Einzelbild herunterladen
 
  

— 119 —

um das ganze deutsche Volk in demselben zu vereinigen, und dann die Zustimmung einer selbstgcschaffeneu allgemei­nen Volksvertretung zu fordern; auf der wunderbaren Fiction, sagen wir, daß die Verständigung der drei Re­gierungen über eine Vereinigung ihrer Landesgebiete zu einem Reiche, dem die einzelnen Staaten ihre wichtigsten Souveränetätsrechte opfern, und dem nun ohne Weiteres der Name „das deutsche Reich" beigelegt wird, irgend eine staats- und völkerrechtliche Gültigkeit habe, bevor demselben die in jedem Einzelstaate verfassungsmäßig un­erläßliche Zustimmung der Landesvertretung geworden ist; auf der Fiction, daß dieses, gar nicht cristirende, Reich sich bereits in der Möglichkeit befunden habe, sich eine Verfassung und ein Wahlgesetz zu geben, an dessen Aus­führung die Völker derjenigen Staaten gebunden sein könnten, deren unverletzliche Souveränetät gerade durch die Vundesacte, auf die sich dieses Dündniß stützt, am unzweideutigsten garantirt ist." — In Beziehung auf den zweiten Punkt spricht die Deutsche Zeitung sich im All­gemeinen dahin aus: „Eine vorläufige Einigung, wenig­stens insoweit, daß noch einmal ein vollständiger deutscher Reichstag zusammen komme, muß gewiß das nächste Ziel unseres Strebens sein." Ueber die speziellere Richtung dieses Strebens aber bemerkt die Weserzeitung: die bei der Prüfung des Verfassungs-Entwurfes „zu­nächst in jedem Staate zu entscheidende praktische Frage sei im Grunde nur die: ob die nächsten Wahlen zum Reichstage nach dem Wahlmodus der Frankfurter Reichsverfassung, oder nach den Bestimmungen des Ber­liner Entwurfs, vorgenommen werden sollen;" daß dem­nach „eine Vereinigung unter allen Bundesregierungen über die Berufung des nächsten Reichstages der Aus­gangspunkt für alles Fernere werde sein müssen." Nun ist aber mit völliger Gewißheit vorauszuseben, daß die drei Könige sich nicht dem Frankfurter Wahlmvdus unterwerfen werden, da gerade dieser den erheblichsten Grund ihres Widerspruches gegen die von der National­versammlung beschlossene Reichsverfassung abgiebt; wie durch­aus praktisch unausführbar von der andern Seite das Ber­liner octroyirte Wahlgesetz selbst in Preußen, noch viel mehr aber in seiner Anwendung auf sämmtliche einzelnen Bundesstaaten, sei, ist in mehreren Artikeln der Weserzei­tung auf das Einleuchtendste dargelegt worden. Ein diese beiderseitigen Schwierigkeiten erfolgreich beseitigendes Auskunftsmittel, ja man kann wohl sagen: den einzigen Ausweg aus dem sich hierbei eröffnenden Labyrinthe, be­zeichnet aber ganz richtig die Deutsche Zeitung, indem sic mit ehrenwerther Resignation die bis dahin von ihr so lebhaft vertheidigte unbedingte Durchführung der von der Nationalversammlung ausgegangenen Reichsverfassung dem

höheren Zwecke der Rettung unseres von inneren und äußeren Feinden schwer bedrohten Vaterlandes untervrd- net: „Wir sprechen in diesem Sinne den dringenden Wunsch aus, daß jeder aufrichtige Freund der Reichsver­fassung aufrichtig die Hand dazu biete, daß ein zwischen den Regierungen der anerkannten Reichsverfassung und den zum Sonderbunde vereinten drei Kronen zu vereinbarender deutscher Reichstag möglichst bald zusammentrete. Nach welchem Wah lgesetzc das geschehe, möge jeder deut­schen Negierung überlassen bleiben, und man kann getrosten Muthes dieses Weges gehen." Diese letz­tere Ansicht an einer anderen Stelle wiederholend, ver­bindet sie jedoch damit zugleich eine sehr positive Ver­neinung nach der anderen Seite hin: „Wenn nur der Wahlmodus zu diesem Reichstage den einzelnen Staaten wie bisher sreistehet. Auf den Berliner Modus können und dürfen sich die kleinen Staaten nicht einlassen, es gehet eben nicht!" In der Forderung der drei Könige aber, „von der Annahme eines gleichmäßigen beschränkten Wahlmodus in ganz Deutschland das Zustandekommen des nächsten Reichstages abhängig machen zu wollen," darin eben liegt „der Knoten der Frage." (W. Z. Nr. 1711).

Schließlich möge hier noch ein, den schlimmsten Fall, nämlich den der nicht zu Stande kommenden Vereinbarung über den neuen Verfassungs-Entwurf, ins Auge fassender, Ausspruch des oben gedachten Correspondenten der Neuen Hessischen Zeitung eine gute Stelle finden: „Von selbst versteht es sich alsdann, daß die deutsche Reichsverfassung vom 28. März von Gottes Gnaden und Rechtes wegen gültig ist; von selbst versteht es sich, daß unsere Regierung wie unser Volk Nichts versäumen darf, um sie, wenn irgend möglich, zu verwirklichen; von selbst versteht es sich, daß die verbündeten Regierungen vorerst zu veranlassen sind, nach dieser Richtung, wenn irgend möglich, thätig zu sein; von selbst versteht es sich, daß man selbst vor der Uebermacht der schwarzweißen wie der rothen Feinde wohl erliegen, nicht aber ohne Noth capituliren soll; von selbst versteht es sich endlich, daß selbst im Falle des Unterlie­gens die Nation und insbesondere unser Volksstamm dem heiligen Rechte auf seine selbstgeschaffene Verfassung nimmer entsagt, und sie als unverjährbare Schuldforderung im Herzen aufbewahrt!"

Der Reichstags-Abgeordnete Henkel an seine Wähler.

In der Nummer 50 der Kurhessischen Volkszeitung gab ich die Gründe an, weshalb ich bis jetzt nicht aus der Nationalversammlung getreten sei. Jetzt will ich die Gründe