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Die freie Mre-fW

Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben.

M- Sonnabend, den 18. März 1848.

Der Preis dieses wöchentlich dreimal erscheinenden Blattes ist halbjährlich 1 Thlr. 15 Sgr. Man abonnirt bei allen lobt Postämtern des Jn- und Auslandes. Bekanntmachungen die Zeile 1 Sgr.

Was verstehen wir unter freiern Affo- ciationsrecht?

(Fortsetzung).

Es wird wohl jetzt noch wenig Menschen geben, die behaupten, die Völker seien nichts als willenlose Heerden zum Scheeren, als Futter und Werkzeuge für Kanonen, und der Staat ist eine Maschine, um sie zu dieser Be­stimmung abzurichten und zu verwenden. Der wahre freie Staat soll ein lebendiges Ganze sein, in welchem alle Bürger allein und in Vereinen aller Art mit dem Fürsten und den Ständen des Landes zu dem gemeinschaftlichen Gesammtzweck, zur höchsten patriotischen Entwickelung und Vervollkommnung ihrer materiellen und geistigen Kräfte und zur gemeinschaftlichen Erhaltung der Freiheit und Ordnung frei und wetteifernd zusammenwirken. Alle sollen sich untereinander unterstützen und besonders auch, so weit es die Erhaltung der gegenseitigen Rechte und Frei­heiten betrifft, sich in wechselseitiger vollkommener Achtung, im rechtlichen Gleichgewicht und in den gesetzlichen Schran­ken erhalten. Die höchste Blüthe und Kraft wie die ge­setzliche Freiheit des Staats besteht nur in dieser patriotischen Vereinigung und Wechselwirkung aller Kräfte. Die Bürger maßen sich hierdurch also nicht die Rechte der Regierung und der Stände an, oder verletzen dieselben, daß sie auf solche Weise überall für denselben großen Gesammtzweck zu wirken suchen. Nur alsdann würden sie dies thun, wenn sie die nur der Negierung und den Ständen aus­schließlich anvertrauten höchsten Gewaltsrechte, die wahre Staatsgesetzgebung die öffentliche Vollziehungsge­walt als solche und mit den Zwangsmitteln der höch­sten Gewalten ihnen entziehen und rechtswidrig ausüben wollten, nur dann würden sie dieselben verletzen.

Gerade in einem Repräsentativstaat sind Vereine durchaus nothwendig. Je mehr so die Bürger, statt in blindem, passivem Gehorsam zum todten Material zu erstreben oder zur thieri­schen Heerde herabzusinken, je mehr ihre Ansichten, Gesinnun­gen, Bestrebungen aus thierischer Jsolirung und Dumpfheit, aus Selbstsucht und Materialismus herausgczogcn und auf das große Gemeinwesen gerichtet werden, je mehr hierzu und zur Ausbildung all' ihrer Kräfte die freien Vereine wirken, je mehr die Freiheit im ganzen Staate lebendige Organe findet, um so tüchtiger und mächtiger wird er. Es hat sich seit einer Reihe von Jahren eine Partei aufgethan,

deren Wahlspruch: »Alles für das Volk, nichts durch das­selbe« gar viel Unheil auf die Erde gebracht hat. Das sind die Herren, die Jeder genau kennt. Sie sitzen Unterm Ofen, am grünen Tisch; sehen in der Regel griesgrämig aus und räsonniren, wenn sie einen Bürgersmann und dessen Ehehälfte mit ganzen Röcken sehen. Die wollen den Staat, wie der Kutscher vom Bock, fahren, und sehen allenthalben Gespenster. Da sprechen sie vön verbrecherischer Anmaßung der Maje- stäts- und der ständischen Rechte, wenn die Bürger auf solche freie, nicht verletzende Weise, durch eigenen Ausspruch ihrer Bedürfnisse, Erfahrungen, Wünsche und Ueberzeugung von ihren Rechten, namentlich durch Petitionen, ausüben. Wie kann man über einen Staat im Staat klagen und von Ausübung unerlaubter Selbsthülfe reden, wenn sie sich in patriotischen Gesinnungen und Bestrebungen vereinigen und diese Vereine auf nicht rechtsverletzende Weise ihre all­gemeinen natürlichen und staatsbürgerlichen Freiheitsrechte ausüben. (Schluß folgt.)

Antrag des Deputirten Henkel, das Verhält­niß der S tändeversaminlung und deren Mit­glieder zum Landtagskommissar betreffend.

(Schluß).

Es ist einleuchtend, daß die Ständeversammlung ohne Verletzung ihrer Pflichten gegen sich selbst, gegen den Lan­desfürsten und das Vaterland sich nicht ferner eine derar­tige Begegnung gefallen lassen kann. Aber welche Mittel dürften dagegen anzuwenden fein ?

Daß es den Mitgliedern der Ständeversammluug, deren jedes einzelne durch die ungehörige Behandlung des andern verletzt wird, weil der gemeinsame Zweck darunter leidet, zustehe, gegen solche Uebergriffe Repressalien zu gebrau­chen, dürfte kaum bezweifelt werden können. Aber was könnte daraus entstehen? Wir könnten dadurch leicht höchst tumultugrische Sitzungen bekommen und die Leidenschaften dergestalt wechselseitig entflammen, daß an eine ruhige Be­rathung nicht mehr zu denken wäre. Ein anderes, weni­ger aufregendes Mittel könnte sein, sobald der Hr. Land­tagskommissar einen nicht angemessenen Ton annähme, sich stillschweigend zu entfernen, um sich so der ungeeigneten Behandlung zu entziehen. Allein das könnte zu gar nicht wünschenswerthen Unterbrechungen der Geschäfte führen. Oder man müßte den Hrn. Präsidenten ersuchen, in sol­chen Fällen stets alsbald die Sitzung zu schließen Aber auch dies würde ohne erhebliche Störung des Geschäfts