Blätter
des RRtiVNâLem Vereines für Dentschlnnd,
veröffentlicht
durch den Vorort dieses Vereines.
Wr. 17. Cassel, den 21. April. 1819.
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Zur deutschen Verfassungs- und Oberhanptsfrage.
Die verhängnißvolle vierzehntägige Frist, seit die Kaiser- Deputation in würdiger Haltung vor den Preußischen Königsthron hintrat, ist bereits verstrichen, ohne daß die entscheidende Antwort des Königs von Preußen bis jetzt erfolgt ist. Man wird dieselbe von vornherein nicht als eine Präclusiv-Frist haben ansehen, und in ihrem vergeblichen Ablaufe um so weniger eine ungünstige Vorbedeutung erblicken können, als die bezüglichen Erklärungen derjenigen hochherzigen deutschen Regierungen, welche sich für eine unbedingte Annahme der von der Nationalversammlung endgültig festgestellten Verfassung bereits ausgesprochen und gleichzeitig den Wunsch der Annahme der Kaiserwürde Seitens des Königs von Preußen ausgedrückt haben, erst in den letzten Tagen in Frankfurt abgegeben worden sind. Die Bedingungen, oder, um diplomatisch zu reden, die Voraussetzungen, unter welchen ein Eingehen der Krone Preußens auf den Antrag der Nationalversammlung in Aussicht gestellt worden ist, sind also erfüllt, und es ist jetzt die heiligste Pflicht des Königs von Preußen, baldigst eine endliche und bestimmte Erklärung abzugeben. Möchte doch in der Stunde der Entscheidung der Entschluß des Königs ein seiner Vorfahren und der jetzigen Stellung Preußens würdiger und dem gesammten deutschen Vaterlande heilsamer und segenbringender sein!
Mit diesem Wunsche setzen wir den Rest unserer Hoffnungen, unserer vielgetäuschten Erwartungen für die Zukunft Deutschlands noch einmal auf das vielgepriesene „deutsche Herz" des Preußischen Königs; doch werden sie getäuscht, sieht sich das deutsche Volk auch in ihnen betrogen, dann
dürften mit jenen manche andere - Hoffnungen zu Grabe gehen, und die Nemesis gar bald über die Häupter der Schuldigen und Unschuldigen gleich furchtbar hereinbrechen.
Verhehlen wir uns nicht, daß noch immer eine richtige Würdigung der jetzigen Lage der deutschen Verfassungs- und Oberhauptsfrage in Berlin zu fehlen scheint, daß man sich noch mit Illusionen über die Gegenwart und Zukunft Deutschlands und Preußens herumträgt, und Bedenken gegen die Annahme der deutschen Kaiserwürde Seitens der Krone Preußens hervorsucht, welche nur den trüben Kanälen des unverwüstlichen Ministeriums Arnim-Manteuffel entspringen können. Glaubt denn etwa jenes Ministerium, daß es den Einheitsdrang des deutschen Volks durch ewiges Laviren mit vieldeutigen Noten und Circulardepeschen ersticken könne; wähnt es, daß den unheilvollen republikanischen und anarchischen Bestrebungen anders, als durch die schleunigste Errichtung des deutschen Bundesstaates Boden und Nahrung zu entziehen sei; giebt es sich endlich dem Traume hin, daß Preußen, welches durch die Hoffnung, seinen König bald an die Spitze Deutschlands gestellt zu sehen, wieder aufgerichtet und neu gekräftigt worden ist, von den Erschütterungen unberührt bleiben würde, welche das übrige Deutschland durchzucken werden, wenn dieses durch den Wiederumsturz des eben vollendeten Einheitswerks seiner gänzlichen Auflösung preisgegeben wird?
Die Rath- und Thatlosigkeit dieses Ministeriums tritt jedoch im Hinblicke auf diese Gefahren am grellsten hervor wenn man die zwei Bedenken in Erwägung zieht, welche für eine vielleichtige ablehnende Antwort des Königs von gewissen Organen vorzugsweise geltend gemacht werden.
1) Betrachtet man die Gründung des deutschen Kaiserreichs als eine Verletzung der Verträge von 1815, und