Einzelbild herunterladen
 

102

Landtagsangelegettheiten.

Sitzung am 9. Mai.

Der Hr. L andta gskomin i ssar setzte die Versammlung in Kenntniß, daß die bisher provisorisch angestellt gewesenen Anwälte durch Ministerialrescripte nunmehr fest ungestillt worden seien, mit Ausnahme von dreien, hinsichtlich wel­cher noch Ermittelungen statt finden. Sodann übergab derselbe eine Mittheilung, die Schaumburger Eisenbahn betreffend. Die Bahnstrecke kommt 450,(100 Thlr. zu ste­hen. Die Summe soll aus dem Laudemialfonds bestritten werden. Hr. Thon berichtete über eine Eingabe des Volksraths zu Frankenberg, des Inhalts, daß zu Batren- dorf so ganz außerordentliche Waldfrevel statt fänden und schleunige militärische Hülfe nothwendig sei. Die Gemeinde hat ein förmliches Holzmagazin (Dielen zc.) errichtet und macht Versendungen ins Ausland. Der Antrag des Ausschus­ses, diese Eingabe der Staatsregierung um Willfahrung des Inhalts und der Mitwirkung der Stände gewärtig zu sein, mitzutheilen, ward genehmigt. Hr. Kaiser machte dar­auf aufmerksam, daß dasselbe Verhältniß auch in seiner Gegend statt finde. Der Hr. Landtagskommissar erklärte, daß bereits die nöthigen Einleitungen getroffen seien, um ein militärisches Kommando in jene Gegend zu senden. Hr. Nebelthau berichtete Namens des besonders be­stellten Ausschusses für die Prüfung eines Jagdgesetzes. Der §. 1 lautet: Alle Jagdgerechtsame auf fremdem Grund und Boden hören mit dem I. Juli d. J. auf und fallen an die Grundbesitzer zurück. Hr. Eissengarthen wollte den Termin bis jum 1. December d. J. hinausgeschoben wissen, weil die Felder noch nicht abgeerndtet seien und die Versuchung zu groß sei, selbst mit Vernichtung der eigenen Saat, sich ein Häschen zu schaffen. Der Hr. Präsi­dent theilte der Versammlung mit, daß der Landgraf von Philippsthal-Barchfeld auf die Entschädigung für das aufgehobene Jagdrecht verzichte; einen gleichen Verzicht sprachen die HH. v. Trott I. und II. aus, da die aus­gesprochene Entschädigung keine solche sei, wofür sich auch der Hr. Präsident für seine Person schon ausgesprochen; auch Hr. v. Waitz und v. Riedesel verzichteten für ihre Person darauf. Hr. Krauß stellte einen Antrag: die Jagdgerechtsame für ablösbar zu erklären; nach mehrfachem Widerspruch zog derselbe ihn wieder zurück. Der An­trag des Hrn. v. Münchhausen, den Termin auf 1. Februar- für die niedere Jagd festzustellen, ward verworfen. Hr. Eissengarthen motivirte weiter seinen Antrag dahin, den Jagdberechtigten wenigstens Zeit zu lassen, das Wild wegzuschießen, damit sie nicht zu großen Nachtheil haben. Hr. v. Baumbach wollte den 1. November und Hr. v. Waitz den 16. September als Termin bestimmt wissen. Hr. Henkel wünschte sogar den 1. Juni angesetzt zu haben; wogegen alsdann Hr. Eissengarthen lieber »so­fort « angenommen wissen wollte. Der Hr. Präsident meinte, ob denn die Herren annähmen, daß mit diesem Gesetz die Feldpolizci aufhöre? Nach Ansicht des Hrn. Präsidenten stellte Hr. Ziegler den Antrag, den §. so zu fassen: »die Jagdgerechtsamc in den Feldern geht auf die Gemeinde, die in den Wäldern auf die Besitzer derselben über.« Dieser Antrag ward in Erwägung gezogen und die definitive Abstimmung ausgesetzt. Es hatte sich

nunmehr eine völlige Sprachverwirrung eingestellt, da die­ser Antrag die ganze Grundlage des Gesetzes unterminirte. Man ging zu §. 1. wieder über. Die Anträge der HH. Eissengarthen, v. Münchhausen und v. Waitz wur­den mit großer Majorität verworfen.

