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Tages-Chronik.

Wien, 12 April. In der vorgestrigen Sitzung der Landstände haben diese die sogenannte Gilde aufgehoben. Somit kann jeder Nichtadelige Güter anerben und erhält die Landtafelfähigkeit. Auch sind damit alle Gildegebühren an die Stände abgeschafft, — So eben erläßt die Gene­ral-Artillerie-Direktion die Anordnung, daß auf's Schleu­nigste 200 Mann Artillerie nach Ulm und 200 Mann Ar­tillerie nach Rastatt in Marsch gesetzt werden.

Breslau. — Die Nachricht von der entdeckteir Mili­tärverschwörung unter der russischen Garnison in Warschau bestätigt sich. Eine Menge Offiziere, zum Theil aus der Citadelle, sind in Folge dessen verhaftet worden.

Karlsruhe, 16. April, Nachts 10 Uhr. Der kommandirende würtembergische General v. Miller ist mit den Truppen in Donaueschingen eingerückt Er forderte vorerst noch die Aufrührer auf, sich zu unterwerfen; Struve forderte Bedenkzeit; der General erklärte, daß er mit Re­bellen nicht unterhandle, und rückte mit den Truppen vor. Struve hatte sich mit seiner Schaar geflüchtet. Der Bür­germeister von Donaueschingen wurde arretirt. Decker war mit seiner bewaffneten Schaar, sie soll auf 800 sich be­laufen , nach Pfohren, auf der Straße nach Engen, mar- schirt und hofft auf einer Volkversammlung in Stühlingen noch Anhänger zu gewinnen. Hecker spricht aus, daß er Präsident der provisorischen Regierung sei; den Postmeister von Stockach zwang er zur Herausgabe der Briefe. Die baierischen Truppen sind eingerückt und wurden in Möß- kirch mit Jubel empfangen.

Heidelberg. Aus einem Kammerberichte über die gestrige Sitzung (17. April), der uns eben erst zukommt, entlehnen wir nur kurz die Ergebnisse. Im Eingang gab Staatsrath Bekk noch genauere Erklärungen über die Vor­fälle im Seekreis, erklärte aber, daß die Regierung nicht nöthig habe, von der Kammer die Erlaubniß zur Verhaf­tung Heckers einzuholen, da nach den jetzt vorliegen­den Beweisen und der Art des Auftretens Heckers die­ser in frischer That des Verbrechens begriffen und so der Ausnahmsfall des §. 49 der Verfassungs-Urkunde vor- . Handen sei, wozu die Ermächtigung der Kammer nicht nothwendig wäre. Hierauf stellte Soiron den Antrag, daß die Kammer einen Schritt thun müsse, um Deutsch­land gegenüber den festen Willen, den Aufruhr zu unter­drücken, klar auszusprechen, und zu Protokoll den Willen eines kräftigen Zusammenwirkens mit der Regierung ebenso wie die Mahnung an die verirrten Bürger und die Auf­forderung an die Gutgesinnten energisch an den Tag zu legen. Er erklärte, daß sich einige Freunde vereinigt hätten, den Entwurf einer solchen Erklärung, die zugleich als Prok­lamation an das Volk dienen könnte, zu verfertigen. Nach­dem er den Entwurf vorgelesen hatte, ließ der Präsident namentlich abstimmen und alle Mitglieder stimmten bei.

