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Blätter

des KâtZsRaleU Vereines für Deutschland,

veröffentlicht

durch den Vorort dieses Vereines.

Mr. SS. Cassel, den 16. Juni. L84S.

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Die Denkschrift zu dem von den Königlichen Re­gierungen von Preußen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwürfe der Verfassung des dent- schen Reichs, <1. d. Berlin 11. Juni 1849, und jener Entwurf selbst.

Erster Artikel.

Die Besprechung der obigen Erscheinungen an dem dreiköniglichen Himmel Deutschlands, in einiger Ausführ­lichkeit, ist nicht mehr zurückzuweisen. Wir wollen daher unter Bezugnahme aus die Thatsache, daß eine erhebliche Anzahl Regierungen, welche mit uns zu dem Werke der Nationalversammlung zu Frankfurt mit Gelübden geeinigt schienen, dem Dreikönigs- Entwürfe fürerst zugesagt haben, die Besprechung ohne weitere Einleitung gewissenhaft be­ginnen.

Nach ihrem Eingänge soll die Denkschrift zunächst nicht beabsichtigen, dem dargebotenen Entwürfe noch eine äußere Rechtfertigung zufügen zu wollen. Die drei verbündeten Regierungen halten dieses in dem Bewußtsein ihres ge­rechten Vorhabens nicht für nöthig. Die Denkschrift soll vielmehr nur aussprechen, was sich auf die Darlegung Ler Standpunkte bezieht, welche die fraglichen Regierun­gen bei Anlage und Ausführung des Entwurfs einnehme», was sie auf diese Standpunkte hinführte, und was sie die Grenzen des speziell Ausgeführten ziehen ließ.

In dieser Vorausschickung ist ein einigermaßen über­spannter, seiner Form nach mehr büreaukratischer, als absolut monarchischer Hochmuth nicht zu verkennen, der aber seinem Inhalte nach, wie jeder Hochmuth, die Nich­

tigkeit seines denkbaren und wirklichen Ausdrucks in sich trägt. Wir können hierin wieder die geistige Leere der dermaligen preußischen Minister durchfühlen, welche auch die für ihre Schöpfung ausgegebene Verfassung der preußischen Monarchie, nebst dem Wahlgesetze nicht in sich aufzunehmen, deshalb mit denselben nicht zu regieren ver­mögen, wir erblicken in derselben eine Seite Ernst Au­gusts, die sich in der Selbstüberschätzung und Eitelkeit Stüves, als ihrer quasi-geistigen Spiegelung, bereits mehrfach documentirt hat. — Wie in naiver Empfindung von der inneren Unwahrheit des Eingangs der Denkschrift tritt daher dessen eigner Schlußsatz hervor, wo die ver­bündeten Regierungen im bestimmtesten Gegensatze zu obiger Vorausschickung erklären: „Die Denkschrift ist hiernach nicht Commentar, sondern authentische Interpretation des Entwnrfs der Reichsver­fassung, und als solche von dem Entwürfe untrenn­bar. — Aber die Gegensätze, besonders die sich gleichmäßig auflösenden, sich gegenseitig abschwächenden, mit andern Worten, die klingenden, aber doch falschen Münzen, sind ja dem Wesen eines Systems eigen, das die Wahrheit mit der physischen Gewalt bekämpft, nnd diese für das ausgeben möchte, was allein wahr und ewig ist, oder was, wie man sich etwas undeutlicher auszudrücken beliebt, „die Gesundheit des Organismus" darftellt. Wie Friedrich Wilhelm im vorigen Frühjahre noch aussprach: „Freie Fürsten, freie Völker", so spricht auch wei­ter unten (Art. vom Oberhaupte) die Denkschrift in einem verwässernden Gegensatze:

„Die freie Uebereinstimmung des Reichstags mit der „Reichsregierung, aber auch der Reichsregierung mit dem „Reichstage bleibt Grundbedingung des ganzen künftigen