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zur Reife gelangt, und durch die Möglichkeit des vor Kurzem noch kaum Geahnten gestärkt, unterm Ilten Juli v. J. ein Memorandum, in welchem er sein han­delspolitisches Glaubensbekenntniß niederlegte, das, durch­drungen von der Nothwendigkeit der deutschen Selbststän­digkeit zur See, die eine solche unbestreitbar allein »ermöglichende nationale Politik des großen Han­dels als das nächste Ziel der materiellen Größe Deutsch­lands aufstellt, in welchem er hiermit die nothwendige Consequenz anerkennt, daß die deutsche Rhederei, der di- recte Handel Deutschlands, einer .wesentlichen organischen Entwicklung und Hülfe bedarf, die aber nur durch ein den deutschen Erport sicherndes, also gegen die fremde lieben macht schützendes, Zoll- und Handelssystem gewährt wer­den kann.

Die Bestrebungen des Reichsfinanz-Ministeriums in dieser Richtung lassen uns an dem Lebendigwerden eines nationalen Handelssystems für Deutschland, an der Fest­stellung eines schützenden Zolltarifs in Frankfurt für die­jenigen Industrie-Zweige nicht zweifeln, deren natürliche Bedingungen in Deutschland vorhanden, die bereits in unserm Vaterlande heimisch geworden sind und die Gruno- lage einer jeden großen Industrie der heutigen Zeit bil­den. Es sind dieses bekanntlich die Industriezweige, welche die Rohstoffe des Eisens, der Wolle, des Flachses und der Baumwolle verarbeiten. Daß gleichwohl in dem deutschen Parlamente eine zahlreiche Partei für die Frei­handelstheorie schwärmt, daß ein großer Theil der deut­schen Vertreter zu Frankfurt andrerseits allen den hier einschlagenden Fragen bisher noch fast gänzlich fremd ge­blieben ist, scheint leider zu gewiß. Um so mehr müssen wir die von dem vaterländischen Vereine zu Karlsruhe gezeigte Rührigkeit in dieser Angelegenheit bewillkommnen, als auch von Seiten des Bürgervereins hierselbst im September v. I. eine Adresse mit dem Anträge auf bald- thunlichste Einführung einer nationalen Zoll- und Han­delspolitik für Deutschland an das Parlament zu Frank­furt gerichtet wurde, in der von gleichen Grundsätzen ausgegangen worden ist, von welchen der mehrgenannte, uns nunmehr verbündete, Verein zu Karlsruhe ausgeht.

Auch der weitere oben berührte Gegenstand der Ver­handlungen des vaterländischen Vereins wurde bereits im Bürger-Vereine dahier verhandelt und seit dem letzten Viertel des abgelaufenen Jahres thätig gefördert, so daß bereits ein zum Vesten des Gewerbstandes auf Actien gegründetes Institut einer Vorschußkasse seit dem Beginne des neuen Jahres, von dem Bürgervereine ausgegangen, dahier ins Leben getreten ist, welches zugleich mit einem neuen Spaarkaffen- Institute verbunden wurde, und so den zweifachen Zweck erfüllt, indem dasselbe die kreditweise

Beschaffung von Hülfskapitalien zum Gewerbsbetriebe gegen mäßige Zinsen erleichtert und befördert, und zu­gleich zur Ansammlung von Capitalien unter den Gewerb- treibenden einen so lange vermißten, als nothwendigen, Antrieb zu geben geeignet ist. *)

In Beziehung auf den dritten oben berührten Gegen­stand ist in der Versammlung des vaterländischen Vereins als allein ausreichendes Mittel eine Vereinigung aller Gewerbsleute bezw. der Meister eines Gewerbes dahin anerkannt, daß dieselben zu gewissen Terminen ihre Rechnungen den Abnehmern überschicken, nach einem be­stimmten Zeitablaufe nöthigenfalls erinnern, und dann Zahlungsbefehl erwirken, wenn die Zahlung nicht freiwil­lig geleistet worden.

Auch in dieser Beziehung ist bei uns bereits in der ersten Hälfte des vorigen Jahres zur Meidung der durch überlanges Creditgeben für den Gewerbs- und Handels­stand erwachsenden Nachtheile, ein Verein aus allen Classen Industrieller zusammengetreten, welche sich zur Beobachtung der Creditfrist von nicht über ein Jahr, nöthigenfalls der Mahnung in öffentlichen Blättern, und dann der Ansprache gerichtsseitiger Hülfe, verbindlich ge­macht haben. Dieser Verein hat durch sein baldiges An­wachsen und durch die Veröffentlichung der festgesetzten Regeln seines VorschreitenS bereits offenbar einen Erfolg erzielt, der dem Gewerb- und Handelsstande zum Besten gereicht, und auch nach der anderen Seite hin auf die Ordnung mancher Privathaushalte von Nutzen sein wird.

S g.

Die Antwort des Königs von Preußen vom 3. dieses Monats.

Einer am 4. d. M. von Berlin dahier eingetroffenen telegraphischen Depesche zufolge, hat der König von Preußen der Deputation der Nationalversammlung erwie­dert: In dem Beschlusse der Nationalversammlung erkenne er die Stimme der Vertreter des deutschen Volks, welche ihm ein Anrecht gebe, dessen Werth er zu schätzen wisse. Uebrigens würde er das Vertrauen nicht rechtfertigen, wollte er ohne das freie Einverständniß der Regierungen eine Entschließung fassen. An diesen werde es daher jetzt sein, in gemeinsame Berathung zu treten.

Obwohl wir nach den in den bekannten Noten der

*) Die Statuten dieser Vorschußkasse sind wir auf Verlangen mitzutheilen bereit.