Den zweiten Antrag zog Hr. Eissengarthen zurück; der Antrag des Hrn. Henkel ward mit 21 gegen 19 Stim­men verneint, dagegen der 1. Juli angenommen. Der §. ward nunmehr nach obiger Fassung angenommen; §. 2 lautet : » die Jagdbcrechtigtcn werden für den Verlust ihres Rechtes vom Staate entschädigt.« Die HH. Krauß und Ziegler erklärten sich gegen die Entschädigung vom Staate. Die ganze Entschädigung ist nicht bedeutend und es soll deshalb geschehen, damit die Conflicte nicht zu groß zwischen Berechtigten und Pflichtigen werden, was auch zu unendlichen Schwierigkeiten führe. Der Hr. Land- t a g s ko in in i ssar meinte: die jährliche Ausgabe würde nicht sehr bedeutend werden; Hr Thon meinte: höch­stens würde die Entschädigungssumme im ganzen Vanbe 12,000 Thlr. betragen. Hr. v. Trott 1. erklärte: daß die Entschädigung der Gemeinde Solz nach diesem Maß­stabe für 600 Morgen 1200 Sgr. betragen wurde, des­halb habe er auch verzichtet. Auch Hr. v. Eschwege verzichtete für seine Person auf die Entschädigiffig, wie sie hier angegeben ist. Hr. v. M ü n ch h auscn wollte die volle Entschädigung festgcstellt wissen. Hr. Henkel meinte: dann müßte der Reinertrag angegeben werden, wo aber entgegengesetzt ward, daß es ein Reinertrag nicht gebe, sondern zugesetzt werde. Nach § 3 soll die Ent­schädigungssumme auf 2 Thlr. für den Kasseler Acker be­stimmt werden. Der §. 2 ward angenommen, wie ihn der Ausschuß nach oben proponirte. Hr. Bredemeyer hielt 2 Thlr. noch für zu hoch und schlug 1 f Thlr. vor, was aber verworfen wurde. Ein Antrag des Hrn. Thon, die Rehe nicht zur Jagd zu zählen, hatte gleiches Schick­sal. Die folgenden §§. 4, 5, 6, welche nur Ausfüh­rung enthalten, wurden ohne Weiteres genehmigt. Zu §. 7 wurden auch »Erbpachtverträge« als erloschen erklärt. §. 8 lautet : die Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden durch Fangwerkzeuge und dergleichen Mittel steht künftig jedem Grundbesitzer frei, mit Schießgewehr aber nur demjenigen, welcher eine eigene Gemarkung oder eine zusammenhängende Fläche von wenigstens 200 Kasseler Acker besitzt, auf diesen Revieren. Durch wen außerdem die Jagd mit Schießgewehr in einer Gemarkung auszuüben sei, hängt von der Bestimmung des Gemeinderathes unter Zustimmung des Gemeindeausschusses ab. Der hierdurch gewonnen werdende Reinertrag wird unter die Grundbesitzer nach der Ackcrzahl vertheilt. Hr. Pfeiffer stellte den Antrag: alle als Pächter auszuschließen, die sich eines Diebstahls rc. schuldig gemacht haben. Hr.v. Trott 11. wollte nach Grundbesitzer noch »bisherige Jagdberech­tigte« eingeschaltet wissen.Hr. Eissengarthen wollte die Verpachtung von den Gemeinden bestimmt wissen, wenn 3 der Gemeindeangehörigen darauf antragen.Hr. L a m brecht konnte sich keinen Begriff von den Fangwerkzeu- gen machen; auf Hofjagdcn hätte er auch keine gesehen. Der Antrag des Hrn. Eissengarthen ward verworfen. Die übrigen Anträge wurden zurückgezogen und der §. aber angenommen, mit der Modifikation, daß, statt 200 Acker 100 Acker gesetzt würden. § 9. Der Hr. La n dta kvm,-