Die freie Presse.
Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.
RL 31. Dienstag, den 23. Mai 1848.
Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich 1 Thlr. 15 Sgr. — Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern des In- und Auslandes. — Bekanntmachungen die Zeile I Sgr.
Zur Würdigung der Moral und Politik
in der neuesten polnischen National - Erhebung in Posen.
Als vor zwei Jahren das Polenthum in Posen sich erhob, auch Sympathieen im deutschen Lande ihm reichlich zugefloffen kamen, staunte man, verstimmt, über die Ergebnisse der Prozeßverhandlungen. Sie ließen einen Blick thun auf die Mittel und Maßregeln, welche zur Vorbereitung des Aufstandes dienten und zu seiner weitern Durchführung dienen sollten — wir wollen nicht weiter daran erinnern, das Gefühl bebt zurück vor der unlängbar in- struktionsmäßigen sicilianischen Vesper; sie ließen ferner einen Blick thun auf die Vertheidigungsmittel gegen die Prozeßanklage, und zeigten uns: an öer Spitze einen in schwebenden nebelnden Phrasen sich ergehenden Führer, da. hinter ein klägliches Epigonengeschlecht, welches die Thaten seines Heldenthums abläugnete, um der Beurtheilung zu entgehen, und seine Lüge durch Begeifern der Jnstruktions- richter traurig zu stützen ungescheut versuchen konnte. — Die öffentliche Meinung hat unzweifelhaft gerichtet über diesen ersten Akt einer Tragikomödie, die vor dem prüfenden Blicke der Welt aufgeführt wurde.
DaS Jahr 1848 giebt uns den zweiten Akt dieses nationalen Drama's eines »edelmüthigen, ritterlichen Volks «, für welches die deutsche Poesie auch »Polenliedcr« einst gedichtet hat. Hier wollen wir als Augenzeugen nähere Details der Presse übergeben, welche die Moral dieser Friedensinsurrektion aufweisen, und ein Verfahren darlegen werden, welches unerhört und neu ist in der Zeitgeschichte, und unmöglich gilt in geordneten Staalszustä'nden.
Die Faktoren dieses Aufstandsversuchs sind wieder Lüge und UngescheutheitinderWahljedesMittcls. — Der nationale Taumel, den das Erwachen Deutschlands mit sich führt, wird benutzt, um einen solchen auch in der Provinz Posen herbeizuführen; die durch die preußische Agrargesetzgebung empfindlich berührten polnischen Edelleute und die durch die preußischen Bildungsansvrüche sehr genir- ten Geistlichen reichen sich dabei die Hand. In Posen erbittet man vom Oberpräsidenten die Erlaubniß zu einer Versammlung, behufs Entwerfung einer Jmmediatpetition, welche um polnische Reorganisation bitten soll; diese' Erlaubniß wird gegeben, aber der Oberpräsident sieht sich genöthigt, sofort zu proklamiren: »man habe ihn hintergangen und
seine Erlaubniß überschritten, es sei eine förmliche Volksversammlung ausgeschrieben, und darin ein Natkonalcomite constituirt, welches sich mit aufrufenden Proklamationen an die polnische Nation erging und Kreiskomite's einsetzte. Sofort legten diese umherreisend in Stadt und Land Petitionen aus, erdichteten aber auch hier sich einen obrigkeitlichen Legalitätsstempel, indem sie den Landräthen Anzeige davon machten, und diese Anzeige sofort dazu benutzten, um selbst, wenn in Folge ihres Auftretens als Abgeordnete einer ungesetzlichen Centralgewalt, ihnen ein inhibitoriale zuging — dessen ungeachtet öffentlich zu erklären: »Sie hätten die Erlaubniß des Landraths«, und unter dieser Vorspiegelung auch unbefangene Gemüther mehr zu werben hofften. Ganz abgesehen dovon, ob der Zweck des Thuns an sich legal oder illegal war, wird hier nur die trügerische Form des Auftretens erwähnt. — Kaum war dieses Vorspiel beendet und die Posener Deputation noch auf dem Wege nach Berlin, so wurde plötzlich in allen katholischen Kirchen verkündet: »Polen ist erstanden« und mehrtägige Arbeitsruhe angesetzt; es wurden in und vor den Kirchen polnische Gedichte ausgestreut, in denen dem Volke die erfolgte Herstellung Polens und die bei Verbrennung des Julithrons bereits zugesicherte Hülfe Frankreichs, mitgetheilt, das sofortige eidliche Gclöbniß einer kriegerischen Volkserhebung auferlegt und den Landwehrleuten untersagt wurde, der Preußischen Einberufungsordre zu folgen. Gleichzeitig wurden roth-weiße Kokarden verstreut, durch polnische Edeldamen selbst den Knechten, Tagelöhnern und Landleuten angeheftet, und von den Edelleuten unter mehrtägigen maaßlosen Branntweinspenden sowie unter Bruderküssen, mit ! Verbot des Herrntitels, diesen so religiös und physisch bearbeiteten Personen der Tag zur Besitznahme der Kreisstadt vertraut, an dem sie sich alle einzusinden hätten. In der That geschah dies sehr früh und zahlreich, und etz wurde dadurch der Zweck erreicht, von Seiten der Kreiskomite's anscheinend in der Stadt selbst friedlich aufzutreten, während gegenüber die Obrigkeit durch diese zusammengeströmten Massen nationell und religiös aufgeregter und gegen friedliche Vorstellungen tauber Landleute, denen sich auch noch polnische Stadtbewohner zuschaarten, gelähmt war, indem sie nicht anders als mit Gewalt und blutig hätte auftreten können, und selbst in diesem Falle nur erfolglos, da die gewöhnlichen spärlichen Polizeiorgane jedenfalls durch physische Massen erdrückt worden wären.
Unter diesen so vorbereiteten Umständen geschah das