feier des 18. Mai, beziehungsweise die öffentliche Aufforderung dazu durch Placat, von den Beamten der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn ausgegangen sei. Diese haben nur eine deßhalbige Eingabe vom 17. Mai e. an das Volkscomitè mitunterzeichnet und das Freudenfeuer

am Vorabend des 18. Mai auf dem Kratzenberge veran­staltet. In der aus mehreren hundert Personen bestande­nen Volksversammlung bei diesem Freudenseuer wurde die Feier des 18. Mai beschlossen und es bildete sich d a ein Comitè zur Einleitung und Ausführung derselben. Es kommt nicht darauf an, ob in diesem Comite sich Beamten der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn befanden, und es kann daher keineswegs die Veranlassung der Feier, als von die­sen Beamten ausgehend, angesehen werden.

Was nun den besprochenen Beschluß der Direction der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn betrifft, so will Einsender keineswegs die Fassung desselben vertheidigen, kann aber auch die vorgebrachte Unterstellung, als sei dieser Beschluß ein Ausfluß der Reaction, nicht begründet finden.

Allerdings war am 18. Mai eine große Menge hiesiger Bürger über die Einladung zur Feier dieses Tages sehr aufgeregt und erging sich in höchst maßlosen Ausdrücken über die Beamten der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn.

Allerdings fanden sich mehrere Mitglieder des Volks­comites auf dem Büreau der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn ein, und zwar theilweise in aufgeregtem Zustande, um die Beamten zur Rede zu stellen. Daß diese Mitglieder des Volkscomitès demjenigen Beamten, den sie auf dem Gange gesprochen haben (in die Arbeitszimmer sind dieselben nicht gekommen, sonst würden sie auch noch andere Beamten getroffen haben), die Sache als gefährlich genug dargestellt haben mögen, geht daraus hervor, daß dieser Beamte als­bald darauf mehrere andere »um Gotteswillen« bat, von der Feier fern zu bleiben, weil es sonst »ein großes Unglück« geben würde.

Diese Vorgänge wurden mehreren Mitgliedern der Fr. W. Nordbahn — vielleicht mit Uebertreibungen — vorge­bracht und veranlaßten den, wahrscheinlich etwas übereilten, Beschluß.

Erwägt man dieses, so wird man 3ur Ueberzeugung kommen, daß der angegriffene Beschluß mehr die Einge­bung des Augenblicks und gewissermaßen der Furcbt vor einer Volks-Aufregung, als der Ausfluß eines reactionären Bestrebens war, und man wird daher auch den Beschluß der gestrigen Volks-Versammlung, in der angenommenen Strenge, um so weniger genügend motivirt finden, als doch gewiß Niemand die Mitglieder der Direction der Fried­rich-Wilhelms-Nordbahn von einer solchen reaktionären Seite kennen wird.

Schließlich muß noch erwähnt werden, daß die Beam­ten der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn mit einer solchen Humanität von ihrer vorgesetzten Direction behandelt wer­den, wie solche schwerlich bei einer anderen Oberbehörde wieder gefunden wird.

Kassel, am 31. Mai 1848. Dippel.

Bekanntmachung.

19. Für die mir im gütigen Andenken dargebrachte nächt­liche Katzenmusik, sage ich hiermit meinen Freunden und Bekannten den herzlichsten Dank.

Kassel, den 1. Juni 1848.

Johannes Alexander,

Lumpsgasse Nr. 37.

Kassel. — Verantwortlicher Redacteur und Verleger: S. Hahndorf. — Druck der Estrenne'schen Duchdruckerei.