Einzelbild herunterladen
 
  

106

die Hand zu nehmen, dagegen aber auch mit allen Mit­teln zu verhindern, daß die im Lande herrschende Bewe­gung vom Boden des Gesetzes fortreiße. Die Absendung eines Deputirten zu dem von der Krone Preußen vorge­schlagenen Congreffe ist von der Regierung abgelehnt wor­den, auch hat dieselbe die Ueberzeugung erlangt, daß die Absendung von solchen Deputirten durch keine Regierung derjenigen Staaten geschehen wird, welche die Reichsver­fassung anerkannt haben. Im Einverständniß mit diesen Staaten wird die Kurhessische Regierung die Durchführung der Reichsverfassung in jeder zulässigen Weise anstreben. Es ist einleuchtend, daß eine solche Durchführung und ein Schutz der Verfassung gegen etwaige Angriffe nur möglich ist im engen Anschlusse an die Centralgewalt und die Nationalversammlung und im Einverständniß mit den gleichgesinnten deutschen Staaten. Die Kurhessische Staats­regierung wird nicht säumen, alle aus dieser Aufgabe ent­springenden Verpflichtungen zu erfüllen, und dahin zu wirken, daß ein Angriff auf die Verfassung die zu ihrem Schutze verbundenen Staaten zur Abwehr und zu gegen­seitigem Beistände gerüstet finde. Eine Betheiligung der Volkswehr in dieser Richtung soll eintreten, sobald dies nothwendig wird, und es sind bereits die erforderlichen Anordnungen eingeleitet, um die bestehende Volkswehr durch eine geeignete Organisirung hierzu tauglicher zu machen, auch die Mängel ihrer Ausrüstung und Ausbil­dung nach Kräften zu beseitigen. Die Regierung wird in dieser Richtung jede thunliche Thätigkeit entwickeln, und sich zu dem Ende, wenn es erforderlich werden sollte, sei es um gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, sei es um über Geldmittel verfügen zu können, der landständischen Unters stützung zu versichern suchen. Die Beeidigung des Volks einschließlich des Militärs und der Beamten auf die Reichsverfassung wird erfolgen. Doch gebietet die Rücksicht auf das, in der gegenwärtigen Lage so dringend nothwendige, Einvernehmen mit den gleichgesinnten Regie­rungen, daß dieser Schritt nur im Einverständniß mit denselben vorgenommen werde, zu welchem Zwecke die nöthige Einleitung bereits getroffen ist. Aus diesen Mit­theilungen werden die Herren Deputirten der dahier zu­sammengetretenen Vereine rc. die Ueberzeugung entnehmen, daß die Regierung der Schwere ihrer Aufgabe und der Verantwortlichkeit sich bewußt ist, welche daraus nach allen Seiten ihr erwächst. Sie werden ebenso bei ge­nauerer Würdigung der augenblicklichen politischen Lage Deutschlands die Nothwendigkeit erkennen, mit Besonnen­heit jegliche Maaßnahme zu vermeiden, welche, eine an­greifende feindselige Handlungsweise enthaltend, die Spal­

tung vergrößern, und, von einer Einzelregierung aus­gehend, das Einvernehmen und das gemeinsame Handeln mit den gleichgesinnten Staaten beeinträchtigen würde. Die Regierung hofft, daß die Herren Deputirten zum Wohle des deutschen wie unseres engeren Vaterlandes dadurch mitwirken werden, daß sie in der Heimath eine ernste gesetzliche Haltung des Volkes stützen, und die be­ruhigende Ueberzeugung befestigen, daß die Regierung mit aller ihr zu Gebote stehenden Kraft jeden Angriff auf die Reichsverfassung abwehren werde, es möge nun ein solcher durch absolutistische oder republikanische oder anar­chische Tendenzen geleitet werden.

Kassel, am 12. Mai 1849.

Kurfürstliches Gesammt- Staatsministerium. Baumbach. Schenk zu Schweinsberg. Eberhard.

C. W. Wippermann. Vodicker."

Wenn wir erwähnten, baß sicherlich diese Eröffnungen von der überwiegenden Mehrzahl hiesiger Staatsangehöri­ger beifällig ausgenommen werden würden, so findet diese Ansicht wohl schon dadurch eine Bestätigung, daß dieser Erlaß, als er den, durch das Regiments-Kommando der Bürgerwehren berufenen, Offizieren vorgelesen war, von diesen mit begeistertem Zurufe und lebhaftem Hoch auf das dermalige Staatsministerium entgegengenommen, und eine Deputation der Vürgerwchr an das Staatsministerium abgesendet worden ist, um demselben zu erklären, wie die Bürgerwehren in dem angeführten Erlasse die gewünschte Zusage desjenigen wiederholt erkennen würden, was von dem gegenwärtigen Ministerium in Uebereinstimmung mit dessen bisher eingehaltenem Vorschreiten erwartet worden; das Offiziercorps habe einstimmig erklärt, daß es in den hier ausgesprochenen Gesinnungen den Geist der hiesigen Bürgerwehren aussprechen zu können glaube, und daß es in jedem Falle mit dem gegenwärtigen Ministerium stehen oder fallen wolle.

Die Deputirten der petitionirenden Vereine und Ge­meindebehörden sind freilich nicht alle mit sämmtlichen Punkten des Erlasses zufrieden gewesen, jeder Besonnene wird hier aber gewiß zugeben, daß ein Mehreres unmög­lich zu gewähren stand.

Vereinsbericht.

Dem nationalen Vereine hat sich weiter angeschlossen der deutsche Verein zu Schmölln im Herzogthum Alten­burg.

Herausgegeben, verlegt und gedruckt von Heinrich Hotop in Gaffel.