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den Zionswächter oder die Schwestern vom unbefleckten Herzen Mariä sich zu interessiren und den dermaügen Bestrebungen der freien Presse die Traktätlein und Schatz- kâ'stlein entgegen zu stellen. Die Unversetzbarkeit dieser höchsten Richterstellen ohne ihre Einwilligung darf unter keiner Bedingung vorher ausgesprochen werden, ehe die Möglichkeit einer Purisication feststeht.
Da nach oer von diesen Herren selbst immer vertheidigten Ansicht sich ein Staatsdiener eine jede anderweitige Verwendung im Staatsdienste, wenn ihm nur Rang und Gehalt belassen wird, gefallen lassen muß, so kann im Fall der Noth leicht Aushülfe geschafft werden, wozu sich wohl Gelegenheit im Baufach oder bei der Mobilmachung des Bundeskontigents, im Trainpark, als Aufsichtspersonal oder im Verwattungsfach desselben, darbietet; der entsprechende Rang findet sich wohl. — Wir erklären, daß uns vorzugsweise nur einige Personalien bei Abfassung dieser Meinungsäußerung vorschwebten, und daß auch Manner in unserm höchsten Gerichtshof sitzen, vor denen wir ohne Weiteres, wenn es nicht kürzlich abgeschafft worden wäre— den Hut abnehmen würden. —
LandtagSangelegenheiten.
Antrag des Abgeordneten König.
Hohe Ständeversammlung!
Ich habe den Antrag des Hrn. Henkel mitunterzeichnet, bin aber — wie mit andern Nebenaußerungen — mit der darin ausgesprochenen Ansicht, daß wenn nur die geforderten Gesetze gegeben waren, die beklagenswerihe Unruhe im Lande sich von selbst legen würde, nicht einverstanden. Denn diese Unruhen rühren nicht von Menschen her, die nach Gesetzen verlangen und sie vielleicht heraus- tumultuircn möchten, sondern von solchen, die sich eben bei Gesetzlosigkeit wohl fühlen und den gesetzlosen Boden mit jedem gelingenden Schritt breiter treten. Da diese Ansicht auch dem von Hrn. Landtagskommissar verkündigten Wunsch eines Beistandes der Stände gegen jene Unruhen widerspricht: so sei mir erlaubt, jetzt gleich einen Antrag zu stellen, den ich mir schon vorgenommen hatte.
Wenn Mancher bisher der Ansicht war, daß die hohe Staatsregierung im Vorschreiten gegen die Aufstände im Land etwas zu bedenklich erscheine, so liegt das vielleicht darin, daß man diesen Unruhen zu viel von jener Macht zutrauen dürfte, die sich bei den politischen Bewegungen im Monat März so unwiderstehlich für die ohnmächtigen deutschen Regierungen erwiesen hat. Allein, ich Tinte einen großen Unterschied zwischen jener Erhebung des Volkes und diesen Aufständen des Pöbels. Dort galt es altverkümmerte oder entzogene Rechte zurückzufordern, einen öffentlichen Zustand zu begründen, entsprechend der fortschreitenden Entwicklung der Zeit und unseren socialen wie nationalen Bedürfnissen. Hiermit war jeder Rechtliche, jeder Wohldenkende, jeder Edle im Volk einverstanden, und dieses begeisterte Einverständniß war cs eben, was jene Erhebung so unwiderstehlich machte. — Es liegt in der Natur der Sache und war nicht anders zu erwarten, als daß eine so tiefgreifende Bewegung auch den Bodensatz des Volkes aufregen mußte, wie ein hoher Gewittersturm den Staub der Straße aufwirbelt. Dies ist nun wirklich er
folgt. Wie früher die edelste Begeisterung, so sind jetzt die niedrigsten Leidenschaften im Spiel — Rachsucht gegen übermüthige Beamte und wucherische Juden, Habsucht gegen Wohlhabende, Zerstörungslust und jener Uebermuth dec Rohheit, der sich jenen Leidenschaften so lcichl zugeseUt. Diese Dämonen, meine Herren! können schrecklich, können entsetzlich sein, aber zu fürchten sind sie nicht auf die Dauer; denn sie finden keine Sympathien im eigentlichen Volk und schwinden wie Gespenster der Nacht, sobald nur das Gesetz sein ernstes Angesicht zeigt.
Und kies muß jetzt geschehen! die Regierung muß sich stark und entschlossen zeigen, Unrecht nicht langer zu bub den. Und Jeder, der eine Familie hat, der einer Familie angehört, der ein kleines Eigenthum besitzt, an einem wenn auch nur halb grünen Erwerbszweige festhält, der einigen Anspruch an die Bildung der Zeit, an die Hoffnung unserer Zukunft macht, wr^d sich b^ Regierung anschließen, es mit ihr halten. Und eben dadurch wird eine Regierung mächtig, daß sie die Kräfte des Volkes zu einem Zwecke zu erwecken und zu verbinden weiß, worin beide, Volk und Regierung, einig sind, — zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung, zum Schutze der Familien und der Güter des Lebens. Wohlan! fordern wir die Regierung auf, diesen Bund der Guten und Rechtlichen zu knüpfen, stark und entschlossen zu handeln!
Ich stelle den Antrag, der hohen Staatsregierung zu erklären:
»die Abgeordneten des Landes hätten mit lebhafter Mißbilligung die fortwährende Aufregung und gesetzlose Unordnung wahrgenommen, die im Lande immer mehr um sich greife; sie fordere hohe Staatsregierung auf, dieser Gesetzlosigkeit mit allem Nachdruck entgegen zu^treten, und indem die Stände dem Ministerium des Innern und deS Krieges volles Vertrauen in ihre Absichten und Mittel aussprächen, seien sie bereit, die Regierung zu diesem Zwecke mit allem Nachdruck zu unterstützen «
Meine Herren! Indem wir der Staatsregierung mit diesem Vertrauensvotum entgegen kommen, fürchtet wohl Keiner von uns der so oft besprochenen Reaktion eine Hand zu bieten. Ich, für meine Person, glaube wenigstens, daß bei der jetzigen Stimmung und Spannung in Deutschland eine Reaktion von oben viel weniger als von unten zu fürchten sei. Daher erscheint es auch sehr bekla- genswerth, daß in den Provinzialstädten eine übertriebene Besorgniß vor Reaktion oft genug zu manchen, nicht immer würdigen Aufregungen hinreißt. Ich verkenne nicht, daß Wachsamkeit einem freien Manne, zumal in Zeiten wie die jetzigen, wohl ansteht: aber es giebt auch eine Wachsamkeit der Ruhe, der würdigen Haltung und des Vertrauens,— des Vertrauens, wenn nicht einmal in die Regierungen, doch in die eigne bewaffnete Kraft und Ent« schloffcnheit. — Ich trage auf Abstimmung über meinen Antrag an. — (Einstimmig angenommen.)
Gesetz, die Aufhebung der Stationsgeld« Abgabe be treffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm L, Kurfürst und souveräner Landgraf rc. erlassen nach Anhörung Unseres Gesammt Staatsministeriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände nachfolgendes Gesetz:
D Die nach §. 4 der Extrapost-Ordnung vom 14. Okto«