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befürchtet daher etwaige Conflicte mit den übrigen Groß­mächten, von denen sogar bereits einige deshalbigen Protest erhoben haben sollen. Sind nicht, so fragen wir, völkerrecht­liche Verträge bei veränderter Sachlage fast immer nur durch ein einseitiges Abgehen außer Kraft gesetzt worden ? Wenn nicht, so müßten ja alle Friedens- und Staatsver­träge, welche seit der Bildung des europäischen Staaten­systems, also seit dem löten Jahrhundert, abgeschlossen worden sind, noch zu Kraft bestehen. Und sind nicht selbst jene Verträge von 1815 durch die Trennung Belgiens von Holland, durch die gänzliche Einverleibung Polens in das russische Reich, durch die Vernichtung der Republik Krakau rc., so oft und so schmählich verletzt worden, daß sich die deutsche Nation bei Regelung ihrer inneren Angelegenheiten, wo ihr Höchstes, ihre staatliche Zukunft, auf dem Spiele steht, in keiner Weise durch sie gebunden und zur ewigen Abhängigkeit vom Auslande verdammt halten kann? Wenn es die kleine Schweiz wagen durfte, die Züchtigung der sonderbündlerischen Cantone trotz aller Abmahnungen und Proteste fast sämmtlicher Großmächte vorzunehmen, wie sollte da eine große, kräftige, durch die fast errungene, langersehnte Einheit begeisterte, Nation durch prahlerische Einsprachen minder Mächtiger sich beirren lassen dürfen, das vorgesteckte Ziel vollends zu erreichen. Gebt Dentsch- land seine Einheit auf Grund der vorliegenden Verfassung, und Niemand wird es wagen, einen Protest zum Vollzug zu bringen!

2) Sind die großen Staatsmänner, deren Erbweisheit vor dem März 1848 her datirt, der Ansicht, daß das nur suspensive Veto, die Beseitigung des Reichsraths in der deutschen Verfassung, sowie das Wahlgesetz, keine Garan­tien für eine kräftige Regierung darböten, und daher ab­geändert werden müßten. Einer etwaigen Anforderung in der letzteren Richtung ist die National-Versammlung durch den wiederholten Ausspruch der Unabänderlichkeit der von ihr endgültig festgestellten Verfassung zuvorgekommen. Wir können es ihr nur Dank wissen, daß sie durch diesen Ausspruch die Zulässigkeit einer Oberrevision durch die vereinigten Regierungen, selbst die Möglichkeit etwaiger Verbesserungen vorausgesetzt, ein für alle Mal verneint hat; denn zu welchen unabsehbaren Verhandlungen und Verwickelungen ein solches Manöver hätte führen müssen, scheint auch der Preußischen Regierung bei Mittheilung ihrer Bemerkungen zu der Verfassung nach deren erster Lesung vorgeschwebt zu haben. Dort wollte sie ausdrück­lich der Frage über die Vereinbarung oder Nichtverein­barung die Spitze abgebrochen, d. h. die principielle Ent­scheidung dieser Frage umgangen wissen, welche man also jetzt sogar zur praktischen Entscheidung zu drängen, keinen Anstand zu nehmen scheint.

Es würde zu weit führen, wollte man sich hier auf das Materielle der drei oben hervorgehobenen angeblichen Mängel der Verfassung und des Wahlgesetzes einlassen; allein darauf müssen wir aufmerksam machen, daß sich ein kompetentes Urtheil darüber erst durch die Erfahrung bil­den kann, und daß, sollte diese die gehegten Befürch­tungen bestätigen, die Verfassung zu etwaigen Abände­rungen, zu denen die demnächstigen gesetzgebenden Gewal­ten bei vorliegendem Bedürfniß gern bereit sein werden, den einzuhaltenden Weg selbst vorschreibt.

Dieses sind also die gewichtigen Bedenken, an denen in den höchsten Regionen Preußens die Zukunft Deutsch­lands zu scheitern droht! Doch sollte sie dort wirklich scheitern, so würden unseres Erachtens jene Bedenken nur die vorgeschobenen, aber keineswegs die wirklichen Ursachen eines solchen namenlosen Unglücks sein. Preußen ist krank, Preußen ist augenblicklich sehr krank, und ein Patient weist oftmals das von sich, wodurch er die Herbeiführung der heilsamen Krisis beschleunigt sieht. Der preußische Staat liegt an den Pocken darnieder, welche ihm der König, zur Abwehr größeren Unheils, durch die der großen schwarz­weißen Partei viel zu demokratische octroyirte Verfassung eingeimpft hat. Man hat sich dort vor dem März v. I. zu tief in das alte Bevormundungs- und Beaufsichtigungs- Wesen hineingelebt und verlebt, als daß man sich selbst im Augenblicke noch zu einer allseitigen und konsequenten Durchführung der freilich noch zu revidirrnden Verfassung verstehen könnte. Was sind die Verfolgungen der soge­nannten Steuerverweigerer, die Verhaftungen von Theil­nehmern an demokratischen Versammlungen, die Auswei­sungen aus Berlin, bas neue Plakatengesetz, sowie der ganze Belagerungszustand; was sind diese Erscheinungen an­ders, als die letzten Auswüchse des alten Polizeiftaats, welche durch Annahme und Einführung der deutschen Ver­fassung allerdings alsbald beseitigt sein, wodurch aber auch der lebenskräftige preußische Staatskörper der vollständi­gen Genesung sofort entgegengeführt werden würde.

Mehr jedoch noch, als durch dieses innere Leiden, wird die Stellung Preußens zu dem übrigen Deutschland durch die Banden der heiligen Allianz, durch sein bishe­riges Abhängigkeitsverhältniß von Oesterreich und Ruß­land, getrübt und erschwert. Es gehört freilich ein fester Entschluß dazu, ein intimes Verhältniß nicht allein auf- zulösen, sondern auch in der Auflösung zugleich die Wahr­scheinlichkeit einer entschieden feindlichen Stellung gegen die früheren Verbündeten herannahen zu sehen; allein wenn einmal, wie vorliegend, die Wege in die Zukunft so entschieden auseinandergehen, als der absolute Wille des Czaren von Rußland, oder die freiheitsfeindliche und treulose österreichische Gewaltherrschaft, und auf der an-