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die Hand zu nehmen, dagegen aber auch mit allen Mitteln zu verhindern, daß die im Lande herrschende Bewegung vom Boden des Gesetzes fortreiße. Die Absendung eines Deputirten zu dem von der Krone Preußen vorgeschlagenen Congreffe ist von der Regierung abgelehnt worden, auch hat dieselbe die Ueberzeugung erlangt, daß die Absendung von solchen Deputirten durch keine Regierung derjenigen Staaten geschehen wird, welche die Reichsverfassung anerkannt haben. Im Einverständniß mit diesen Staaten wird die Kurhessische Regierung die Durchführung der Reichsverfassung in jeder zulässigen Weise anstreben. Es ist einleuchtend, daß eine solche Durchführung und ein Schutz der Verfassung gegen etwaige Angriffe nur möglich ist im engen Anschlusse an die Centralgewalt und die Nationalversammlung und im Einverständniß mit den gleichgesinnten deutschen Staaten. Die Kurhessische Staatsregierung wird nicht säumen, alle aus dieser Aufgabe entspringenden Verpflichtungen zu erfüllen, und dahin zu wirken, daß ein Angriff auf die Verfassung die zu ihrem Schutze verbundenen Staaten zur Abwehr und zu gegenseitigem Beistände gerüstet finde. Eine Betheiligung der Volkswehr in dieser Richtung soll eintreten, sobald dies nothwendig wird, und es sind bereits die erforderlichen Anordnungen eingeleitet, um die bestehende Volkswehr durch eine geeignete Organisirung hierzu tauglicher zu machen, auch die Mängel ihrer Ausrüstung und Ausbildung nach Kräften zu beseitigen. Die Regierung wird in dieser Richtung jede thunliche Thätigkeit entwickeln, und sich zu dem Ende, wenn es erforderlich werden sollte, sei es um gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, sei es um über Geldmittel verfügen zu können, der landständischen Unters stützung zu versichern suchen. Die Beeidigung des Volks — einschließlich des Militärs und der Beamten — auf die Reichsverfassung wird erfolgen. Doch gebietet die Rücksicht auf das, in der gegenwärtigen Lage so dringend nothwendige, Einvernehmen mit den gleichgesinnten Regierungen, daß dieser Schritt nur im Einverständniß mit denselben vorgenommen werde, zu welchem Zwecke die nöthige Einleitung bereits getroffen ist. Aus diesen Mittheilungen werden die Herren Deputirten der dahier zusammengetretenen Vereine rc. die Ueberzeugung entnehmen, daß die Regierung der Schwere ihrer Aufgabe und der Verantwortlichkeit sich bewußt ist, welche daraus nach allen Seiten ihr erwächst. Sie werden ebenso bei genauerer Würdigung der augenblicklichen politischen Lage Deutschlands die Nothwendigkeit erkennen, mit Besonnenheit jegliche Maaßnahme zu vermeiden, welche, eine angreifende feindselige Handlungsweise enthaltend, die Spal
tung vergrößern, und, von einer Einzelregierung ausgehend, das Einvernehmen und das gemeinsame Handeln mit den gleichgesinnten Staaten beeinträchtigen würde. Die Regierung hofft, daß die Herren Deputirten zum Wohle des deutschen wie unseres engeren Vaterlandes dadurch mitwirken werden, daß sie in der Heimath eine ernste gesetzliche Haltung des Volkes stützen, und die beruhigende Ueberzeugung befestigen, daß die Regierung mit aller ihr zu Gebote stehenden Kraft jeden Angriff auf die Reichsverfassung abwehren werde, es möge nun ein solcher durch absolutistische oder republikanische oder anarchische Tendenzen geleitet werden.
Kassel, am 12. Mai 1849.
Kurfürstliches Gesammt- Staatsministerium. Baumbach. Schenk zu Schweinsberg. Eberhard.
C. W. Wippermann. Vodicker."
Wenn wir erwähnten, baß sicherlich diese Eröffnungen von der überwiegenden Mehrzahl hiesiger Staatsangehöriger beifällig ausgenommen werden würden, so findet diese Ansicht wohl schon dadurch eine Bestätigung, daß dieser Erlaß, als er den, durch das Regiments-Kommando der Bürgerwehren berufenen, Offizieren vorgelesen war, von diesen mit begeistertem Zurufe und lebhaftem Hoch auf das dermalige Staatsministerium entgegengenommen, und eine Deputation der Vürgerwchr an das Staatsministerium abgesendet worden ist, um demselben zu erklären, wie die Bürgerwehren in dem angeführten Erlasse die gewünschte Zusage desjenigen wiederholt erkennen würden, was von dem gegenwärtigen Ministerium in Uebereinstimmung mit dessen bisher eingehaltenem Vorschreiten erwartet worden; das Offiziercorps habe einstimmig erklärt, daß es in den hier ausgesprochenen Gesinnungen den Geist der hiesigen Bürgerwehren aussprechen zu können glaube, und daß es in jedem Falle mit dem gegenwärtigen Ministerium stehen oder fallen wolle.
Die Deputirten der petitionirenden Vereine und Gemeindebehörden sind freilich nicht alle mit sämmtlichen Punkten des Erlasses zufrieden gewesen, jeder Besonnene wird hier aber gewiß zugeben, daß ein Mehreres unmöglich zu gewähren stand.
Vereinsbericht.
Dem nationalen Vereine hat sich weiter angeschlossen der deutsche Verein zu Schmölln im Herzogthum Altenburg.
Herausgegeben, verlegt und gedruckt von Heinrich Hotop in Gaffel.