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der Rotenburger Quart, um Erhöhung der Apanage im Betrage von 10 pCt. der Revenuen, vom Tage des Heim­falles an, eingekommen seien. Wir hegen im Voraus die feste Ueberzeugung, daß die Herren sich gern werden han­deln lassen. — Die Berathung des Gesetzes über die Mit­wirkung der Stände bei Besetzung des Oberappellations- gerichts wurde ausgesetzt, weil die Regierung bis zur näch­sten Sitzung einen Bericht des betreffenden Gerichtshofs über diesen Gegenstand in Aussicht stellte. — Dr. Lottich ward als Abgeordneter von Salmünster rc. eingeführt und beeidigt. — Hr. Nebel thau berichtete Namens des Bud­get-Ausschusses über die Proposition hoher Staatsregie­rung, wegen Bewilligung eines Credits für den Militär- etat. Der Bericht befindet sich in unserm heutigen Blatte.

— Der Antrag des Ausschusses wurde genehmigt. — Hr. König erwähnte bei dieser Gelegenheit ein Gerücht, daß Fonds aus dem Reservefond der Kriegskaffe eine Ver­wendung erhalten haben sollen, die sich nicht erwähnen lasse; er wolle hierbei nur darauf aufmerksam machen, daß es nothwendig sei, daß der Budget-Ausschuß diesem Gegenstand eine besondere Aufmerksamkeit widme, um fal­sche Vorstellungen niederzuschlagen. — Der Hr. Landtags­kommissar erklärte, daß mit der größten Bereitwilligkeit alle Papiere, Rechnungen rc. vorgelegt werden würden. — Hr. Lederer machte auf die Zinsenbeziehung des Reser­vefonds aufmerksam. — Nach einigen Erörterungen ward der Ausschußantrag angenommen. — Man ging zur Berathung über den Antrag des Hrn. Nebelthau, die Reorganisation der Hauptssaatskasse, über. Wir haben diesen Antrag be­reits in Nummer 8. dieser Blätter ausführlich mitgetheilt und bemerken, deshalb hier nur noch, daß nach einigen Erörte­rungen zwischen dem Hrn. Landtagskommissar und den HH. Nebelthau, Lederer und Henkel, der Antrag der Staalsregl'erung zur Berücksichtigung mitgetheilt und um Vorlage eines deshalbigen Gesetzes ersucht ward. Hinsicht­lich des Berichts über mehrere Gesuche, um Berichtigung rückständiger Fuldaischer Administrationskosten, welcher von Hrn. v. Trott erstattet, ward beschlossen, die Staatsregie­rung um Auskunft zu ersuchen, wie weit diese Angelegen­heit gediehen sei. — Man ging zur Berathung der In­struktion für den bleibenden landständischen Ausschuß über. Und — man denke, es war diesmal kein Scheffer da, der gegen dieselbe Protestation einlegte und sie für unwirksam erklärte! Wie sich die Zei­ten doch ändern können! —

Hr. Neb elthau berichtete Namens des Rechtspflege- Ausschusses über die Mittheilung der Staatsregierung zur Einholung der Ansicht der Stände, die Einfüh-- rung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsver­fahrens betreffend. Der Antrag des Ausschusses geht da­hin, daß eine Vertagung der Zusagen vom 7. und 11. März unthunlich sei und auf ein allgemeines deutsches Ge­setzbuch nicht zu warten stehe, und die Umgestaltung des Gerichtsverfahrens sofort vorzunehmen und hierzu die Ver­fassung des Gerichtsverfahrens in der westphälischen Pe­riode zu benutzen sei und eine Kommission deshalb nieder­gesetzt werde, welche die Sache sofort berathe und hierzu, außer Mitgliedern der Stände, noch vorhandene Rechtsge­lehrte aus der westphälischen Zeit herangezogen werden. — Hr. Lederer begründete einen Antrag wegen Stellung von einigen Staatsdienern des vorigen Systems zur Dis-

poniblität und die Beschaffung der Fonds dafür; — finden sich geeignete Stellen, oder läßt sich Besserung derselben annehmen, so können sie wieder verwendet werden; — es sollen hierdurch nur die mißliebigen, sich unmöglich gemacht ha­benden Personen entfernt werden, ohne daß man Dienst­leistungen von ihnen verlangt. — Der Antrag fand Un­terstützung an den HH. Reischauer, Henkel, Thon; v. Baum­bach II. wollte eine Eröffnung der Staatsregierung erst abgewartet wissen der Zweck, daß die Sache zur Sprache gebracht sei, sei damit schon erreicht und es ließen sich schon weitere Mittel finden , namentlich Versetzungen rc. Der An­trag des Hrn. Lederer ward sofort angenommen. — Bravo!! —

Bericht des Budget-Ausschusses über die Pro­position ho her Staatsregierun g, fürdieKosten der sogenannten mobilen Ko lonnen, undfürdie Mobilmachung der Truppen überhaupt einen außerordentlichen Kredit von 250,000 Thlrn.

zu eröffnen.

Hohe Ständeversammlung!

Am 19. v. M. machte die Kurfürstliche Landtagskom» Mission im Namen des Kriegsministeriums und mit Bezug­nahme auf einen Bundesbeschluß, wonach das Kontingent der Kurhessischen Truppen in der Stärke von 1 Procent der Bevölkerung auf den Kriegsfuß gestellt, möglichst kon- zentrirt und an der südlichen Grenze des Kurstaates auf­gestellt werden sollte, der hohen Ständeversammlung die Eröffnung, »daß zur Ausführung jenes Bundesbeschlusses »sowohl, als zur Bestreitung derjenigen Kosten, welche »durch die Einziehung der beurlaubten Mannschaft und Ent- »sendung von mobilen Kolonnen zur Wiederherstellung der »gestörten Ordnung im Lande, beziehungsweise zur Auf- »rechthaltung derselben veranlaßt worden, und wofür im »laufenden Militär-Etat keine Mittel vorhanden sind, das »Kriegsministerium sich genöthigt sehe, hohe Ständever- »sammlung um Bewilligung eines extra-ordinären Kredits, »dessen Betrag jedoch selbst nicht annäherungsweise ange- »geben werden könne, weil nicht nur davon, ob die Ereig- »nisse cs nothwendig machen, daß das Armeekorps ganz »oder nur theilweise auf den Kriegsfuß gesetzt werde, fon* »bern auch von der Dauer der nothwendig werdenden feld- »mäßigen Verpflegung der Truppen abhängig bleiben dürfte, »auf demnächstige Berechnung zu eröffnen.«

Der Budgetausschuß, welchem die Mittheilung über­wiesen ward, wollte seinen Bericht schon in der vorigen Sitzung erstatten, als eine weitere Eröffnung des Kriegs­ministeriums, vom 27. v. M. datirt, durch die Kurfürstliche Landlagskommission eintraf. Im Kopf des Beschlusses wird erwähnt, daß die Infanterie vom 2. März (l. I.) an zur vollen Aktivstärke eingezogen war, und daß (neuer­dings) ein mobiles Korps entsendet ist, welches aus 64 Bataillonen Infanterie, 6 Eskadrons Kavallerie und 2 Batterien Artillerie nebst einer Pionier-Abtheilung besteht. Der Beschluß selbst aber lautet: »Nachdem es möglich ge- »worden ist, eine ohngefähre Berechnung dieser, durch die »außergewöhnlichen Zeitereignisse herbeigeführten, im ordi- »nâ'ren Militär-Etat nicht vorgesehenen Kosten, zu entwer- »fen, wird das darüber aufgestellte Hauptverzeichniß der »Landlagskommission nachträglich zu dem Beschlusse vom