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missar verlangte hier, daß die Leibhege von der Verpach­tung nach den Hof-Dotations-Urkunden ausgenommen würden. Hr. Knobel nahm das als Antrag auf. Der §. ward angenommen. §. 10. Statt sofortiger Ein­friedigung der Parks, ward der Zeitraum bis 1. Januar 1849 bestimmt und das Rehwild als zur Einfriedigung nicht bestimmt gestrichen. Hr. Knobel gab seinen Dissens zu Protokoll. §. 11 ward angenommen. §. 12 Hr. v. Waitz wollte das Federwild ausgenommen wis­sen. Hr. Thon dagegen eine Hegezeit bestimmt wissen. Auf Antrag des Hrn. Pfeiffer ward der §. gestrichen.

Es wird in neuerer Zeit fo Vieles über die Hofdota- tion gefabelt, daß es wohl zeitgemäß sein möchte, wenn wir folgenden Auszug aus den Verhandlungen, die Dotation des Kurfürstlichen Hofes betref­fend, mittheilen.

Fortgesetzt, Kassel am 20. Dezember 1830.

Uebergab der Stände-Ausschuß dem Hrn. Regierungs- rath Eggena mittelst des sub .M 3 abschriftlich anliegen­den Schreibens vom 19. d. M. einen Auszug des Proto­kolls der Ständeversammlung vom 16. desselben Monats, nach welchem diese den gedachten Ausschuß ermächtigt, die Erklärung abzugeben: daß die Landstände, rinter dem Vor­behalte des wirklichen Zustandekommens eines definitiven Abschusses über die Absonderung des Staatsvermögens, bereit seien, darein zu willigen, daß folgende Beträge vom Staate bestritten werden:

I. Für den Kurfürstlichen Hof, während der Regierung des dermalen allergnädigst regierenden Kurfürsten König!. Hoheit, die im Staats-Grund-Etat für das Jahr 1830 aufgeführte Totalsumme der 392,000 Thlr. jährlich (mit Einschluß von 43,000 Thlrn für Naturalien zum Hofbe­darf berechnet nach den für die Staatsverwaltung ange­nommenen neuesten Normalpreisen) worunter sich befinden

l) 48,000 Thlr. (einschließlich 4000 Thlr. Naturalien) für Ihre Königl. Hoheit die Kurfürstin;

2) 29,000 Thlr. (einschließlich 6000 Thlr. Naturalien) für des Kurprinzen Hoheit;

3) 3000 Thlr. für die Prinzessin Karoline Hoheit, welche Beträge unter 1, 2 und 3 unmittelbar an die Be­theiligten aus der Staatskasse bezahlt werden sollten.

II. Für den künftigen Regenten aus der jetzt regierenden Linie, für Höchstdessen Gemahlin und Familie, mit Inbe­griff aller dereinst nöthig werdenden Deputate und Witt- thümer, die Summe von jährlich 300,000 Thlrn.

Außerdem

III. die fürstlichen Apanagen, welche unmittelbar aus der Staatskasse zu bestreiten wären, ihr jedoch nicht länger ;ur Last blieben, insoweit das Recht der Betheiligten auf die Beziehung der Apanagen aufhöre.

IV. Dabei werde jedoch von Seiten der Landstände ge­wünscht und als unabänderliche Bestimmung vorausgesetzt, daß 1) wenn das eine oder das andere der oben zu 1. benannten Deputate aufhören sollte, dasselbe der Staats- knsse zu gute kommen werde, daß rc.

Fortgesetzt am 28. Februar 1831.

Schließlich sprach sich der ständische Ausschuß im All­gemeinen noch dahin aus, daß es sich von selbst verstehe, daß alle übrigen in den: Verzeichnisse nicht genannten und

zur Hofverwaltung nicht reservirten sogenannten herrschaft­lichen Jmmobiliar-Besitzungen als Staatseigenthum, die zur Hofverwaltung überwiesenen aber, als unveräußerliches Familien-Fideicommiß des Kurhauses anerkannt, und diese Letzteren auf Rechnung des Hofs unterhalten würden.

Hiermit wurde dieses Protokoll geschlossen, unterschrieben und besiegelt.

So geschehen, Kassel wie oben.

(L. S.) Ferdinand v. Baumbach. Michael Deines. Karl Eggena.

(L. S.) Karl v. Eschwege. Karl Schomburg.

Bernhard Eberhard. Johannes Auffarth.

Johann Adam Vogt. B. v. Hammerstein.

Nachdem in Hinsicht auf die Dotation des Kurfürstlichen Hofes die in vorstehendem, vom 14. Dezember v. I. bis zum 28. Februar d. J. gehenden Protokolle nebst den weiteren Anlagen 18, 19 und 20 enthaltenen Verhandlun­gen zwischen den unterzeichneten Kurfürstlichen Kommissarien und den aus den mitunterschriebenen Ständegliedern beste­henden Ausschüsse gepflogen worden sind; so werden nun­mehr die von Seilen dieses Ausschusses und der Stände- versammlung geschehenen Erklärungen und Anträge in Folge allergnädigster Ermächtigung Sr. Königl. Hoheit des Kur­fürsten angenommen und beiderseits als rechtsverbindliche Vereinbarungen anerkannt, und zwar, was insbesondere das Museum betrifft, dergestalt, daß die Bibliothek als Staatsgut, sämmtliche übrige zu jenem gehörenden Werth­gegenstände als Kurfürst!. Familien-Fideicommiß anerkannt, und dem Museum als einer den Wissenschaften und Kün­sten geweihten Anstalt, deren Zwecken auch das Gebäude gewidmet bleibt, erhalten werden, daß ferner die hiesige Bildergallerie ebenfalls ^um Familien-Fideicommiß unter fer­nerer Gestattung eines angemessenen Kunstgebrauchs bestimmt, endlich die in den Anlagen 5 und 13 verzeichneten Besoldun­gen und Naturalien des Jagdpersonals rind der Fasanenmei­ster unbeschränkt auf die Staatskasse übernommen werden.

Geschehen Kassel am 9. März 1831.

(unterz.) Ferdinand v. Baumbach. Michael Deines.

Karl Eggena.

Der Erbmarschall Riedesel Freiherr zu Eisenbach. Heinrich Ferdinand Graf zu Jsenburg-PhilippS- eich Friedrich Heinrich Trott zu Solz. Wilhelm v. Baumbach. Karl v. Eschwege. Ludwig v. Baumbach. Friedrich v. Gcyso. Karl Sigis­mund Waitz v. Eschen. Schomburg. J. Auf- farth. I. Kleinhans. Karl Dithmar. J. Kon­rad Schmidtmann. G. F. Reuel. Joseph Kep­ler. Bernhard Eberhard. Johann Adam Vogt. Johann Konrad Kauke. Konrad Damm Wil­helm Krug. Iohannes Ocste. Karl Paul Jungk zu Oberrode.

Diese abschriftliche Vereinbarung mit den sämmtliche» Namensunterschriften dem Original gleichlautend.

Kassel den 10. März 1831.

(L S.) Der Kanzleirath I. Wipprecht.

Vorstehenden Auszug aus der im landständischen Archive verwahrten Ausfertigung der Vereinbarung über die Dota­tion des Kurfürstlichen HofeS beglaubigt.

Kassel, am 7. Juli 1838.

(L. 8 ) Der Landsyndikus Dircks.