Der Beschluß lautet: Die Kammer beschließt, auf den Grund des Vortrags des Präsidenten des Ministeriums des Innern über die neuesten aufrührerischen Bewegungen im Seekreise einstimmig zu Protokoll zu erklären und ihren Beschluß ungesäumt durch die Presse zu veröffentlichen:

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„Mit tiefem Schmerz hat die Kammer vernommen, daß eine irregeführte Anzahl unserer Mitbürger im Seekieise und in einem Theile des Oberrheinkreises die von ihnen erstrebte Freiheit auf dem Wege des Aufruhrs zu gewinnen sucht. Sie hält sich für verpflichtet, alle badischen Bürger von der Theilnahme an diesem verbrecherischen Unternehmen ab­zumahnen und sie aufzufordern, demselben, so viel sie ver­mögen, Widerstand zu leisten. Sie müssen bei einiger Ueber- legung es einsehen, daß burch jenes Unternehmen alle Errun­genschaften der gegenwärtigen großen Bewegung in unserem Vaterlande wieder auf das Spiel gesetzt, der Reaktion die Thore geöffnet und dem Auslande gegenüber unser gesamm- tes deutsches Vaterland, geschwächt und in sich selbst zer­rissen , preisgegeben wird. Jeder wirkliche Vaterlandsfreund hat jetzt die große Pflicht, den Beschlüssen der in wenigen Wochen zusammenkommenden deutschen Nationalversammlung sich zu unterwerfen und seine eigenen Wünsche und Ansichten zum Opfer zu bringen, um nicht durch innere Zwietracht das Vaterland in namenloses Unglück zu stürzen.

Diejenigen unserer Mitbürger aber, welche in trauriger Verblendung die Fahne des Aufruhrs aufgepflanzt haben, mögen erkennen, welche tiefe Wunde sie ihrem Vaterlande zu schlagen im Begriffe stehen, und von ihrem Vorhaben ablassen. Der ganze Ernst des Gesetzes wird Diejenigen treffen, welche mit frevelhafter Hand gewaltsam ihre Plane in das Leben führen wollen. Die Regierung wird in der kräftigen Handhabung der Gesetze eine unwiderstehliche Macht bewähren, weil sie, wie wir hier ausdrücklich versichern, von der ganzen Kammer darin unterstützt wird, und aufdie Zustim mung und Mitwirkung aller wohlgesinnten Bürger rechnen darf.

Kassel, den 19. April. — Heute Mittag machten die Sträflinge in dem Zuchthause an der Fulda einen Versuch sich zu befreien. Mit dem Rufe: »Es lebe die Freiheit! Hurrah! Freiheit!« begann die Emeute. Das Aufseher­personal ist gänzlich außer Stand, 238 meist der gröbsten Verbrecher, so bald die moralische Furcht weg ist, noch im Zaum und Zügel zu halten. Unverantwortlich ist es, daß ein solches Institut nicht besser bewacht ist und einen stän­digen Posten hat. Zum Glück war von Außen schleunige Hülfe da; durch das Geschrei und durch Zuruf eines Auf­sehers war die Sache verrathen. Sodann kommt ein zwei­ter Fehler in Betracht, daß die Civilkleider der Sträflinge im Hause selbst aufbewahrt werden, und diese wollten sie auch zuerst haben, weil sie sonst gleich kenntlich sind. Mi­litär, Bürgergarde, Freischaaren, Schutzwache zc, alles stürmte mit Eifer heran; es sielen einige Schüsse nur um die Sträflinge zu scheuchen, die besten Dienste leisteten Ba­jonett, Kolben und Säbel. Die Rädelsführer wurden ver­haftet und ans Gefangenhaus abgeliefert, auch die Kleider sind noch aus dem Hause entfernt. Die Untersuchung muß eine Korrespondenz nach Außen ergeben. —

Herr Redakteur! In einer Extra Beilage Ihres Blattes wird zur Subscription auf die „M emoiren eines Kastellans rc." von Friedrich Hahn, eingeladen. — Auf mehrere deshalb an mich gerichtete Anfragen ersuche ich Sie, zu veröffentlichen, daß ich weder der Verfasser die­ser Schrift bin, noch den Inhalt derselben kenne.

Friedrich Hahn, Obergerichtsanwalt.

Kassel. — Verantwortlicher Redacteur und Verleger: S. Hahndorf. — Druck der Estienne'schen Buchdruckerei-