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Mu mittheilen und empfehlen, und hierüber nach Außen in geeigneter Weise eine gewisse Diskretion üben müsse. _______________________________ P feiffer.
Um einer ferneren schiefen Beurtheilung der in JV? 26 dieses Blattes angeführten Thatsache, der Verweisung von 27 Kindern aus der Bürgerschule I. in ihre Schwesteranstalt, -bie Bürgerschule II. vorzubeugen, und das falsche Licht, welches dieselbe auf die Anstalt und ihre Lehrer werfen könnte, zu verhüten, ertheilen wir hier die in dem erwähnten Artikel gewünschte Aufklärung.
Die Bürgerschule 1., die bekanntlich ihr Lokal neben der Realschule in dem neuen Bürgerschulgebäude hat, besteht nach ihrer ursprünglichen Organisation aus vier Klassen, von denen eine jede als Maximum 60 Schüler aufzunehmen hat. Die vor einigen Jahren eingetretene Ueberfül- lung der Elementarklasse (Klasse IV.) der Anstalt machte die Errichtung einer Parallelklasse nothwendig , welche auch, auf den desfallsigen Antrag des Inspektors von der Schulbehörde genehmigt, ins Leben trat. Diese beiden Parallelklassen für Elementarschüler oder Anfänger umfaßten vor Ostern d. I. die Anzahl von 130 Kindern, von denen 66 durch einen zweijährigen Lehrcursus vorbereitet in die 3te Klasse versetzt wurden. Nach geschehener Versetzung der Schüler aus der 3ten Klasse in die 2te, ergab es sich, daß 29 Schüler in derselben zurückblieben, so daß die 3te Klasse nunmehr aus 66 4" 29, zusammen aus 95 Schülern bestand. Nicht die Berücksichtigung der Bequemlichkeit für die Lehrer, die hierbei gar nicht in Betracht kommen kann, sondern die Sorge für das Wohl der Schüler und die Förderung ihrer Fortschritte, welche, wie alle vernünftigen Eltern leicht einsehen werden, durch die Ueberfüllung einer Klasse gehindert und verzögert werden , so wie die Unmöglichkeit 95 Schüler in ein nur für 60 berechnetes Schulzimmer hinsichtlich des Raums aufzu- nehmen, veranlaßte den Inspektor der Anstalt, die kurfürstliche Stadtschulkommission von dieser Ueberfüllung in Kenntniß zu setzen, und auf Errichtung einer Parallelklasse auch für die 3te Klasse anzutragen. Da demselben aber von der Schulbehörde der Beschluß zu Theil wurde, die 27 Kinder (deren Anzahl sich später auf 35 herausstellte), welche in der 3ten Klasse ckicht Raum fanden, der Bürgerschule II., die im Besitz einer Parallelklasse von 19 Kindei n für die 3te Klasse ist, mit welchen unsere 27 (resp. 35) Kinder vereinigt werden sollten, zu überweisen: so stellte er in einem Bericht an die Stadtschulkommission im Namen des gesammten Lehrerkollegiums die Gründe auf, welche letzterem die Trennung von Kindern, die bereits zwei Jahre lang von uns unterrichtet und für die dritte Klasse vorbereitet worden, nicht wünschenswerth, sondern schmerzlich erscheinen ließen, und er erlaube sich zugleich unmaßgebliche Vorschläge, wie die Errichtung der gewünschten Parallelklasse ohne bedeutende Kosten ins Werk gesetzt werden könne. Der Erfolg entsprach den Wünschen des Lehrerkollegiums nicht; vielmehr wurde, da die gemachten unmaßgeblichen Vorschläge kurfürstlicher Stadtschulkommissein nicht ausführbar erschienen, denselben aufs neue aufgegeben, die fraglichen 27 Kinder aus den in der Alt- und Unterneustadt wohnenden, aus den Elementarklassen in die |
3te Klasse versetzten Schülern auszuwählen, und in die Bürgerschule II. zu überweisen. Indem das Lehrerkollegium dieser Anordnung der Schulbehörde Folge leistete, hatte dasselbe nicht, wie der Artikel in JY? 26 anzunehmen scheint, aus der gesammten Zahl der Bürgerschüler aller Klassen, sondern nur aus der beschränkten Anzahl von 41 Schülern, welche von den erwähnten 66 nach Abzug der in der Oberneustadt wohnenden übrig blieben, die Auswahl zu treffen, die von den Lehrern unparteiisch, und nicht, wie ihnen von mehreren Seiten ungerechter Weise voige- worfen worden ist, nach Gunst geschehen ist.
Das Verzeichniß dieser 27 Kinder wurde an kurfürstliche Stadtschulkommission eingesandt. Da aber nur ein Theil der Eltern,' sich bereitwillig erklärte, ihre Kinder der Bürgerschule II. zu übergeben, so erhielt das Lehrerkollegium die Weisung, dafür andere Kinder in Vorschlag zu bringen, worauf der Inspektor die Liste sämmtlicher aus der 4ten in die 3te Klasse versetzten Kinder, mit Ausnahme der auf der Oberneustadt wohnenden, eingesandt hat, mit der Bitte, kurfürstliche Stadtschulkommission möge die Verständigung mit den Eltern über diese unter den vvrliegen- gen Umständen nothwendig gewordene Maßregel übernehmen, und das Lehrerkollegium dieser Auswahl, die ihn, schon Verdächtigung zugezogen, gefälligst überheben.
Zum Beschluß dieser Darstellung des Sachverhältnisses können wir nicht umhin, uns gegen einen, in dem unsere Anstalt betreffenden Artikel vorkommende Uebertreibung , deren Zusammenhang mit der darin zur Sprache gebrachten Angelegenheit wir übrigens nicht einzusehen vermögen, im Namen des gesammten Lehrerstandes zu verwahren.
So sehr dieser Stand die Wichtigkeit und den Werth seiner Wirksamkeit fühlt, und so innig er rind mit ihm jeder wahre Freund des Vaterlandes, eine Verbesserung seiner Lage und Stellung im Interesse der Volkswohlfahrt, wünschen muß; so weit entfernt ist er von der Anmaßung, zu glauben, cs hinge von ihm das Wohl des Volkes ei n = z ijg und allein ab. Uns ist eine solche Behauptung wenig stens noch nicht vorgekommen, rind wir würden, geschähe sie, dieselbe als unstatthaft bekämpfen müssen, da wir uns wohl bescheiden, daß die Schule nur eine Hülfsanstalt für die Familie, und eine Vorbereitungsanstalt für den Staat und die Kirche, und in sofern zwar von großer Wichtigkeit, aber keineswegs die einzige Basis der Volks- wohlfahrt ist. Denn wenn nicht in den Familien der Geist der Liebe, des Gehorsams herrscht, wenn nicht der Staat seinen Bürgern eine gesetzliche und vernünftige Freiheit gewährt und für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums sorgt, wenn endlich die Kirche (d. h. hier die christliche Religion) der Familie, der Schule und dem Staate nicht ihre heilige Weihe giebt, — so wird die Schille einzig und allein nimmer die Volkswohlfahrt begründen und erhalten können. Dabei bleibt letzterer — wie schon erwähnt — doch ihr Werth und ihre hohe Bedeutung für das Wohl des Vaterlandes und des deutschen Volkes gesichert.
Kassel, den 15. Mai 1848.
Collmann,
im Namen des gesammten Lehrerkollegiums der Bürgerschule I,
Kassel. — Verantwortlicher Redacteur und Verleger: S. Hahndorf. — Druck der Estienne' scheu Buchdrucker/,.