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natversammlang mit, worin dieselbeAngesichts der durch die neuesten Vorgänge die ganz unerwartete Antwort des Königs von Preußen und die verhängnißvolle Circu­larnote der preußischen Regierung für das theure Vaterland erwachsenden endlosen Gefahren, welche sich ringsum aufthürmen", die feierliche Erklärung niederlegt: unbeirrt durch Das, was die letzten Tage gebracht, die nach zweimaliger Lesung aus ihren Beschlüssen hervorge­gangene deutsche Reichsverfassung für bindend und rechts­gültig zu erkennen." Endlich hat auch der Bürgerver­ein zu Großalmerode, davon ausgehend, daß nach der bekannten Antwort des Königs von Preußen die von der Nationalversammlung angenommene Reichsverfassung nicht als ein Gesetz, sondern als ein Entwurf, betrachtet wer­den solle, den Vorort aufgefordert:durch eine Adresse an die Nationalversammlung dieselbe von der Ansicht des Volks in Kenntniß zu setzen und dieselbe zu energischen Schritten aufzufordern, auch ihr die Unterstützung in Ausführung ihrer Beschlüsse zu versichern."

Der Bürgerverein dahier hat endlich in seiner gestri­gen Generalversammlung folgende Erklärungen beschlossen:

1) Wir sind mit der von dem Vororte des nationalen Vereins für Deutschland am 8. d. M. erlassenen Adresse an die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt einver­standen. Auch wir fordern die hohe Versammlung aus, in dem Geiste Ihrer Beschlüsse vom 28. v. M., sowie bei der Erklärung Ihrer Deputation an das Preußische Mini­sterium zu beharren. Wir erklären feierlich und wieder­holt, daß wir zn der ans der Wahl des Volks Hervorge- gangenen Nationalversammlung und zu der von derselben uns endgiltig gegebenen Verfassung gegen jeden Angriff, woher er auch kommen möge, mit Gut und Blut stehen wollen.

2) Wir stellen an das kurhessische Staatsministerium die ehrerbietige und dringende Ditte, zur allgemeinen Beruhi­gung diejenigen energischen Maaßregeln zu veröffentlichen, welche die kurhessische Regierung in Gemäßheit der von ihr vor der St. V. wiederholt abgegebenen Zusiche­rung der Unterwerfung unter die Beschlusse der constitui- renden deutschen Reichsversammlung in diesen Tagen zur Sicherung der deutschen Reichsverfassung gegen alle feindlichen Versuche bereits gethan hat, oder noch thun wird.

3) Wir sprechen zu der kurhessischen Ständeversamm­lung die vertrauensvolle Erwartung aus, daß sie in dieser Frage, welche das Glück und die Ehre des deutschen Vaterlandes, sowie insbesondere die gedeihliche Zukunft auch unseres kurhessischen Vaterlandes betrifft, mit aller Energie die zur Sicherstellung der deutschen Verfassung vom 28. März d. I. geeigneten Entschließungen fassen wird.

Diese Beschlüsse wurden sofort ausgesertigt, und man horte bereits in der Kammersitzung vom 12. April den Prä­sidenten die obige Erklärung unter den Eingaben und Anträ­gen aufführen, welche in Betreff der gefährlichen Lage des deutschen Verfassungswerks eingebracht worden waren. Der Präsident schloß sein Referat mit den Worten:Die Stunde der Entscheidung naht! Deutschland erwartet jetzt von allen seinen Söhnen, daß ein Jeder seine Schuldig­

keit thue. Die kurhessische Ständeversammlung wird ihre Pflicht erkennen, sie wird in Uebereinstimmung handeln mit dem ganzen Volke und bereit sein, mit der deutschen Nationalversammlung zn stehen und zu fallen!"

Die Kammer erhob sich einhellig zum Zeichen ihres Einverständnisses.

Obwohl der anwesende Minister des Aeußern die ge­wiß anerkennungswerthe Erklärung Namens der Regierung abgab,wie die Negierung aufrichtig bedauere, daß der König von Preußen die erbliche Kaiserwurde, wie sie ihm von der Nationalversammlung angeboten worden sei, nicht angenommen habe; daß die Regierung ferner keinerlei Abänderungen der durch die Nationalversammlung beschlosse­nen Verfassung beantragen werde; dagegen für den Augen­blick, eine weitere Beschlußnahme der Nationalversammlung abzuwarten, für das Beste halte rc." jo war doch Niemanden hierdurch ein Genüge geschehen, und es wurde von mehreren Rednern namentlich hcrvorgehoben, daß die Regierung, statt jener negativen Haltung, positiv auftre­ten und mit einer bündigen Erklärung vorangehen möge.

Man bewerkstelligte hierauf eine Verschmelzung der verschiedenen, in der Hauptsache übereinstimmenden An­träge, und faßte mit Stimmeneinkelligkcit den Be- jchluß:mit Rücksicht auf die preußische Circularnote vom 3. d. M., und im Hinblick auf die der deutschen Einheit und Nationalhoheit drohenden Gefahr, bei der Regierung zu beantragen, folgende Erklärungen an die Nationalver­sammlung zu richten:

1) Kurhessen halte die von der deutschen Nationalver­sammlung, auf den Grund der Volkshoheit, beschlossene und verkündigte Reichsverfassung als ohne Weiteres zu Recht bestehend, und protestire gegen jeden Eingriff in dieselbe als Verrath am deutschen Volke.

2) Kurhessen erkläre, daß demnach die Annahme der Kaiserkrone an keinerlei Bedingung geknüpft werden könne.

3) Kurhessen hege die Erwartung, daß alle deutschen Staaten in gleichem Sinne sich aussprechen werden."

Wenn alle Kammern Deutschlands eine gleiche Ueber­einstimmung und Entschiedenheit zeigten, so brauchte es uns nicht um die Zukunft des deutschen Volks zu bangen!

Auf dieses Ersuche» ist von dem Landtagskommissar bereits in der Sitzung am 13. d. M., Namens der Re­gierung , folgende Eröffnung verlesen worden:daß man die in der Sitzung der Nationalversammlung vom 28. März d. I. verkündigte Verfassung des deutschen Reichs aner­kenne, auch derselben jede mögliche Stütze leihen werde; daß man etwaige Abänderungen dieser Verfassung nur auf dem in derselben bezeichneten Wege ausführbar halte, woraus sich von selbst ergebe, daß die Annahme der in der Verfassung begründeten Kaiserwürde von keinen der­selben entgegenstehendcn Bedingungen abhängig gemacht werden könne. In diesem Sinne werde man bei allen Gelegenheiten handeln, und darauf hinzuwirken suchen, daß sich von den übrigen Staaten in gleichem Sinne ausge­sprochen werde, damit das Einheitswerk seiner Vollendung möglichst bald zugefuhrt werden möge."

Herausgegeben, verlegt und gedruckt von Heinrich Hotop in Cassel.