Einzelbild herunterladen
 

130

viele edle, treugesinnte deutsche Fürsten mit Offenheit ein Anderes, ein Gerechtes, Treues forderten und aufrichtig ihre Unfreiheit beklagt haben, mit welcher ein Zwang sie fesselte, indem er ihnen den glänzenden Namen von »Sou- verainen« umhing. — Laßt uns nicht bitter werden und Hader entzünden, wo wir der Eintracht so dringend be­dürfen. Sie, die es verschuldeten, sie sind zu den Vätern versammelt, und wir bieten den Söhnen brüderlich die Hand zum Aufbau des Reichs in alter Herrlichkeit, Brü­derlichkeit und Freiheit. Aber freilich nicht im alten Allon­geperücken - und Zopfstyl, sondern in alter Tüchtigkeit und fester Weise, mit luftigen Säälen und hellen Räumen nach weiser Ordnung und Regel.

Es ist um so natürlicher und billiger, daß wer so lange auf Kosten der Anderen allein genossen hat, nun auch in den Tagen der Gefahr und Noth zunächst einige Opfer dem Vaterlande und der Herstellung des Rechts die dringend nöthige Entsagung bringe; denn in Freiheit und Ge­rechtigkeit ist das deutsche Reich wiederum zu ordnen.—

Landtagsangelcgenheiten.

Sitzung vom 26. Mai.

Nach Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung und des Eingabenprotokolls, übergab der Hr. Zieg­ler eine Petition der Volkssckullehrer der Provinz Hanau, das Volksschulwesen betreffend, welche dem Desiderienaus- schuß überwiesen ward. — Hr. Knobel interpellirte den Herrn Landtagskommissar, weswegen das Jagdgesetz und das über die Lehn - und Meierverhältnisse noch nicht er­schienen seien. — Der Hr. Landtags ko mmissar er­klärte, daß wegen des ersten Gesetzes in einigen Tagen Auskunft erfolgen würde, das andere Gesetz sei aber so tief eingreifend, daß man über den Erfolg der Einnahmen bei Stiftungen, Pfarreien ?c. erst Ermittelungen haben eintre­ten lassen; der Bericht hierüber sei heute erfolgt, und die Entschließung der Regierung würde nunmehr in aller Kürze den Ständen mitgetheilt werden. — Hr. Pfeiffer: Auch ich habe diese Gesetze sollizitiren wollen, um dadurch wei­tere bedauerliche Excesse zu verhindern; es werden dermalen sogar Verträge geschlossen, wo Beamte ungeziemende Rollen dabei spielen. Ich will hier die Sache nicht weiter berüh­ren, um nicht den Zündstoff zu mehren. Ich bin aber bereit, die Fälle anzugeben, die ich vor Augen habe. — Hr. Landtags ko mmissar: Die Regierung muß dies Gesetz nothwendig doch gründlich prüfen. — Hr. Pfeif­fer: Das sehen wir wohl ein, allein nachdem ich 10 Jahre lang um das Lehngesetz hier petitionirt habe, so ist das Volk zu mißtrauisch und will keine weiteren Verzögerungen. Ich erlaube mir auch, den Hrn. Landtagskommissar um Auskunft zu bitten, wie es sich damit verhält, daß schon wieder ein anscheinend ganz rüstiger Militär, der General- Major v, Lepel in den Ruhestand versetzt ist, und ob mit der Ernennung des Landgrafen Wilhelm zum Ge­neral der Infanterie Gehaltbezug verbunden sei? — Hr. Landtagskommissar: Ich werde in einer der näch­sten Sitzungen hierüber Auskunft ertheilen. — Man ging zur Tagesordnung über und diese führte zur Revi­sion der Geschäftsordnung der Ständeversammlung. Zu ।

§. 44 wollte Hr. Bredemeier die > g e b e i m e n c Ab­stimmungen abgeschafft wissen. — Hr. Knobel unterstützte diesen Antrag, weil das Volk mißtrauisch, würde wo von »geheim« die Rede sei.— Der Hr. Präsident machte darauf aufmerksam, daß eine solche geheime Abstimmung über etwas Ganzes, über eine That allenthalben statt finde, so wie ja sogar der Präsident der konstituirenden Versamm­lung zu Frankfurt ebenwohl vermittelst geheimer Abstim­mung gewählt worden. — Der Hr. L and ta gs kom m is- sar bemerkte, daß gerade in den freiesten Ländern die schließliche Abstimmung über Gesetze vermittelst geheimer Abstimmung geschehe. — Der Antrag ward verworfen, nur der Hr. Antragsteller und Hr. Knobel stimmten dafür. — In geheimer Abstimmung ward die Geschäftsordnung mit 35 Stimmen gegen 4 angenommen. —

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf den Gesetzentwurf, die Besetzung des Oberappellationsgerichts. Hr. Vietor erstattete den weiteren Bericht. Die Sache betrifft hauptsächlich die aufgenommene Bestimmung, daß das jüngst eingetretene Mitglied des Kriminal-Senats aus­scheide, wogegen die Regierung die Zusicherung ertheilt, wenn die Stände die Entfernung des gedachten Mitglieds als uner­läßlich erklärten, dasselbe mit Belassung seines Ranges und Gehalts disponibel gestellt werden solle. Wir wollen unsern ge­neigten Lesern im Vertrauen auf ihre Verschwiegenheit mitthei- len, daß dies der sehr ehrenwerthe Herr v. Dehn-Roth- felser ist, und erwarten, daß dies Geheimniß unter uns bleibe und nicht weiter ausgeplaudert werde. — Die Stände erklärten sich mit den Anträgen einverstanden und erklärten die Entfernung des sehr ehrenwerthen jüngsten Mitgliedes des Kriminal-Senats für unerläßlich. Ehre dem Ehre gebührt. — Hr. Pfeiffer begründete einen selbstständigen Antrag, die vollständige Gleichstellung der Israeliten be­treffend, so daß die Bestimmung hinsichtlich des Gesetzes vom 29. Oktober 1833 eine weitere Ausdehnung dahin er­lange, daß die Ehen zwischen Israeliten und Christen ge­stattet und die Kinder der Religion der Eltern so folgen, daß die Söhne dem Vater, die Töchter der Mutter folgen. — Hr. v. Waitz berichtete über eine Eingabe der Ge­meinden von Herbsen und Wörlen wegen höherer Grund­steuer, die sie angeblich bezahlen müssen. — Hr. v. Baum­bach II. berichtete auch noch über eine Eingabe. —

Man soll das Kind nicht mit dem Vade ausschütten.

Herr Meier, der sehr ehrenwerthe Vorsitzende des hie­sigen Volksrathes, begegnete in der gestern Abend statt gehabten Volksversammlung einem am Schlüsse derselben von Hrn. Kellner gemachten Anträge oder Vorschläge in einer Weise, die uns keineswegs die richtige zu sein scheint. Hr. Kellner sprach nämlich die Meinung aus, daß es genügen werde, wenn auf der Tribüne nur der Vorsitzende und dessen Stellvertreter, der Schriftführer und überhaupt nur diejenigen Mitglieder des Volksrathes sich in der Regel aufhielten , welchen die unmittelbare Leitung der Versamm­lung obliege, daß dagegen die übrigen Mitglieder sich unter die Versammlung mischen und von da aus das Wort ver­langen möchten, wenn dieselben zu sprechen wünschten. ES könne, wenn nämlich alle Mitglieder des Volksraths sich