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seine Angehörigen aber den Prinzipien des conftitutionellen Staatslebens huldigen, mußte ihnen gerade in diesem Augenblicke daran gelegen sein, die Ehre, die Existenz und die Zukunft des conftitutionellen Prinzipes gegen unerhörte Angriffe auf das entschiedenste zu vertreten.
So verständigte man sich denn bald allgemein zu den vorhergedachten Beschlüssen. Die nähere Bestimmung, welche der Beschluß rücksichtlich der Verbindung mit den März- Vereinen erhalten hat, gestattet das ohne Zweifel wünschenswerte und zweckmäßige Zusammenwirken mit denselben, soweit es überhaupt mit unseren Prinzipien verträglich ist, ohne jedoch den einzelnen Vereinen eine Verbindung zuzu- muthen, welche ihnen vielleicht aus guten Gründen unmöglich ist.
Rücksichtlich des anderen angefochtenen Beschlusses aber wurde selbst von den dissentirenden Mitgliedern des Congresses anerkannt, daß recht wohl ein Zustand der Dinge möglich, hier und da sogar bereits eingetreten sei, wo nach fruchtloser Erschöpfung aller verfassungsmäßigen Mittel des Widerstandes, gegenüber einer gewaltsamen Verletzung der Staatsordnung, auch der gesetzmäßige und streng konstitutionell gesinnte Bürger, und gerade dieser am meisten, in der Lage sei, Gewalt mit Gewalt vertreiben zu müssen. Daß der Beschluß in der Fassung, wie er vorliegt, aber nur diese Bedeutung haben könne, keinesweges eine Aufreizung zu unberechtigter Gewalt enthalte, darüber herrschte unter allen Abgeordneten ohne AnAnahme nicht der mindeste Zweifel. Nur ein mögliches, vielleicht absichtlich hervorgerufenes, Mißverständniß hatte man besorgt, und selbst die von einigen Mitgliedern eingelegte Verwahrung ward ausdrücklich nicht durch materielle Bedenken, sondern lediglich durch eine formelle Rücksicht der betreffenden Abgeordneten, motivirt.
Die Ereignisse aber, welche noch in den Tagen unseres Congresses und kurz nachher rasch auf einander gefolgt sind, werden die Ueberzeugung in unseren Reihen allgemein gemacht haben, daß wir im Angesicht der auf uns andringenden Feinde, verlassen und auf uns selbst angewiesen, wie wir waren und leider noch immer sind, eher zu wenig, als zu viel erklärten.
Die Anerkennung der Reichs-Verfassung und ihre unbedingte Rechtsgültigkeit, die Anerkennung der Berechtigung der Reichsversammlung, schien uns als Lebens-Element unseres Vereins, als die Ursache und Bedingung seines Daseins, mit welcher er steht und fällt, so sehr von selbst sich zu verstehen, daß ein Antrag auf wiederholte Erklärung dieser Anerkennung durch Acclamation als überflüssig beseitigt, und nur für den Fall gewisser (oben erwähnter) Eventualitäten beschlossen ward, in denen die Anwendung des Grundsatzes auf den einzelnen Fall etwa bestritten werden sollte (cf. iv 2., 3. Beschluß).
Es kann nicht zweifelhaft sein, welche Stellung unsere Partei — möge man sie die nationale oder die constitutio- nelle nennen — nach diesen Beschlüssen, auch inmitten aller Gefahren und Verwirrungen, einzunehmen oder vielmehr fest zu behaupten haben wird.
Je wilder und wüster die Situation der Dinge sich gestaltet, desto gerathener und zweckmäßiger ist es, von dem bisher betretenen Wege nicht abzugehen. Für uns aber ist dieser Weg schon um deswillen der einzig mögliche, weil er allein nicht blos aus dem Wirrsal der Gegenwart heraus, sondern auch zu demjenigen Ziele hinführt, welches unsere Partei auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Der unerschütterliche Wille, auf diesem Wege auch im Einzelnen, soweit sich das Einzelne schon übersehen ließ, fortzuschreiten, liegt den am 14. und 15. Mai in Frankfurt a. M. von unserem Congreß gefaßten Beschlüssen zu Grunde. In diesem Sinne müssen sie verstanden, in diesem Sinne allein können sie befolgt werden.
Dr. A. Pfaff.
Der deutsche Verein zu Leipzig.
Es ist Keiner unter den uns verbündeten Vereinen, welchem sich — wie dem Centralvereine zu Leipzig — die Gelegenheit dargeboten, und welcher davon so würdevoll und thatkräftig Gebrauch gemacht hätte: den wesentlichsten Anforderungen unseres Programms in der Anwendung auf das wirkliche Leben und seine welterschütternden Bewegungen eine erfolgreiche Geltung zu verschaffen! Das hohe Verdienst, welches sich dieser Verein dadurch um unser ganzes, so schwer bedrängtes, Vaterland erworben hat, insbesondere auch durch diese, der möglichsten Förderung der allgemeinen Zwecke und Interessen des nationalen Vereins gewidmeten, Blätter zur lautesten Anerkennung zu bringen, halten wir uns auf das Dringenste verpflichtet.
Allbekannt ist die achtungswürdige Haltung Leipzigs während und nach dem Hart entbrannten Kampfe in der nahen Schwesterstadt, worin es einem jeden deutschen Volksstamme zum Nachahmungswerthen Vorbild dienen kann. Daß aber diese Haltung mit vollem Nachdrucke behauptet, daß es den städtischen Behörden, unter dem mannhaften Beistände des Kerns der Bürgerschaft, gelingen konnte, mir ebensoviel Entschiedenheit und Kraft der auf den Ilmsturz der Gesetzlichkeit und Ordnung hinwirkenden Partei entgegen zu treten, als nach wie vor jenen Ereignissen an dem Grundsätze der von der Nationalversammlung endgültig beschlossenen Reichsverfassung festzu-