— 103 -
Preußen und die Nationalversammlung.
Tage und Monden schwinden, ja ein Jahr hat sich zu Ende geneigt seit dem Zusammentreten der Abgeordneten Deutschlands zu Frankfurt, und immer noch können wir von einem deutschen Reiche nicht reden. Die Edelsten unseres Volkes haben rastlos gearbeitet an dem großen Werke der Einheit und Freiheit, und kaum kann man sagen, daß sie Deutschlands Glück wesentlich gefördert haben; neue Stadien der Entwickelung drangen sich, aber von keinem läßt sich mit Bestimmtheit hoffen, daß aus ihm endlich ein einiges Deutschland erstehen werde.
Das neueste Stadium, in welches die deutsche Sache getreten ist, ist zunächst durch die Abberufung der preußischen Deputirten aus der Paulskirche eingeleitet. Das Mandat derselben ist für erloschen erklärt, „weil — wie die des- halbige Verordnung lautet — die Nationalversammlung durch eine Reihe rechtswidriger Beschlüsse die alleinige und endgültige Feststellung der Verfassung für sich in Anspruch genommen . . . und sich eine Machtvollkommenheit angemaßt habe, durch welche sie sich selbst über alles Recht und Gesetz gestellt und den Boden des Rechts und Gesetzes für sich aufgegeben habe; sie habe daher ihr Mandat selber vernichtet und ihr bisheriges Recht aufgehoben." Hieran reihet sich ein noch wichtigeres Ereigniß: der Aufruf des Königs von Preußen an sein Volk vom 15. d. M., an dessen Schluffe gesagt wird, daß die preußische Regierung mit den anderen ihr beigetretenen Regierungen eine Verfassung für Deutschland habe entwerfen lassen, welche sich an die zu Frankfurt beschlossene anschließe, und einem Reichstage aus allen Staaten, die sich dem Bundesstaate anschließen, zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt werden solle. „Die Nationalversammlung — heißt es in diesem Aufrufe vom 15. d. M. — ist in ihrer Mehrheit nicht mehr jene Vereinigung von Männern, auf welche Deutschland mit Stolz und Vertrauen blickte. In der Versammlung herrscht jetzt eine Partei, welche im Bunde steht mit den Menschen des Schreckens, welche die Einheit Deutschlands zum Vorwande nehmen, in Wahrheit aber den Kampf der Gottlosigkeit, des Eidbruchs und der Raubsucht gegen die Throne entzünden, um mit ihnen den Schutz des Rechtes, der Freiheit und des Eigenthums umzustürzen. .... Meine Regierung hat mit den Bevollmächtigten der größten deutschen Staaten, welche sich mir angeschloffen, das in Frankfurt begonnene Werk der deutschen Verfassung wieder ausgenommen. Diese Verfassung soll und wird in kürzester Frist der Nation gewähren, was sie mit Recht verlangt und erwartet: ihre Einheit, dargeftellt durch eine einheitliche Erecutiv- Gewalt, die
nach außen den Namen und die Interessen Deutschlands kräftig vertritt, und ihre Freiheit, gesichert durch eine Volksvertretung mit legislativer Befugniß. ... Einem Reichstage aus allen Staaten, die sich dem Bundesstaate anschließen, wird diese Verfassung zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt werden."
Armes deutsches Volk! so ist denn der letzte härteste Schlag gegen Deine Machtvollkommenheit, Deine Nationalversammlung, gefallen! Wir können zwar der künstlichen Ausführung des preußischen Ministeriums über die Vernichtung des Mandats der Nationalversammlung durch diese selbst nicht beipflichten, weil wir nicht glauben, daß, die Ueberschreitung des Mandats angenommen, daraus mehr herzuleiten sein würde, als die Ungültigkeit und Unwirksamkeit dessen, was über das Mandat hinausging, nicht aber die Aufhebung des Mandats selbst; wir können auch nicht annehmen, daß die preußische Regierung hierüber zu erkennen hat, da das Mandat der Nationalvertreter nicht von den Regierungen, sondern von dem Volke, ertheilt war, und die ganze Wirksamkeit der Regierungen nur in der Aufforderung des Volkes zur Ertheilung dieses Mandats in der vom Volke (Vorparlament) beschlossenen Weise bestanden hatte; allein trotzdem zweifeln wir kaum, daß die preußischen, bairischen, hannöverschen und sächsischen Abgeordneten gar bald dem Rufe ihrer Könige folgen werden*); und wir befürchten, daß dann die National- versammlung entweder zum Aeußersten, zum offenen Predigen der Revolution, gedrängt, und damit zu Tode gebracht, oder zum ruhigen Auseinandergehen gezwungen werden wird. Die Nationalversammlung muß vernichtet werden, das scheint der Plan der vier Könige zu sein, damit dem Volke die Möglichkeit, sich durch Ertheilung einer Verfassung über die Fürsten zu setzen, genommen, und das Legitimitätsprinzip wieder aufgerichtet werde; die Reichsverfassung mag gut sein, aus den Händen des Volkes, der Revolution, darf sie nicht angenommen werden, mögen auch alle Ständekammern Deutschlands die Annahme begehren, mögen auch alle besonnene patriotische deutsche Männer dazu rathen. Das ist der Kern der Allianz, an welchem nicht mehr gezweifelt werden kann; denn mit dem besten Willen ist es nicht möglich, die schweren Vorwürfe Preußens gegen die Nationalversammlung und d«e Abberufung gerechtfertigt zu finden.
Was die Nationalversammlung jetzt thut, mag sie gewaltsamen Widerstand leisten, mag sie sich auflosen, Beides halten wir für verderblich; unserer Ansicht nach konnte
*) Ist nach dem Beschlusse der Nationalversammlung vom 16. d. M. wohl nicht zu besorgen. Die Red.