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Landtagsangelegen heiten.

Die von der der maligen Staatsregierung den Ständen vorgelegten Gesetzentwürfe sind:

1. Gesetz, betreffend die Gewährung vollständiger Am­nestie rücksichtlich aller bis hierhin vorgekommenen, auf Verletzung der Verfassung oder deren Umsturz gerichteten Unternehmungen.

Nach der ständischen Abänderung lautend:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der Iste, Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen rc. rc.

erlassen nach Anhörung Unseres Gesammt - Staatsmini­steriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände zur Herbeiführung einer vollständigen Amnestie für alle seit dem Jahre 1830 bis hierhin begangenen politischen Vergehen nachfolgendes Gesetz:

Wegen aller bis zum heutigen Tage von Unseren Unter­thanen begangenen Verbrechen, welche in einer Verletzung der Verfassung oder einer auf deren Umsturz gerichteten Unternehmung bestehen, soll vollständige Amnestie eintreten^ dergestalt, daß nicht allein die von Unseren Gerichten be­reits erkannten Strafen, soweit sie nicht schon verbisset sind, unvollzogen bleiben, sondern auch von einer Fort­setzung der anhängigen Untersuchungen und von der Ein­leitung neuer Untersuchungen gänzlich abgestanden wird.

Die bereits zur Strafe verurtheilten oder nicht völlig frcigesprochcnen Personen treten wieder in den Genuß der ihnen in Folge der gedachten Vergehung entzogenen bür­gerlichen und politischen Rechte.

Unsere Behörden und Alle, die es angehet, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich rc.

II. Gesetz, die Ermäßigung der Gewerbsteuer betreffend.

Wirre. erlassen in Betreff der Besteuerung der Gewerbe auf den Antrag unseres Gesammt-Staatsministeriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände nachstehendes Gesetz:

§• 1. Der im §. 11 des Gewerbsteuer - Gesetzes vom 21sten Juli 1840 bestimmte Steuersatz für den als Meister oder sonst für eigne Rechnung arbeitenden Handwerker wird

1) in der ersten Abtheilung auf 4 Silbergroschen,

2) - - zweiten — - 3 —

3) - - dritten — - 2 —

4) - - vierten — - 14 — ermäßigt.

§, 2. Die Fuhrleute, Lohnkutscher und Pferdeverleiher, welche drei Pferde und darunter halten, zahlen von jedem Pferde anderthalb Silbergroschen. Von jedem weiteren Pferde entrichten sie zwei Silbergroschen.

Ackerbautreibende, welche ihre Pferde regelmäßig zu Lohnfuhren oder Vorspann gebrauchen, zahlen ein Viertel bis zur Hälfte obiger Sätze.

§. 3. Höcker, Korbmacher, Siebmacher, Schäfer und andere Hirten, sowie sonstige dergleichen geringe Gewerb- treibende, ferner Taglöhner, Aufwärter und Handwerks­gesellen, Bedienten und Arbeiter, Näherinnen, Wäscherinnen und Büglerinnen, desgleichen die Leinweber, welche weder buntes Leinen noch Bildzeug oder Damast verfertigen , sind von der Gewerbsteuer frei.

§. 4. Auch die im §. 38 des Gewerbsteuer-Gesetzes genannten Hausirer sollen von der Gewerbsteuer befreit sein.

§ . 5. Unser Finanz - Ministerium wird ermächtigt, die Gewerbsteuer für einzelne Gewerbe eines Ortes oder einer Gegend, welche unter besonders schwierigen Verhältniffen leiden, zeitweise zu ermäßigen oder gänzlich zu erlassen.

§ . 6. Dieses Gesetz tritt mit dem Isten Juli d. J. in Kraft, doch soll die Steuer von den in den §. §. 3 und 4 genannten Gewerbetreibenden sofort nicht weiter erhoben, und sollen die sich ergebenden Rückstände von solchen nie­dergeschlagen werden. Urkundlich rc.

Tages-Chronik.

* * Frankfurt, 31. März. — Schon vorgestern Abend war eine sogenannte Vorversammlung, bei der es jedoch an aller Leitung fehlte und wobei auch das ganze Pub­licum zugelassen ward, so daß sich solches mit den Depu- tirten vermengte. Es wurden wilde Reden gehalten, wobei die Republik manche Fürsprecher und manche Gegner erhielt. Fanatisch, aber nicht gründlich sprach v. Stuve für die Republik, begeistert und mit großem Rednertalent für dieselbe Hecker. Gestern Abend war eine ähnliche Ver­sammlung. Von Struve sprach wieder für die Republik, ebenso Hecker, sie konnten aber keine praktischen Mittel angeben, wie geholfen werden könnte. Sehr viele zum Theil sehr gute Reden waren dagegen, welche offenbar die Ma­jorität für sich hatten. Heute nun wird erst eine eigentliche Deputirtenversammlung stattsinden. Uebrigens ist die ganze Stadt, so zu sagen, nur eine dreifarbige Fahne und alles ist mit grünen Bäumen und Guirlanden geschmückt und wird zu glänzender Illumination vorgerichtet. —

Wübek, — Nachdem es in den deutschen Gauen,in Preu­ßen, Oestreich, Bayern, Hessen u. s. w. den Anschein gewinnt, daß alle Zerwürfnisse sich auf eine befriedigende Art lösen werden, beginnt es in unserm Norden sich zu einem fürch­terlichen Gewitter zusammenzuziehen. Die Bestrebungen Dänemarks, Schleswig mit sich zu vereinigen, sind be­kannt; die ultra-dänische Partei hat jetzt die Oberhand in Kopenhagen und die frühern Minister gezwungen, abzu­danken. Da in Folge dessen der König nicht mehr frei ist, und der Regierungs-Beamte in Schleswig erklärt hat, nicht länger seinen Posten bekleiden zu können, hat sich eine provisorische Regierung Namens des Königs ge­bildet, um für ihn zu regieren. Eine Deputation Schles­wig-Holsteiner die nach Kopenhagen gewesen ist, hat den Bescheid erhalten, daß der König Holstein, als dem deut­schen Bunde angehörend, als selbstständig anerkenne, da­gegen Schleswig mit Dänemark zu verbinden alle Macht anwenden werde; eine offenbare Kriegserklärung. Die Be­waffnung in Schleswig-Hoistcin wird eifrig betrieben. Die dort angestkllten dänischen Beamten haben sich in den letzten Tagen aus dem Lande zurückgezogen, und befinden sich zum größten Theile in unseren Mauern. Es soll bereits auf unserer Rehde ein dänisches Kriegs - Dampfschiff angckom- mcn sein, um diese Emigranten aufzunehmen. Da auch die oben erwähnte Deputation nur mit genauer Noth mit heiler Haut aus Kopenhagen wieder fortgekommen, so zweifelt an dem offenbaren, baldigst bevorstehenden Kriege mit Dänemark Niemand, aber eben so gewiß rech­net man auf einen Sieg der Schleswig-Holsteiner.

Ein anderes Faktum ist, daß das hier Winterlager