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angeben, weshalb ich derselben nicht nach Stuttgart gefolgt bin. Der Antrag, die Versammlung nach Stuttgart zu verlegen, schien mir durchaus nicht begründet, weil die Ver­sammlung nach Frankfurt, und nicht nach Stuttgart, berufen worden ist, und weil sie keine Noth von Frankfurt vertrieb, denn Frankfurt liegt mitten in den Ländern, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, und alle Truppen, welche in und um Frankfurt liegen, sind Reichstruppen, welche unter dem Oberbefehl der Centralgewalt stehen, die der National-Versammlung verantwortlich ist. Auch war die Freiheit ihrer Berathungen und Entschließungen von Seiten der Regierungen dort noch niemals bedroht oder gestört worden, sondern hat im vollsten Maaße stattge­funden. Auf der andern Seite hielt ich dagegen jene Verlegung für sehr verderblich, denn der unverkennbare Zweck davon war, daß sich die Versammlung an die Spitze des in Baden ausgebrochenen Aufstandes stellen, solchen zunächst nach Würtemberg, und von da weiter über das übrige Deutschland verbreiten sollte. Dadurch würde aber die National-Versammlung ganz und gar ihrem wahren Berufe entzogen, in einen revolutionären, republikanischen Club verwandelt werden, mit der von ihr selbst ge­schaffenen Verfassung in Widerspruch gerathen sein; denn Niemand kann es leugnen, daß der badische Aufstand keineswegs die Aufrechthaltung und Durchführung der Reichsverfassung zum Zweck hat, sondern dieser vielmehr ge­radeswegs widerspricht, denn ohne allen rechtlichen Grund ist doch die bestehende Regierung, welche die Reichsver­fassung anerkannt hatte und von jeher die freisinnigste in Deutschland war, gewaltsam gestürzt worden, während doch nach der Reichsverfassung Streitigkeiten zwischen der Regierung und dem Volke künftig vom Reichsgerichte entschieden werden sollen, und die Regierungsform in einem einzelnen Lande nur mit Zustimmung der Reichsgewalt geändert werden darf. Auch beweisen es die Leute, welche man an die Spitze gestellt, und die Handlungen, welche man außerdem vorgenommen hat, daß es nur auf den gewaltsamen Umsturz des bestehenden Rechtszustandes und auf die Einführung der s. g. Republik abgesehen ist. Solche Unternehmungen gut zu heißen, zu beschützen, mit dem Stempel der Gesetzlichkeit zn bedrücken, oder gar sich an deren Spitze zu stellen, liegt nicht in dem Berufe der National-Versammlung, sondern wurde nur ein Mißbrauch ihres Namens und ihrer Stellung zur Beschönigung der Gewaltthätigkeiten Einzelner oder einer Partei sein. Des­halb stimmten auch nur 71 Mitglieder der so sehr zu- sammengeschmolzenen Versammlung für die Verlegung nach Stuttgart, 64 aber dagegen. Manche von diesen Letzteren haben sich bewogen gefunden, wegen jenes Be­schlusses alsbald ihren Austritt zu erklären; viele Andere aber, worunter auch ich mich befinde, haben diesen Schritt noch nicht gethan, sondern wollen vor der Hand ihre Voll­macht noch behalten, und nur nicht mit nach Stuttgart gehen, weil sie hoffen, daß die Versammlung sich noch besinnen, nach Frankfurt zuruckkehren, jene verderbliche Bahn nicht betreten, sondern ihre allein richtige Stellung über den Parteien wieder einnehmen werde. Dieselben haben hier­über folgende Erklärung der Ocffentlichkeit übergeben:

Erklärung.

Die deutsche Reichsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 30. Mai mit 71 gegen 64 Stimmen den Beschluß gefaßt, nach Stuttgart überzusiedeln und die Centralge­walt zur Nachfolge dahin aufzufordern. Die unterzeich­neten Mitglieder der deutschen Reichsversammlung haben nicht nur gegen diesen Beschluß gestimmt, sondern sie glaubten auch unter den jetzigen Verhältnissen nicht nach Stuttgart folgen zu dürfen, weil sie voraussetzen, daß die Reichsversammlung in Stuttgart nicht in der Lage sein werde, ihre Stellung über den Parteien zu bewahren und so der Brennpunkt der Einheits- und Freiheitsbe­strebungen des gesammten deutschen Volkes zu ver­bleiben ; daß demnach eine solche Uebersiekelung nicht nur die Existenz der Reichsversammlung, sondern auch die hei­ligsten Interessen Deutschlands und insbesondere die Wohl­fahrt von Württemberg und Vaden, schwer gefährden dürfte.

Aber dieselbe Vaterlandsliebe und dasselbe Pstichtgefühl, welches die Unterzeichneten abhielt, der Reichsversammlung nach Stuttgart zu folgen, gebot ihnen auch, ihr Mandat als deutsche Abgeordnete nicht niederzulegen, sondern sich bereit zu halten, ihrem Vaterlande in jedem Augenblick zu dienen, sobald sie an den Berathungen der deutschen Reichsversammlung wieder Antheil nehmen können, ohne in eine Bahn gedrängt zn werden, die sie als eine unheil­volle erkennen. Sie sind jedoch weit entfernt, gegen die deutsche Reichsversammlung in eine feindliche Stellung treten zu wollen; vielmehr sehen sie gerade in der Er­haltung der Continuität der jetzigen verfassunggebenden Reichsverfammlung den einzigen legalen Ausgangspunkt, um aus den Wirren, in welche das deutsche Vaterland gestürzt worden, herauszukommen, ohne das Rechtsgefühl des Volkes auf das Tiefste zu verletzen.

Frankfurt a. M., 31. Mai 1849.

Zell aus Trier. Eisenmann. Wichmann. Hol­landt. Roben, v. Reden. Frendentheil. Höfken. Werthmüller. Ahrens. Pinckert. Cnyrim. Becker. Schröder. Nicol. Hirschberg. Jacobi aus Hers­feld. Groß aus Prag. Hofmann aus Friedberg. Makowiczka. G. F. Brackebusch. Jucho. Graven­horst. Plaß. Backhaus. Henkel. Wedekind.

Mit Bezugnahme auf den Inhalt der vorstehenden Er­klärung, und im Auftrage der Unterzeichner derselben, fordern wir alle für jetzt nicht nach Stuttgart gehenden abwesenden Collegen, welche mit den von uns ausgespro­chenen Ansichten einverstanden sind, hierdurch auf, ihr Mandat nicht niederzulegen, auch diesen Entschluß unter Adresse des Abgeordneten Jucho uns baldigst mitzutheilen.

Frankfurt a. M., den 31. Mai 1849.

v. Reden. Zell von Trier. Cnyrim. Freuden­theil. Jucho. Eisenmann. Backhaus.

Ich glaube in dem Sinne der Männer, welche mich nach Frankfurt wählten, gehandelt zu haben, indem ich mich dieser Erklärung anschloß.

Cassel, am 5. Juni 1849. Henkel.

Herausgegeben, verlegt und gedruckt von Heinrich Hvtop in Cassel.