Die freie Presse.
Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.
91= HA. Sonnabend, den 8. April ^8^8.
Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich 1 Thlr. 15 Sgr. — Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern des Jn- und Auslandes. — Bekanntmachungen die Zeile 1 Sgr.
Einem Jeden das Seine.
(Schluß. )
Zur Hebung und Läuterung des sittlichen und selbstständigen Bewußtseins des Beamtenstandes ist weiter nothwendig, daß dem sogen. Subalternbeainten endlich diejenige Stellung in der Staats- und Volkswelt gesetzlich eingeräumt wird, welche er seiner bedeutungsvollen Berufsund Menschenpflicht wegen unumgänglich einnehmen muß; vor allem bedarf er einer freieren, einer unabhängigeren Stellung, wie es seither nicht der Fall gewesen. Ist nicht der sogen. Unter- und Hülssbeamte fast zu einem bloßen Werkzeug in den Händen der sogen. Oberen herabgesunken? Wem verdanken wir den theuern Beweis, daß sich die Ideen eines re. Scheffer und Anderer Seinesgleichen * praktisch auch ausfuhren lassen? Haben wir nicht recht gute Gesetze gehabt? Besitzen wir sie nicht noch zur Stunde? Wir hatten eine Verfassung, wir hatten ein Ablösungsgesetz, wir hatten eine Landeskreditkasse, wir hatten Verheißungen mancherlei Art; aber wie ist die Mehrzahl dieser Landesordnungen von der Mehrzahl der Beamten während einer langen Reihe von Jahren interpretirt, wie sind jene Verheißungen alle erfüllt worden? Selbst die Stände des Landes konnten diesem Drucke, diesen steten Anfechtungen kaum noch widerstehen. Also! nicht darin suchen und finden wir des Landes Heil und Wohlfahrt, daß wir gute Geletze haben, daß wir im Besitze von guten Staatseinrichtungen sind, sondern wir hoffen, daß der Beamtenstaat durchgreifend umgestaltet, so sittlich geläutert und gestimmt werden muß, daß er bei allen Gesetzen stets des Volkes Beste, selbst beim Drucke von Oben nur den Volkswohlstand geistig und materiell vor Augen hat und geradezu durchführt. — Soll daher nunmehr eine radikale Heilung der Staatsgebrechen, sollen den wohlbegründeten und theuer erworbenen Klagen des Volks über die Korruption der Beamten jetzt völlig abgeholfen, dem Lande eine Zukunft, treu und rein, verheißen werden, dann ist es nöthig, daß der Beamtenstaat durch und durch refor- mirt werden muß. — Wir erklären unverholen, daß die Mehrzahl der Freunde des Landes sich zu sehr auf das Feld der Politik geworfen, und von da aus, von Frankfurt aus das Heil hauptsächlich leuchten sieht. Gebt die freisinnigsten Institutionen, gebt die trefflichsten Gesetze und Ordnungen, wählt einen Kaiser und ein Reich, und —
ihr habt keine treuen Siener eurer Satzungen, keine Bürgen genug, so ist es um kein Haar besser als sonst. Reinigt das Haus erst von all' dem inneren Schmutz und Unheil, ehe dasselbe einen neuen Anstrich bekommt. Bis diesen Augenblick habt ihr nur um die Krone herum gereinigt und das dürre, das faule Holz von da entfernt; sollte es jedoch nicht wichtiger für die Zukunft sein, wenn die dürren und faulen Zweige am Unterholze, wenn die faulen Flecken am Stamme, der die Krone tragen soll, die Schmarotzer und sonstiges Rankengewâ'chse , welche den von oben fallenden Schmutz mit offenen Armen empfingen, damit den Stamm, die Wurzel sogar besudelten, wenn alles das sofort unschädlich gemacht würde. Das befleckte Holz, welches die Krone weggeworfen, kann weder von den untern, gesunden Zweigen, noch am Stamme, noch an der Wurzel mehr verwendet werden, es falle weit vom Baume ab, für immer unschädlich, — Zu dem Behufe wäre nöthig:
I) Entlassung und Pensionirung aller der Beamten, welche an den Umtrieben der Demoralisation der Unterbeamten Theil genommen oder denselben nicht fremd geblieben; wenn auch die Staatskasse Jahre hindurch eine neue Last zu tragen hätte: es ist besser, Geld und Gut, als das Theuerste, das Heiligste der Menschen, den Glauben an die Redlichkeit seiner Beamten für alle Zeiten zu verlieren. Ein Staatsbeamter, der das Vertrauen des Volks durchaus nicht besitzt, kann nur durch Enthebung aus dem Staatsdienst-Verbände seine gefährliche Wirksamkeit verlieren, die Versetzung genügt nicht, überall wird das Ungethüm, das kaum besiegte, von neuem Unheil anfachen; der Stachel des Verderbnisses ist bei diesen zu tief eingedrungen. Man ertheile zur Noth eine gesetzliche Bestimmung darüber, daß alle diese Verderben bringende Beamten von nun an und bis auf 10 Jahre auf halben Gehalt und außer Funktion gefetzt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums würde durch eine landständische Kommission über deren fernere Verwendung im Staatsdienste zu entscheiden sein; sodann
2) Einsetzung einer, theils aus landstâ'ndiMen , theils aus Regierungs-Mitgliedern zusammengesetzten MMmssion, welche das staatsdienstliche und gesetzliche Verhalten aller Behörden einer jeden Provinz an Ort und Stelle perio- denweise zu prüfen, alle Beschwerden der Unterthanen, nach vorgängiger Aufforderung hierzu, mündlich entgegen« zunehmen und öffentlich ■ von dem Resultate ihrer Unter-