Einzelbild herunterladen
 

67

eine Entschädigung zugestanden zu haben; dieses waren materielle Vortheile für den Landmann, während die Jagd ein bevorzugtes Vergnügen Einzelner ist.

Der Grund dieses Aufsatzes liegt nicht in der Ansicht eines Einzelnen, sondern in der allgemein ausgesprochenen Erwartung der Grundbesitzer Hessens, die bisher vergeblich bei der Regierung und dem Landtag beklagte und als drückende Last dargestellte Bevorzugung der Jagd beseitigt zu sehen.

Landtagsangelegenheiten.

Sitzung am 19. April.

Nach Vorlesung des Protokolls und des Eingabenregi­sters setzte der Hr. Präsident die Ständeversammlung von den angekündigten folgenden, selbstständigen Anträgen in Kenntniß: 1) des Hrn. Pfeiffer, die Abänderung des §. 14 des Staatsdienstgesetzes und 2) des Hrn. Kau fho lz, das Pflastergeld betreffend. Der Hr. Landlagskommissar Duysing machte folgende Mittheilungen: 1) daß der Major v. Cochenhausen vom Generalstab nach Kopenhagen geschickt worden, um Se. Hochfürstl. Durchlaucht den Land­grafen Wilhelm, sowie dessen Sohn, den Prinzen Friedrich, dringend zu bewegen, Dänemark sofort zu verlassen; 2) baß der kurhessische Bundestagsgesandte auf den Wunsch der Stände nach allerhöchster Verfügung dahin instruirt wor­den, daß der deutsche Bund die eifrigste Mitwirkung für die Schlkswig-Holstein'sche Angelegenheit eintreten lasse; 3) daß durch Bundesbeschluß die 2. Division des 9. Armee­korps mobil gemacht und zur weiteren Verfügung an der südlichen Grenze aufgestellt werden solle. Hierdurch, sowie durch die bisher nothwendig gewesenen mobilen Kolonnen seien Kosten entstanden, deren Höhe sich freilich dermalen noch nicht bemessen ließe. Da nun hierfür im Kriegs-Etat nichts vorhergesehen, so beantrage das Ministerium einen Kre­dit im außerordentlichen Etat; 4) daß im Wahlbezirk der Städte des Schwalmstroms für den Prof. Dr. Jordan eine andere Wahl angeordnet sey ; 5) Mittheilung hinsichtlich der Untersuchung der in der Nacht vom 9. auf 10. statt­gehabten Vorfälle. Die Untersuchung sei vom Landgericht eingeleitet, auch auf den Grund des §. 114 Absch. 3 der Verf. Urk. ein Mitglied eines anderen Gerichts zur Be­schleunigung der Sache beauftragt worden; arich seien bereits am 15. mehrere der Hauptschuld Verdächtige inhaftirt und zur Sicherung der weiteren Untersuchung das Nöthige eingeleitet worden. Namens des Eingaben-Ausschusses be­richteten die HH. v. Riedesel, Thon, S unkel und Lederer über mehrere Eingaben.

Hr. Henkel berichtete sodann Namens des Desiderien- Ausschusses über die Angelegenheit der Rotenburger Quart mit dem Antrag, daß die Verordnung vom 20. Juli 1838 sofort aufgehoben und die Revenuen aus diesem heimgefal­lenen Landestheil sofort der Staatskasse überwiesen werden. Der Druck des Berichts nebst der Denkschrift, die früher der Bundesversammlung überreicht worden, wurde beschlossen.

Eben so ward ein anderer Bericht desselben Ausschusses, mehrere Desiderien betreffend, dem Druck zu übergeben be­schlossen. Hr. Ziegler berichtete Namens des Budget- Ausschusses, die Abhörung der Landeskreditkassen-Rechnungen aus dem Jahre 1844 betreffend. Der Ausschuß fand nichts

zu erinnern. Hr. Henkel setzte die Versammlung von dem Stand der Berathung über das vorgelegte Gesetz, den Wildschaden betr., in Kenntniß dahin: daß noch heute der Bericht vertheilt würde. Hr. P fei ffer begründete den oben angekündigten Antrag, die Geheimnißkrämerei des Staatsdienerpersonals betreffend. Eben so begründete Hr. Kaufholz den oben angegebenen Antrag, wonach derselbe das Pflastergeld für die Stadt Salmünster reklamirt. Es ist uns wahrlich unbegreiflich, wie ein Deputirter im April 1848 einen solchen Gegenstand wieder zur Sprache bringen konnte. Es gehört hierzu ein Zopf, der wahrlich noch größer sein muß, als ein ganz gewöhnlicher. Wir erwarten von dem geehrten Herrn bald auch einen selbst­ständigen Antrag über die Herstellung anderer städtischer Privilegien des Mittelalters, als Gerichtszwang, Zunft- und Bannrecht, vor allem aber Wiedereinführung des Sperr­geldes und Judenzolles. Man beschloß, den Antrag nicht in Erwägung zu ziehen und das war gut! Die Sitzung ward geschloffen.

Allgemeine Lehrerversammlung.

Nur Einigkeit gibt Kraft! Nur gemeinsames Streben Aller oder Vieler für denselben Zweck sichert den Erfolg. Diese Wahrheit wird durch die große Bewegung der Gegen­wart ins hellste Licht gestellt; sie wird gewiß auch von dem Lehrerstande lebhaft gefühlt. Aus dem ganzen Lande müs­sen wir uns vereinigen, um uns zu verständigen über die Schulfrage, über das, was im Angesichte einer neuen Zeit der Schule und uns noth thut. Darum werden die Lehrer Kurhessens zu einer Versammlung auf

Freitag, den 28. April

nach Kassel freundlichst eingeladen, um die Gegenstände, welche in der von einer früher hier abgehaltenen Lehrerver­sammlung beschlossenen Adresse, die ihren ungestörten Fortgang hat, mehr im Allgemeinen berührt wurden, weiter und im Einzelnen zu verfolgen, und auch noch andere Lebensfragen für Schule und Lehrerstand in Berathung zu nehmen. Namentlich wird beabsichtigt, zur Sprache zu bringen: eine gegliederte Vereinigung aller Lehrer des Landes, damit ein fortgesetztes gemeinsames Wirken für das eine große Ziel gesichert wird; die Beschaffung eines Organes in der Presse für die Angelegenheiten der Schule und des Lehrerstandes; die Frage von der Trennung der Schule von der Kirche, die Schulverwaltung, Schulaufsicht, Lehrerbil­dung, die Lehrergehalte rc.

Die Versammlung wird an dem genannten Tage, genau 9 Uhr Vormittags beginnen. Eintrittskarten, die auch über die Art der Versammlung Nachweisung geben, können am Tage vorher von 2 bis 5 Uhr Nachmittags und am Tage der Versammlung bis halb 9 Uhr Vormittags bei Herrn C. Wagner, wohnhaft in der Nähe des Real-Schulgebäu­des, Poststraße Nr. 991, oder auch bei andern hiesigen Lehrern in Empfang genommen werden.

Für diejenigen Theilnehmer, welche es wünschen, wer­den nach Kräften Privatwohnungen bereit gehalten werden.

Mögen Kurhessens Lehrer dieser Einladung recht zahl­reich folgen, die sehr entfernt wohnenden wenigstens durch Abgeordnete!

Im Namen und Auftrag der Lehrer Kassels:

Dr. H. Gräfe.