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beamte erleidet dieses Gesetz keine Anwendung. « — Hr. Schwarzenberg: Ich habe auf allen frühern Landtagen für alle Ministeranklagen gestimmt, weil ich sie für nothwendig und pflichtmäßig hielt. Wenn aber Amnestie erlassen worden, so muß sie auch vollständig, allgemein sein. Den Ausbrüchen der wilden Leidenschaften wird so Einhalt gethan und solche verhindert. Eine theilweife Amnestie ist eine unvollständige. Was aber die Verschleuderung des L-taatsvermögens anbelangt, wo Hr. Weinzierl darauf hindeutete, so ist das etwas anderes, und muß Entschädigung geleistet werden; es ist das kein politisches Vergehen. Was den Antrag des Hrn. Eissengarthen anbelangt, so bin ich ganz seiner Ansicht, nur glaube ich nicht, daß er in dieses Gesetz gehört. — Hr. Landtagskommissar Wippermann: Was die Ansichten über die Angelegenheit des Dr. Hach anbelangt, so hat allerdings das Gesetz Anwendung auf ihn. Was seine Wiederanstellung bisher anbelangte, so hing die von dem Urtheil ab; außerdem liegt es dermalen ganz im Ermessen der Unversität, sich zu'äußern. Was den Antrag des Hrn. Eissengarthen anbelangt, so müßte der, wenn er in Erwägung gezogen werden sollte, dem Ausschuß zurückgegeben werden. Was die Eivilansprüche, die an Personen etwa zu machen sind, betrifft, so gehören die nicht hierher. - Hr. N e b e l r h a u: Durch dieses Gesetz sollen nur die Hindernisse beseitigt werden, welche einer Amnestie durch den §. 126 der Verfassungsurkunde entgegenstehen, deshalb hat das von Hrn. Eissengarthen Beantragte keine Anwendung. — Hr. L e d e r e r: Ich muß mich gegen den Antrag des Hrn. Krauß erklären; ich will Amnestie nach Unten und nach Oben. Was nicht politischer Natur ist, das gehört nicht hierher. Die Verschleuderung des Staatsvermögens ist ein gemeines Verbrechen, und was den Dr. Hach anbelangt, so halte ich mich nunmehr vollständig beruhigt. — Hr. Henkel: Der Antrag des Hrn. Eissengarthen wird das ganze Gesetz nur verzögern. Die von ihm angeregte Frage ist keine Verfassungsverletzung, sondern ein Disciplinarvergehen, das der Landesherr ohne ein solches Gesetz begnadigen kann. Es wird sich darum handeln, die Sachen zu detail- liren, um zu beurtheilen, ob eine Verfassungsverletzung hier vorliegt. So ging neulich die Sage, daß auch ein Offizier sich in einem solchen Sinne geäußert; aber das ist keine Verfassungsverletzung, sondern nur ein Disciplinarvergehen, wo dem Landesberrn die Begnadigung zusteht. Ich würde demnach wünschen, daß Hr. Eissengarthen seinen Antrag hier fallen lasse und als selbstständigen vorbringe. — Hr. Eissengarthen: Die Sache fällt unter die Zahl der Vorkommnisse bei politischen Aufregungen, die sich auch auf den Umsturz der Verfassung beziehen können, wo dann die Angelegenheit das Ansehen erhält, als ob das Militair gemeinschaftliche Sache mit dem Volke gemacht habe, und da dasselbe unter den harten Kriegsgesetzen steht, so hat dies mich bewogen, einen solchen Antrag zu stellen, und stelle ihn der Ständeversammlung anheim. — Hr. Thon: Ist das Vergehen politisch, so ist es begnadigt schon durch die Verkündigung vom 11. d. M. Seitdem gibts kein politisches Vergehen mehr — Hr. Henkel: Es müßte nothwendig hier eine Interpretation eintreten — Hr. Landtagskommissar Wippermann: Ich möchte die hohe Versamm-
sammlung nur erinnern, daß Disziplinarvergehen nicht hierher gehören. Sind die Vergehen politisch, so pnb sie amnestirt, sind lie es nicht, so gehören sie nicht hierher und gehören allein zu der Zuständigkeit des Landesherrn. — Hr. Eissengarthen zog seinen Antrag zurück und behielt sich einen selbstständigen vor. - Hr. v. Trott JL: Er wolle seinen Dissens gegen den Antrag des Hrn. Krauß und Zustimmung zu dem des Hrn. Lederer erklären. Die Eivilansprüche bleiben doch stehen, und wegen des Lotterie-Anlehns, welches der vorige Minister abschloß, werden wohl alle Ansprüche realisirt werden, wenn der Ausichußantrag angenommen wird. — Hr. Henkel: Ich bin auch der Ansicht, daß Ci- vilanspruche hier nicht zur Sprache zu bringen sind, und daß die Worte »seit dem Jahre 1830« gestrichen werden, ist ganz gut; dadurch werden auch die alten Demagogen von 1817 — 18 mit eingeschlossen; die Demagogie ist überhaupt jetzt ganz allgemein. —>
-Der Antrag des Hrn. Krauß ward einstimmig verworfen, und das Gesetz nach den Ausschuß-Anträgen angenommen. Die Stände gingen sodann zur Berathung der Anträge der HH. Henkell und Knobel, die Revision der landständischen Geschäftsordnung betreffend, über. Hr. Nebelthau war Berichterstatter.
~ Tages-Chronik.
Es hält schwer, eine Uebersicht von den Tagesbegebenheiten zu liefern. Fast stündlich erlangen die Ereignisse ein anderes Ansehen. Es ist Alles im Werden. Die Hefen sind unter die Völker Europa's gekommen, unb nun gährt und braust es an allen Enden und Orten- Die Ereignisse drängen und überstürzen sich. Es geschieht Unglaubliches! Preußen hat die Provinz Posen frei erklärt, zur Begründung eines einigen polnischen Reichs. In diesen Worten liegt die Umgestaltung von ganz Europa. Posen bleibt unter preußischem Schutz bis das Ziel erreicht ist. 100,600 Mann Preußen rücken an die Grenze, um der Sache Nachdruck zu geben. Rußland bleibt hierdurch nicht mehr der Grenznachbar Deutschlands.
— Schleswig-Holstein hat sich von Dänemark losgesagt, und eine provisorische Regierung eingesetzt. Prinz Friedrich Sonderburg-Augustenburg steht mir an der Spitze. — Von der anderen Seite erwartet man stündlich einen Einfall aus Frankreich in das deutsche Gebiet. Herwegh hat sich an die Spitze der deutschen Arbeiter in Paris gestellt und will uns die Republik bringen. Die Sache hat einen Fehler: daß er nicht erst gefragt, ob wir sie haben wollen.—
Kassel — Hier sind wir vollständig mit Organisi- rung der Volksbewaffnung beschäftigt. Die älteren Leute, die nicht mehr Bürgergarde-pflichtig sind, werden eine Schutzwache, und Jüngere ein Freikorps bilden, was auch nach Außen verwendet werden kann. —
Bekanntmachungen.
7. Spiegel mit achten Goldrahmen billigst während der Messe Carlsstraße Nro. 218.
Kassel. — Verantwortlicher Redacteur und Verleger: S. Hahndorf. — Druck der Estienne'schen Buchdruckerei.