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die größeren müssen eine Einbuße an ihrem Länderbesitz sich gefallen lassen. Man denke nur etwas zurück: Aus des ehemaligen deutschen Reiches Beamten wurden die erblichen Besitzer und später leider die tausend Landesherrchen. — Ob mit Recht? oder wie man jetzt zu sagen pflegt, mit der Eigenschaft der Legitimität? wollen wir dermalen dahin gestellt sein lassen.

Es scheinen nun folgende 24 Länder oder Kreise des Reichs sich natürlich nach Bevölkerung, Sitten und Ge­wohnheiten bereits in der Nation gebildet zu haben. Die­jenigen kleineren Fürsten, welche in diese Kreise hineinfallen, müßten sich allerdings die Mediatisirung gefallen lassen.

L Nordalbing. Schleswig -Holstein - Lauenburg mit dem Fürstenthum Lübeck, Ratzeburg, den Städten Ham­burg und Lübeck.

(Regierendes Haus Oldenburg.)

I!. Mecklenburg. Schwerin und Strelitz, Antheil an Ratzeburg, Südgrenze der Elbe, mit schwedisch Vor­pommern bis Stralsund und der Insel Rügen.

(Regier. Haus Mecklenburg.)

HL P ommern in seinen alten Grenzen

IV. Brandenburg desgl., ohne die sächsischen und lau- sitzer Antheile.

V. Preußen.

VI Westphalen.

ML Niederrhein in seinen jetzigen Grenzen bis zur Mosel, welcher Antheil an die Rheinpfalz wieder zurückfallen müßte.

(Negier. Haus Hohenzollern.)

MIL Niedersachsen begreift Hannover rechts der We­ser, Braunschweig und preußisch Sachsen, alles bis zur Wasserscheide am Harz, zwischen Elbe und Weser mit der Stadt Bremen.

(Regier. Haus Este.)

IX. Friesland. Alles Land zwischen dem Meere, der Weser, Holland, das dort belegene hannoversche und oldenburgische Gebiet, bis herab in die Gegend von Stade. (Regier. Haus Oldenburg.)

X. Hessen. Bis zum Main und der jetzigen Grenze im Süden, Westen, dem Niederrhein, östlich die Fulda, nördlich Westphalen.

(Regier. Haus Hessen-Kassel.)

XL Thüringen. Nördlich Harz, westlich Hessen, südlich Franken, von Hanau über Coburg zum Fichtelge­birge , östlich die Saale.

(Regier. Haus Sachsen-Weimar.)

XII. Obersachsen und Lausitz. Von der Thüringer Grenze bis zur bekannten Lausitzer Grenze.

(Regier. Haus Sachsen-Dresden.)

XHL Schlesien in seinen bekannten Grenzen.

(Regier. Haus Hohenzollern.)

^^'^ âhrcn dergleichen. , (Regier. H. Habsburg.) XV. Böhmen desgleichen. j a 9

XVI. Franken. Im Norden begrenzt von Thüringen, im Westen Pfalz, Süden Schwaben und Baiern.

(Regier. Haus Wittelsbach.)

XML Rheinpfalz. Sie schließt in sich alles preußische Land südlich der Mosel, die Hälfte des Nassaui­schen, Mainz und Darmstadt, bis zur badischen Grenze. (Regier. H. Hessen-Darmstadt.)

XVIII. Oberrhein. Jetzt Baden. (Reg H. Zähringen.)

XIX. Schwaben. In seinem Kern Würtemberg, an Ba­den, dem Bodensee, dem Voralgebirge rc. an­schließenden Grenzen. (Reg. H Würtemberg.)

XX. Baiern. (Regier. Haus Witlelsbach.)

XXL Tyrol. j

XXII. Oestreich. /

XXIII. Steiermark. (Reg. Haus Habsburg.)

XXIV. Kärnthen mit l

Triest. '

Landtagsangelegenheiten.

Sitzung vom 30. Mai.

Herr Professor Bergk, welcher als Vertrauensmann beim Bundestage im Rathe der 17 ernannt ist, war heute anwesend. Der 17er Ausschuß in Frankfurt hat sich vertagt. — Hr. Kai ser sollizitirte die bereits berathenen Gesetze, die Jagd-, Lebn- und Meierverhältnisse betreffend. Der Herr Land­tagskommissar bemerkte, daß die Gesetze bei den Ständen eine so wesentliche Umänderung erlitten haben, daß der Regierung wohl die nöthige Zeit zur Prüfung gelassen wer­den müsse. Was das Jagdgesetz betreffe, so würde heute noch eine Mittheilung, und über das Lehn- rc. Gesetz in einigen Tagen erfolgen. Die Ständeversammlung beschloß, daß diese Mittheilungen direkt an die betreffenden Ausschüsse zu übergeben seien, damit kein Aufschub entstehe —

Hr. v Trott berichtete über einen Antrag des Abge­ordneten Weinzierl, wegen der Dotation des Seminars zu Fulda, mit dem Ausschußantrag, dies der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. — Hr. Lederer machte darauf aufmerksam , daß die Regierung keinen Tadel verdiene, sie habe durch Ereirung eines theologischen Lehrstuhls in Marburg gethan, was hätte geschehen können, allein vom Domkapitel sei diese Anstalt hintertrieben; was in andern Ländern statthaft, müßte wohl auch hier gehen — Hr. Weinzierl wollte dies als nicht hierher gehörend betrachtet wissen; es handele sich dermalen nicht darum, sondern um die Erhaltung des Instituts, und zu zeigen, daß man gegen die Katholiken nicht weiter ein Unterdrückungssvstem aufrecht erhalten wollte, wogegen Hr. Lederer meinte, dazu wäre unser früheres frommes Ministerium gar nicht im Stande gewesen. — Der Hr. Referent unterstützte nochmals den Äusschußantrag und dieser ward genehmigt. —

Hr. Ziegler berichtete Namens des Budget-Ausschusses, die Verwendung des Staatseinkommens aus den Jahren 1843 — 44 und 45 betreffend. — Der erste Gegenstand betrifft die ohne landständische Zustimmung ausgezahlten Beiträge für Eensoren. — Der Ausschuß beantragt, da diese Beträge für die Zukunft nicht mehr vorkommen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. — Hr. Knobel wollte, daß die abgetretenen Minister den Ersatz leisten müßten. Hr. Lederer erklärte die Ausgabe für nicht verrechnungs- fähig; dieser Antrag ward mit 23 Stimmen genehmigt. — Hr. Lederer stellte nunmehr den Antrag, daß der Mini­ster ungehalten werde, den Ersatz zu leisten, und nöthigem falls der Rechtsweg betreten werde. — Auch dieser Antrag ward genehmigt. — (Wir glauben, daß der damalige Minister Koch mit großer Bereitwilligkeit die Kleinigkeit von 716 Thlrn. 20 Sgr. ersetzen wird).