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Die freie Presse.

Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.

RL 31. Dienstag, den 23. Mai 1848.

Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich 1 Thlr. 15 Sgr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern des In- und Auslandes. Bekanntmachungen die Zeile I Sgr.

Zur Würdigung der Moral und Politik

in der neuesten polnischen National - Erhebung in Posen.

Als vor zwei Jahren das Polenthum in Posen sich er­hob, auch Sympathieen im deutschen Lande ihm reichlich zugefloffen kamen, staunte man, verstimmt, über die Er­gebnisse der Prozeßverhandlungen. Sie ließen einen Blick thun auf die Mittel und Maßregeln, welche zur Vorberei­tung des Aufstandes dienten und zu seiner weitern Durch­führung dienen sollten wir wollen nicht weiter daran erinnern, das Gefühl bebt zurück vor der unlängbar in- struktionsmäßigen sicilianischen Vesper; sie ließen ferner einen Blick thun auf die Vertheidigungsmittel gegen die Prozeßanklage, und zeigten uns: an öer Spitze einen in schwebenden nebelnden Phrasen sich ergehenden Führer, da. hinter ein klägliches Epigonengeschlecht, welches die Thaten seines Heldenthums abläugnete, um der Beurtheilung zu entgehen, und seine Lüge durch Begeifern der Jnstruktions- richter traurig zu stützen ungescheut versuchen konnte. Die öffentliche Meinung hat unzweifelhaft gerichtet über diesen ersten Akt einer Tragikomödie, die vor dem prüfen­den Blicke der Welt aufgeführt wurde.

DaS Jahr 1848 giebt uns den zweiten Akt dieses na­tionalen Drama's eines »edelmüthigen, ritterlichen Volks «, für welches die deutsche Poesie auch »Polenliedcr« einst gedichtet hat. Hier wollen wir als Augenzeugen nähere Details der Presse übergeben, welche die Moral dieser Friedensinsurrektion aufweisen, und ein Verfahren darlegen werden, welches unerhört und neu ist in der Zeitgeschichte, und unmöglich gilt in geordneten Staalszustä'nden.

Die Faktoren dieses Aufstandsversuchs sind wieder Lüge und UngescheutheitinderWahljedesMittcls. Der nationale Taumel, den das Erwachen Deutschlands mit sich führt, wird benutzt, um einen solchen auch in der Provinz Posen herbeizuführen; die durch die preußische Agrargesetzgebung empfindlich berührten polnischen Edelleute und die durch die preußischen Bildungsansvrüche sehr genir- ten Geistlichen reichen sich dabei die Hand. In Posen erbittet man vom Oberpräsidenten die Erlaubniß zu einer Versamm­lung, behufs Entwerfung einer Jmmediatpetition, welche um polnische Reorganisation bitten soll; diese' Erlaubniß wird gegeben, aber der Oberpräsident sieht sich genöthigt, sofort zu proklamiren: »man habe ihn hintergangen und

seine Erlaubniß überschritten, es sei eine förmliche Volks­versammlung ausgeschrieben, und darin ein Natkonalcomite constituirt, welches sich mit aufrufenden Proklamationen an die polnische Nation erging und Kreiskomite's einsetzte. Sofort legten diese umherreisend in Stadt und Land Pe­titionen aus, erdichteten aber auch hier sich einen obrigkeit­lichen Legalitätsstempel, indem sie den Landräthen Anzeige davon machten, und diese Anzeige sofort dazu benutzten, um selbst, wenn in Folge ihres Auftretens als Abgeordnete einer ungesetzlichen Centralgewalt, ihnen ein inhibitoriale zuging dessen ungeachtet öffentlich zu erklären: »Sie hätten die Erlaubniß des Landraths«, und unter dieser Vorspiegelung auch unbefangene Gemüther mehr zu werben hofften. Ganz abgesehen dovon, ob der Zweck des Thuns an sich legal oder illegal war, wird hier nur die trügerische Form des Auftretens erwähnt. Kaum war dieses Vor­spiel beendet und die Posener Deputation noch auf dem Wege nach Berlin, so wurde plötzlich in allen katholischen Kirchen verkündet: »Polen ist erstanden« und mehrtägige Arbeitsruhe angesetzt; es wurden in und vor den Kirchen polnische Gedichte ausgestreut, in denen dem Volke die er­folgte Herstellung Polens und die bei Verbrennung des Ju­lithrons bereits zugesicherte Hülfe Frankreichs, mitgetheilt, das sofortige eidliche Gclöbniß einer kriegerischen Volkserhe­bung auferlegt und den Landwehrleuten untersagt wurde, der Preußischen Einberufungsordre zu folgen. Gleichzeitig wurden roth-weiße Kokarden verstreut, durch polnische Edel­damen selbst den Knechten, Tagelöhnern und Landleuten angeheftet, und von den Edelleuten unter mehrtägigen maaß­losen Branntweinspenden sowie unter Bruderküssen, mit ! Verbot des Herrntitels, diesen so religiös und physisch be­arbeiteten Personen der Tag zur Besitznahme der Kreis­stadt vertraut, an dem sie sich alle einzusinden hätten. In der That geschah dies sehr früh und zahlreich, und etz wurde dadurch der Zweck erreicht, von Seiten der Kreis­komite's anscheinend in der Stadt selbst friedlich aufzutre­ten, während gegenüber die Obrigkeit durch diese zusam­mengeströmten Massen nationell und religiös aufgeregter und gegen friedliche Vorstellungen tauber Landleute, denen sich auch noch polnische Stadtbewohner zuschaarten, gelähmt war, indem sie nicht anders als mit Gewalt und blutig hätte auftreten können, und selbst in diesem Falle nur er­folglos, da die gewöhnlichen spärlichen Polizeiorgane jeden­falls durch physische Massen erdrückt worden wären.

Unter diesen so vorbereiteten Umständen geschah das