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Die freie Presse.

Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.

W^ K. Dienstag, den 21. März 18418.

Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich I Thlr. 15 Sgr. Man abonnirt bei allen tobl. Postämtern des Jn- und Auslandes. Bekanntmachungen die Zeile I Sgr.

Wach verstehen wir unter freiem Asso- ciationsrecht?

(Schluß).

Unsere bisherige Darstellung enthielt zugleich auch schon die wichtigsten Beweise für die Heilsamkeit freier Vereine Ueberhaupt gibt es drei Dinge in der Welt, durch welche die Kräfte unb Triebe der Menschen für Tüch­tiges und Großes gewonnen werden. Das sind: die Frei­heit, die freie Bereinigung, und die Frclide am Eigenen, d. h. am eigenen Werk und Besitz. Wollen wir diese drei Dinge erlangen, so müssen wir uns linumgänglich auch ihrer würdig zu machen unb selbst bei unsern Vereinen und. Volksversammlungen dahin zu trachten suchen, daß alle etwa möglichen Mißbräuche lind Verkehrtheiten beseitigt werden. In dieser Beziehung wollen wir von den Engländern und Noidamerikanern etwas lernen. Sobald eine Gesellschaft, eine Versamm­lung tc. gebildet und abgehalten werden soll, ist es das allererste, daß ein wohlthätiges Schlitzmittel für Erhaltung des öffentlichen Anstandes lind der Ordnung geschaffen wird. Dies große Geheimniß ist in den wenigen Worten enthalten , man schreitet zur Wahl eines Vorsitzen­den, Präsidenten und einer Comite aus den geachtetsten Bürgern der Anwesenden oder bei großen allgemeinen Ver­sammlungen der ganzen Gegend. Diesen Punkt halte Jeder fest und so wie irgend eine Frage zur Erörterung kommen soll, so wähle man sofort einen Präsidenten und eine oder mehrere Personen ju seinem Beistand und gewöhne sich hier an unbedingten Gehörsinn, und zum Aerger aller Pv- lizeimenschen, wird niemals bei noch so großen Vcrsamm- lungen irgend ein öffentlicher Skandal entstehen.

Eine weitere Frage die man uns entgegen halten könnte, wäre die, hat denn das Associatioüsrecht gar keine Gefahr? Und hier antworten wir unbedingt mit: Ja! Ja, manche Vereine können eine sehr schlimme Richtung annehmen, dem Ehrgeiz und dem Eigennutz einzelner Mitglieder zur Verletzung der Vereinsgenossen oder der übrigen Staats­gesellschaft dienstbar werden, und so wie für das Gute, so auch für das Böfe die Kraft stärken. Aber das ist's grade, was die Vereine gemein haben mit dem Guten, mit der Religion, mit der Fürsten-, mit der Regierungs­und mit der Polizeigewalt, mit der Sprache, mit dem Feuer, mit dem Wasser, mit dem Eisen, mit den Armen

mit den Beinen und dem freien Gebrauch dieser Dinge. Alles kann mißbraucht werden, gerade weil es gut ist. Aber will denn Jemand die Freiheit, wegen des etwaigen Mißbrauchs der Freiheit, aufgeben? Will etwa Jemand Feuer und Licht abgeschafft, ja gänzlich ausgerottet wissen, weil Mißbrauch damit getrieben werden kann? Gegen die­sen Mißbrauch bleibt auch der Staatsgewalt, das Ober- a u fsi ch t sre cht unb nöthigenfalls die Erlassung von Aus­nahmegesetzen, diese Ausnahmsgesetze gegen Vereine dürfen aber nur mit Zustimmung der Stände erlassen werden. Sind die Stände nicht vorhanden, so dürften sie nur unter Zustimmung des bleibenden landständischen Ausschusses Gültigkeit erlan­gen. Das ist wesentlich. Es ist dies um so nothwendiger gerade im lieben Deutschland, wo sich unsere Staats­männer so leicht noch nicht von der Idee lossagen können, gerade wegen des Mißbrauchs, den Einzelne mir der Frei­heit treiben, alle unschuldigen Bürger mit Freiheitsverlust zu bestrafen. Die Freiheit darf unter eigener Verantwort- lWeit der Minister in England nie länger als bis zur Zusammenkunft des Parlaments suspensirt werden, so daß diese Suspension nie länger, als die außerordentlichen Zeitverhältnisse ober Fälle cs erheischen, dauern kann.

Mit der Furcht vor dem Associationsrecht ergeht es den Regierungen wie mit der vor vielen andern Rechten, als der Oeffentlichkeit, den Geschwornengerichten, der Prcßf. eiheit rc.

Der künftige Minister der auswärtigen Augeèegenheiteu.

Ueber das neue Ministerium jetzt schon ein Urtheil fällen zu wollen, wird Niemanden einfallen, um so weniger, als bis jetzt noch nichts von seiner Thätigkeit vorliegt, was uns zu einem begründeten Urtheile , weder über die Tüch­tigkeit seiner Glieder als konstitutionelle Minister, noch über ihre Untrüglichkeit als solche, berechtigte. DaS einzige Fakt­um, was uns allein schon mit dem größten Vertrauen für die Minister erfüllen muß, ist, daß Wiv permann zum Mini- üerinlreferentcn und Landtagskommissar ernannt wurde. Je­denfalls glauben wir uns aber nicht zu irren, wenn wir die Vermuthung aussvrechen, daß die erwähnte Ernennung hauptsächlich oder vielleicht einzig den Bemühungen und der Energie des Hrn. Ministers (wir gebrauchen absichtlich dies Wort, da uns die subtile Rangknauserei in Betreff des Prädikats: ^Ministerialvorstand^«, wenn nicht