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wird in Deutschland, wie in anderen Ländern, bald ein- sehen, daß eine Beschränkung des Wahlrechts keine Schmälerung der Freiheit ist, und zu einer Aenderung desselben selbst die Hand bieten; wenn aber die Regierung dem Willen der Nation keine genügende Rechnung trägt, dann wird sie mit keinem Wahlgesetze regieren können. Leider muß man zwar zugeben, daß das deutsche Volk seit seiner Erhebung zu Rohheiten und groben Gesetzwidrigkeiten sich hat Hinreißen lassen; daß eine verwerfliche Partei an den wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft rüttelt, und den Umsturz des Bestehenden herbeizuführen bemüht ist; aber deshalb muß man das ganze Volk nicht verurtheilen; man bedenke doch auch die Knechtschaft, in welcher es erzogen ist, und die bisher »«gekannte Freiheit, welche es plötzlich damit vertauscht hat. Wäre Preußen patriotisch an die die Spitze getreten, und hätte es sich hochherzig der allerdings schweren Aufgabe, Deutschland zu Größe und Freiheit zu führen, unterzogen, cs hatte sicherlich die Nation errettet aus ihrer jetzigen Noth, es hätten ihm Millionen Herzen freudig entgegengeschlagen, es hätten sich Millionen Hände vereinigt, um es in dem großen Werke zu unterstützen, um au dem wahren Wohle der Nation unablässig thätig zu sein. Wir fürchten, daß jetzt ein großer Theil der Nation, der Kern der Nation, sich traurigen Herzens von ihm abwendet, und nur die Ilmsturzpartei, in Gemeinschaft mit den Anhängern des Absolutismus, frohlocken wird.
Doch wir wollen immer noch nicht alle Hoffnung aufgeben, bevor wir die Verfassung kennen; es wäre ja immerhin noch möglich, daß sie wirklich Einheit und Freiheit gewährte, es wäre ja denkbar, daß sie auch ein Mittel in sich schlösse, den vorerst unmöglich zu beseitigenden Anspruch auf allgemeines Wahlrecht in Verbindung mit einem annehmbaren Modus der Wahl zu modifiziren; wäre dies der Fall, dann wäre unseres Dafürhaltens eine Vermittelung nicht von der Hand zu weisen, die widerstreitenden Prinzipien könnten gewahrt, aber zwischen beiden Streittheilen ein Vergleich abgeschlossen werden; die Unsicherheit des Erfolges der einen oder anderen Partei würde die Volkspartei um so mehr hierzu zu bewegen haben, als sie es leider immer ist, welche bei einem jeden Streite den Nachtheil hat, und weil namentlich im vorliegenden Falle, auch wenn sie unbedingt den Sieg davon trüge, ihr Obsieg mehr Niederlage als Sieg wäre, weil er jedenfalls das Endziel aller Einheitsbeftrebungen, die deutsche Nation, nur auf den Trümmern des Wohlstandes und der Gesittung finden würde.
Cassel am 17. Mai 1849. — ch.
Die Durchführung der ReichSverfaffung durch daS Kurhessische Ministerium.
i Der Erlaß unseres Ministeriums des Innern vom 8. d. M., welchen wir in der letzten Nummer unserer Blätter ausgenommen hatten, hat. einigen Vereinen und Gemeindebehörden Kurhessens nicht genügt; es wurden deshalb von diesen in Folge einer dahier abgehaltenen Versammlung von dem Ministerium energischere Maaßregeln zur Durchführung der Reichsverfassung, z. B. eidliche Anerkennung der Neichsverfassung durch den Kurfürsten, allgemeine Landesbewaffnung, Abgabe von Geschütz und Munition an die Bürgerwehr, namentlich aber auch ein entschiedenes Auftreten gegen Preußen, u. a. daß die diplomatischen Beziehungen mit Preußen und den anderen Regierungen, welche die Reichsverfassung nicht anerkannt haben, abzubrechen, daß die preußischen Beamten bei dem (bind) Kurhessen führenden preußischen) Telegraphen entfernt, und dieser selbst unter Staatssiegel gelegt werden solle re., verlangt. Durch den hierauf erfolgten Erlaß des Kurhessischen Gesammt-Staatsministeriums ist die Stellung Kurhessens zu der deutschen Sache noch deutlicher und bestimmter angegeben, als es in dem bereits mitgetheilten früheren Erlasse geschehen war. So gewiß die ausgesprochenen Ansichten und abgegebenen Erklärungen bei der überwiegend großen Mehrzahl Kurhessischer Staatsangehörigen begeisterten Beifall gefunden haben werden, so sicher werden sie dem Herzen eines jeden Patrioten unseres gemeinsamen größeren Vaterlandes wohlthun, und den Verzagten neue Hoffnung geben, daß eS den deutschen Regierungen gelingen werde, die Reichsverfassung mit Niederhaltung aller gesetzwidrigen Ausbrüche roher Leidenschaften, ins Leben zu führen. Wir glauben deshalb diesen Erlaß um so mehr ausführlich hier einrücken zu müssen, als durch ihn der früher mitgetheilte Beschluß unseres Ministeriums des Innern seine Ergänzung erhält.
„Die Staatsregierung hat den Standpunkt, welchen sie in der deutschen Verfassungsfrage einnimmt, in der veröffentlichten Cirkularverfügung des Ministeriums des Innern vom 8. d. M. ausgesprochen, und erblickt mit Befriedigung in der von den Abgeordneten einer Anzahl Vereine und Gemeinden des Landes heute überreichten Eingabe im Allgemeinen den Ausdruck einer mit jenem Standpunkte übereinstimmenden Ansicht. Die Nothwendigkeit, jene öffentlich dargelegten Grundsätze durch die That zu bewähren, ist keinen Augenblick verkannt worden, und es wird die Regierung auch ferner ihre Verpflichtung erfüllen, die Maaßnahmen zur Durchführung der Reichsver- fassung, soweit dies Kurhessen angeht, ihrer Seits fest in