Die freie Presse.
Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.
31= 36 Sonnabend, den 3. Juni 18A8.
Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich I Thlr. 15 Sgr. — Man abonnirt bei allen lobt Postämtern des In- und Auslandes. — Bekanntmachungen die Zeile 1 Sgr.
Die Organisation der Arbeit.
2lller Welt Augen sind gegenwärtig auf das Palais Luxembourg in Paris gerichtet, wo auf den ehemaligen Thronen der französischen Pairskammer die Erwählten der Arbeiterbevölkerung jenes Landes über Loos und Zukunft der niedrigen Volksklassen zu Rathe sitzen. Nach der Fluth communistischer und socialistischer Schriften zu urtheilen, welche sich über Frankreich seit der Julirevolution ergossen, wer hätte nicht denken sollen, daß alsobald nach Wegräumung des Damms des Königthums und nach Eröffnung der Schleusen der Republik Minerva fertig und gewappnet aus Jupiters Haupte hervorspringen mußte! Aber siehe da! das neue System liegt seit Wochen in furchtbaren Weben und noch ist nicht entschieden, ob sie nicht eine Fehlgeburt zu Tage fördern. Aengstlich harrt die Mitwelt der Lösung des großen Problems, welches sich die provisorische Regierung gestellt hat; noch ist aber der Oedip nicht erschienen, der dem modernen Räthsel der Sphinx gewachsen zu sein scheint.
Die Noth der Arbeiter und Armen ist das Uebel, welches auch im Innern unsers Staatskörpers nagt und Verwüstung droht. Werden wir darauf warten, daß die neugeschaffene Akademie des Palais Luxembourg erst ungekannte originelle Panaceen gegen die längstgekannte Krankheit entdeckt und unterdessen die Hände in den Schooß legen? Oder werden wir den Ruf des Augenblicks verstehen und statt künstlicher Versuche so rasch, als der Drang der Zeitumstände es gebieterisch heischt, den geraden, durch schlichten Menschenverstand gewiesenen Weg zur Hülfe einschlagen?
Man zergliedere die Aufgabe, die gelöst werden soll, und es werden sich dann leicht die Mittel zur Abhülfe daraus entwickeln lassen. Man zerlege die große Klasse der Hilfsbedürftigen in ihre einzelnen Elemente und die Antwort auf die Frage, wie ihnen unter die Arme gegriffen werden könne, kann nicht ausbleiben.
Die Aufsicht und Sorge für das Wohl der Armen und Arbeiter fordert eine eigens zu diesem Zwecke bestellte Behörde; jede Kommune erwähle und installire eine Kom- munal-Armen- und eine Kommunal-Arbeits-Kommission.
Die Obliegenheit der Arbeiter-Kommission ist, den Zustand der Arbeiter ihrer Kommune genau zu erforschen und zu kennen, sich mit den Gewerbsverhältnissen des Orts und der Umgegend vertraut zu machen, alle die Bedürf
nisse dieser Volksklassen betreffende Bitten, Wünsche, Beschwerden zu prüfen und zu erledigen, kurz das administrative Organ für diese Schicht der Gesellschaft zu sein.
Was für die Kommune diese Kommissionen sind, sei für das ganze Land ein Ministerium der Arbeit, welches mit dem der Industrie und des Handels vereinigt sein kann. Die Kommunal-Kommissionen sind diesem Ministerium untergeordnet und haben von demselben in Sachen, die keiner Entscheidung durch die Kommune selbst fähig sind oder welche in einen weiteren Wirkungskreis als den der Kommune ressortiren, Verhaltungsbefehle zu erhalten. Droht z. B. in einer Stadt ein bisher mit Erfolg betriebener Fabrikzweig in Verfall zu gerathen, weil es an Absatzwegen für das Fabrikerzeugniß fehlt oder frühere Absatzwege verschlossen sind, so kann das Ministerium Recherchen anstellen lassen, in welcher Weise der sinkenden Industrie aufgeholfen werden könne; durch seine Beziehungen zum Handelsministerium des deutschen Reichs wird es ihm möglich sein, dem Fabrikprodukte neue Abflußkanäle zu eröffnen, deren Auffindung nur den weit ausgedehnten Verbindungen einer den ganzen Welthandel überblickenden Behörde möglich ist. Das Ministerium leitet die öffentlichen Arbeiten und bietet hiedurch den Kommunen die Möglichkeit, unbeschäftigten Händen Gelegenheit zum Erwerbe zu- zuwenden. Das Ministerium organisirt und leitet die Auswanderung und ertheilt hierüber den Kommunalbehörden wünschenswerthe Anweisungen, Aufschlüsse rc.
Die arbeitende Klasse zerfällt in folgende wesentliche Elemente oder Unterabtheilungen :
a) Professionisten, eigentliche unabhängige Handwerker und Gewerbtreibende im engeren Sinne.
b) Fabrikarbeiter oder solche, welche nicht auf eigene Hand, sondern abhängig von Fabrikbesitzern, Kapitalisten, Großhändlern der Betreibung eines Gewerbszweiges en gros die Arbeit ihrer Hände leihen.
e) Taglöhner, Dienstleute, — kurz solche, die kein bestimmtes erlerntes Geschäft, sondern rohe Handarbeit treiben.
Eine andere wohl zu beachtende Unterscheidung ist die in Arbeiter mit und ohne Familie.
Diese Eintheilungen sind wichtig, weil die Unterstützung, deren jede Unterabtheilung bedarf, von sehr verschiedener Natur ist.
Oberster Grundsatz muß sein: daß jedes arbeitsfähige Individuum für Erwerb (resp, für die